Skip to main content

Full text of "Perrona Scottorum : ein Beitrag zur Ueberlieferungsgeschichte und zur Palaeographie des Mittelalters"

See other formats


1 

■ 

j          * 

Traube 


Perrona  Scotioruin 


rv- 


Digitized  by  the  Internet  Archive 

in  2011  with  funding  from 

University  of  Ottawa 


http://www.archive.org/details/perronascottorumOOtrau 


Separat  -  Abdruck 

aus  den  Sitzungsberichten  der  philos.-philol.  und  der  histor.  Classe 

der  kgl.  bayer.  Akademie  der  Wissenschaften 

1900    Heft  IV. 


Perrona  Scottoruni, 

ein  Beitrag  zur  Ueberlieferungsgeschiclite 
und    zur   Palaeographie    des   Mittelalters 


von 


Ludwig  Traube. 


München  1900 

Verlag  der  k.  Akademie. 

In  Commission  des  G.  Franz'schen  Verlags  (J.  Roth). 


DRUCKSCHRIFTEN 

der 

KGL  BAYER.  AKADEMIE  DER  WISSENSCHAFTEN. 


[ebneten  Schriften   sind  in   den  Sitzui  nthalten  und  nicht  in 

Sonderabdrücken  ten. 

(Preis  des  ganzen  Heftes  1  Mark  20  Pfennig.) 

Abhandlungen  der  philosophisch -philologischen  Klasse.    Bd.  I — XXI  (in 

je  3  Abt.)  von  1827—1899. 
Abhandlungen   der   historischen  Klasse.     Bd.  I — XXI  (in  je  3  Abt.)  von 

1827—1899. 
Sitzungsberichte   der  philos.-philol.   und   histor.   Klasse.     29   Jahrgänge 

1871—1899. 


Monumenta  boiea.    Vol.  I— XIX,  XXVIII     XLV  von  1763—1899. 
Monumenta  Saecularia.     6  Abt.  1859  JL  48. — 

Monumenta  Tridentina,  von  D  ruf  fei  Aug.,  Heft  I— V  1884—1899  JL  19.— 

Bau  mann,  Frz.  Ludw.  Der  bayerische  Geschichtsschreiber  Karl  Meichel- 
beck.    Festrede  1897  JL  1.50 

Chroust,  Ant.     Abraham  von  Dohna.    1896  8°  JL  8  — 

Cornelius,  Ad.     Gedächtnisrede  auf  Ign.  v.  Döllinger.    1890     JL  — .50 

Dove,  Alf.  Ranke  und  Sybei  in  ihrem  Verhältnis  zu  König  Max. 
Festrede  1895  JL  —.80 

Döllinger,  Ign.     Aventin  und  seine  Zeit.     Rede  1877  JL  —.80 

—     Das  Haus  Witteisbach.     Festrede  1880  JL  —.60 

Friedrich,  J.    Geschichtsschreibung  unter  dem  Kurfürsten  Maximilian  I. 

Rede  1872  JL  1.— 

Giesebrecht,  Wilh.  Gedächtnisrede  auf  Leop.  v.  Ranke.  1887  JL  1. — 
Heigel,  K.  Th.  Die  Witteisbacher  in  Schweden.  Rede  1881  JL  1.50 
Kluckhohn,   Aug.     Freiherr   von  Ickstatt    und    das   Unterrichtswesen 

in  Bayern.     Rede  1869  JL  1.80 

Kunstmann,    Fr.     Entdeckung   Amerikas.     Mit   Atlas.     Monum.   Saec. 

1859  Atlas  JL  72.—     Text  JL  9.— 

Lossen,  Max.     Die  Lehre  vom  Tyrannenmord.     Festrede  1894    JL  1.70 

Planck,  Jul.  Wilh.  v.  Ueber  die  historische  Methode  auf  dem  Gebiete 
des  deutschen  Civilprozessrechts.     Festrede  1889  JL  — .60 

Riezler,  Sigm.    Gedächtnisrede  auf  Wilh.  v.  Giesebrecht.    1891  JL  1.80 

Rück,  K.     Wilibald  Pirkheimers  Schweizerkrieg.    1895  8°  JL  3  — 

Simonsfeld,  H.    Wilh.  Heinr.  Riehl  als  Kulturhistoriker.    1898.  JL  2.— 

Stieve,  Fei.     Churfürst  Maximilian  I.     Festrede  1882  JL  1.— 

Westenrieder,  Lorenz.  Geschichte  der  Akademie  der  Wissenschaften 
1.  u.  2.     1784  u.  1807  JL  4  — 

Zittel,  K.  Alfr.  v.  Rückblick  auf  die  Gründung  und  die  Entwicklung 
der  k.  b.  Akademie  der  Wiss.  im  19.  Jahrh.    Rede  1899    JL  —.80 


469 


5?>3S 


Perrona  Scottorum, 

ein  Beitrag  zur  Ueberlieferungsgeschichte 
und  zur  Palaeographie   des  Mittelalters. 

Von  Ludwig  Traube. 

(Vorgetragen  in  der  historischen  Classe  am  1.  December  1900.) 

Der  Antheil  der  Iren  an  der  Erhaltung  der  römischen 
Litter atur  des  Alter thums  und  an  der  Pflege  der  lateinischen 
Litteratur  des  Mittelalters  war  weniger  bedeutend,  als  man 
heute  glaubt.  Dennoch  kehrt  sich  die  Forschung  immer  wieder 
gerne  diesem  geheimnissvollen  Gebiete  zu,  und  besonders  die 
Veröffentlichung  von  unbekannten  oder  halbbekannten,  die 
Erklärung  von  bekannten,  aber  missverstandenen  Stücken,  und 
überhaupt  die  Ergänzung  unseres  lückenreichen  Materiales  darf 
hoffen,  willkommen  zu  sein. 

In  dieser  Hoffnung  lege  ich  heute  einen  kleinen  Fund 
vor,  den  ich  schon  vor  Jahren  gemacht  habe.  Um  ihn  so- 
fort von  einer  möglichst  vorteilhaften  Seite  zu  zeigen,  gehe 
ich  von  der  Geschichte  der  Palaeographie  aus.  Be- 
deutungsvoller jedoch  ist  er  fÜF  die  Aufhellung  der  littera- 
rischen Beziehungen,  die  ein  irisches  Kloster  in  Frankreich 
mit  England  und  Italien  verbinden.  Dies  Kloster  darf  daher 
seinen  Namen  zur  Ueberschrift  des  ganzen  Zusammenhangs 
hergeben,    auch  wenn    es   selbst  bisweilen   darin  verschwindet. 


MEOMfv; 


' 


17i)  L.  Traube 

I.    Die  insulare  Schrift  in  der  Geschichte  der 
Palaeographie. 

Die  lateinische  Schrift  der  Iren  und  Angelsachsen 
und  die  in  dieser  Schrift  von  ihnen  niedergelegten  lateinischen 
Werke  haben  ein  eigenartiges  Gepräge,  das  von  den  entsprechen- 
den Leistungen  der  continentalen  Schreiber  und  Schriftsteller  so- 
fort sich  unterscheidet.  Schwer  dagegen  fällt  es  zu  sagen, 
welches  die  besonders  irischen,  welches  die  besonders  angel- 
sächsischen Eigenthümlichkeiten  sind.  Oft  kann  man  dem  Con- 
tinentalen nur  ganz  allgemein  das  Insulare  entgegensetzen.  Das 
hat  seinen  Grund  hauptsächlich  darin,  dass  der  Verkehr  und 
Austausch  unter  den  Gelehrten  beider  Völker  (den  Geistlichen, 
Mönchen,  Schülern,  Schreibern)  immerfort  lebendig  war. 

Die  Thatsachen  sind  öfters  beobachtet  worden;  ich  brauche 
nur  an  einige  der  schönen  xAufsätze  von  Heinrich  Zimmer  zu 
erinnern.1)  Auch  die  palaeographische  Folgerung  ist  nicht  neu. 
Praktisch  und  theoretisch  hatte  die  Palaeographie  immer  mit 
der  Unsicherheit  in  der  Unterscheidung  der  irischen  und  angel- 
sächsischen Schrift  zu  kämpfen,  ja  mit  dem  vollständigen 
Verschwimmen  überhaupt  aller  Unterscheidungsmerkmale;  und 
schliesslich  wurde  sie  sich  auch  des  Grundes  bewusst. 

Wenn  der  Unterschied  der  irischen  und  angelsächsischen 
Schrift  gering  und  verschwindend  ist  und  wieder  von  diesem 
insularen  Complex  nur  wenig  abstechen  die  Schriften  der 
Bretonen  und  die  in  einzelnen  Klöstern  des  Continentes  ge- 
pflegten insularen  Typen,  die  theils  auf  der  Nachahmung  irischer, 
theils  auf  der  Nachahmung  und  Fortpflanzung  angelsächsischer 
Vorbilder  beruhen  — ,  so  ist  um  so  deutlicher  der  Unterschied 
der  eben  bezeichneten  Schriften,  die  ich  als  insulare  Schrift 
zusammenfasse,  von  den  Schriften  der  gleichzeitigen  deutschen, 
französischen,  italienischen  und  spanischen  Schreiber,  die  ich 
als  conti nentale  oder  römische  Schrift  der  insularen  gegen- 
überstelle. 


!)  Preussisehe  Jahrbücher  LIX  (1887)  27.    Zeitschrift   für  deutsches 
Alterthum  XXXII  (1888)  201. 


Pcrrona  Scottorum.  471 

Und  dieser  Unterschied  konnte  auch  den  Schreibern  und 
Lesern  des  Mittelalters  nicht  verborgen  bleiben;  denn  er 
erschwerte  und  verhinderte  bisweilen  ein  wechselseitiges  Ver- 
ständniss.  Daher  nannten  die  Continentalen  die  ihnen  unge- 
wohnte insulare  Schrift,  indem  sie  eine  Bezeichnung  a  potiori 
wählten,  scriptum  Scottica. x)  Die  Iren  (Scotti)  waren  doch  am 
weitesten  herumgekommen  und  hatten  den  Ruhm  ihrer  Schreib- 
kunst in  die  fernsten  Länder  getragen.  Daneben  gab  es  die 
Bezeichnung  scriptura  tunsa,2)  die  uns  weniger  verständlich  ist. 

Die  Tradition  aber  in  diesen  Dingen  reisst  plötzlich  ab, 
und  wenn  man  auch  voraussetzen  darf,  class  einige  Schriftnamen 
(wie  uncialis  und  semiunciaUs)  der  neueren  Zeit  im  unmittel- 
baren Uebergang  aus  dem  Mittelalter  zugekommen  sind,  so  hat 
man  von  scriptura  Scottica  nach  langer  Unterbrechung  doch 
erst  kürzlich  wieder  angefangen  zu  sprechen,  und,  umgekehrt, 
die  neuere  Bezeichnung,  scriptura  Saxonica,  lässt  sich  im  mittel- 
alterlichen Gebrauche  nicht  nachweisen. 

Sie  kam  am  Ende  des  sechzehnten  Jahrhunderts  in  Eng- 
land auf,  als  man  begann,  sich  mit  den  ältesten  Denkmälern 
der  heimischen  Sprache  zu  beschäftigen.  So,  wie  die  angel- 
sächsische Sprache  nach  alter  Tradition  als  lingua  Saxonica 
bezeichnet  wurde,  bezeichnete  man  die  eigenthümliche  Schrift, 
in  der  die  ältesten  Sprachdenkmäler  dem  erstaunten  Auge  der 
damaligen  Gelehrten  nach  langer  Vergessenheit  zum  ersten 
Male  sich  wieder  kund  thaten,  als  scriptura  Saxonica.  Der 
Erzbischof  von  Cambridge,  Matthew  Parker,  der  berühmte 
Handschriften-Sammler,  Hess  das  erste  angelsächsische  Buch  im 
Jahre  1567  drucken,  und  zwar  mit  eigenen  für  diesen  Zweck 
geschnittenen  Typen,  die  die  insulare  Schrift  nachahmten  (ein 
Missbrauch,  der  bekanntlich  noch  heute  fortwirkt).  Seit  jener 
Zeit  waren  die  Sprachforscher  in  England  zu  gleicher  Zeit  auch 
die  Palaeographen ,  und  die  Namen  Junius,  Whelock,  Hickes 
und  Wanley  haben  auch  in  der  Palaeographie  einen  guten  Klang. 


1)  Vgl.  die  Anmerkungen  am  Schluss  dieser  Arbeit. 

2)  Vgl.  ebendort.  Z, 

\\\ 


172  7,   Traube 

Auf  dem  Continent  nahm  man  von  der  kleinen  Vervoll- 
kommnung und  Bereicherung  im  Bestimmen  der  Handschriften 
vorläufig  noch  keine  Notiz.  Vielleicht  ist  der  Heidelberger 
Professor  und  Bibliothekar  Janus  Gruter  der  erste,  der  bei  uns 
sie  anerkannte.  In  den  Anmerkungen  zu  seiner  Sammelausgabe 
der  Historiae  Augustae  scriptores  minores  (Hanau  1611)  sagt  er: 
ütulum  totum  repraesentavi,  ut  erat  in  manuscripto  codice  Biblio- 
thecae  Palatinae,  Langobardicis  (ut  vulgus  kodie  putat,  ut  ego, 
Saxonicis)  characteribus  exarato.  Es  ändert  nichts  an  seinem 
guten  Willen,  dass  er  zunächst  in  die  Irre  führte;  die  Hand- 
schrift, jetzt  in  Rom  Palat.  lat.  909,  ist  zwischen  den  Jahren 
977  und  1026  in  Neapel  geschrieben  worden  und  zwar  in 
beneventanischer  Schrift.  Sie  gehörte  freilich  dem  sächsischen 
Kloster  Korvey,  aber  dorthin  war  sie  erst  als  Geschenk  Kaiser 
Heinrichs  des  Zweiten  oder  Dritten  eben  aus  Italien  gekommen. 

Durch  Mabillon  (1681)  wurde  scriptum  Saxonica  als  Kunst- 
wort canonisirt.  Wie  die  andern  Schriftnamen,  die  er  ge- 
braucht (scriptum  Bomana,  Langobardica,  Gotkica),  hat  er  auch 
diesen  nicht  erfunden,  sondern  seinen  Vorgängern  entnommen. 
Und  zwar  weniger  den  Theoretikern  (deren  gab  es  vor  ihm  ja 
kaum),  als  den  Männern  der  Praxis.  Quatuor  scripturarum 
genera  enumerari  solent,  sagt  er  in  diesem  schwächsten  Kapitel 
seines  Hauptwerkes.  Auf  der  einen  Seite  kannte  er  die  kleine 
Zahl  der  in  der  Praxis  hie  und  da  ausgeprägten  und  durch 
sie  überlieferten  Namen  (und  er  kannte  sie  wieder  mehr  vom 
Hörensagen  und  aus  Büchern,  als  aus  irgendwelcher  eigenen 
Schulung  und  Gewöhnung);  auf  der  andern  Seite  sah  er  sich 
vor  der  Aufgabe,  die  hauptsächlichsten  ihm  bekannten  Schriften 
theoretisch  zu  behandeln  und  vor  allem  erst  einmal  unter- 
schiedlich zu  benennen.  Indem  er  nun  die  vorhandenen  Namen 
und  die  ihm  bekannten  Dinge  zur  Deckung  zu  bringen  suchte, 
entstand  das  Zerrbild  der  sog.  Nationalschriften,  am  schlimmsten 
da  verzeichnet,  wo  aus  dem  unsicheren  und  recht  willkürlichen 
Gebrauch  der  Früheren  und  aus  den  tiefen  Eindrücken  seiner 
eignen  palaeographischen  Anschauung  als  einheitliches  Ganzes 
die  scriptura  Langobardica  zusammenwächst.    Dieser  Name  war 


Perrona  Scottorum.  473 

ihm  und  seiner  Zeit  geläufig  aus  den  Büchern  und  Collationen 
der  italienischen  Philologen,  die  jede  beliebige  Abweichung  von 
der  gewöhnlichen  Minuskel  darunter  verstanden.  So  nannte  man 
im  Kloster  Saint-Grermain-des-Pres ,  wo  Mabillon  vom  Schüler 
zum  Lehrer  reifte,  hauptsächlich  diejenigen  Codices  'langobar- 
disch' geschriebene,  die  dorthin  vor  noch  nicht  langer  Zeit  aus 
dem  Kloster  Corbie  gekommen  waren  und  durch  ihr  Alter,  ihre 
gute  Erhaltung,  die  Pracht  ihres  Initialschmuckes,  vor  allem 
aber  durch  die  Eigenart  ihrer  Schrift  die  Augen  der  Mauriner 
immer  von  Neuem  entzückten  und  vom  grössten  Einfluss  wurden 
auf  alle  ihre  palaeographischen  Anschauungen  und  Publika- 
tionen. Aber  der  Name  'langobardisch'  wies  nach  Italien,  und 
so  glaubte  Mabillon,  es  seiner  theoretischen  Arbeit  schuldig  zu 
sein,  wenn  er  über  den  Gebrauch  der  Italiener  erst  noch  weitere 
Erkundigungen  an  Ort  und  Stelle  einzöge.  Freund  Maglia- 
bechi  schickte  alsbald  aus  Florenz  eine  Probe  aus  Laurentianus 
LXVIII  2,  dem  Tacitus  in  beneventanischer  Schrift:  das  sei 
der  Inbegriff  dessen,  was  seine  Landsleute  unter  langobardisch 
verstünden.  Da  Mabillon  weiter  keine  Kritik  übte,  wurde  dies 
Langobardisch  der  Italiener  (d.  h.  im  speciellen  Falle  die  Schrift 
von  Montecassino)  und  jenes  Langobardisch  der  Franzosen  (d.  h. 
die  Schrift  der  älteren  Handschriften  von  Corbie),  trotz  der 
grössten  Verschiedenartigkeit  des  palaeographischen  Aussehens 
und  der  historischen  Ueberlieferung,  unter  dem  gemeinsamen 
Namen  der  scriptum  Langobardica  zusammengekoppelt. 

Es  ist  hier  nicht  der  Ort,  den  wahren  Wirrwarr  zu  schil- 
dern, der  aus  einer  so  schiefen  und  zwiespältigen  Nomenklatur 
nothwendig  entstehen  musste.  Zunächst  fiel  in  den  Bereich 
des  Langobardischen ,  der  jetzt  thatsächlich  ebensowohl  eine 
ausgeprägte  Art  Italiens  als  eine  auffällige  französische  um- 
fasste,  überhaupt  Alles,  was  an  eigenthümlichen  Schriften  hier 
und  dort  noch  sich  gebildet  hatte;  und  bald  war  es  wieder  so 
wie  vor  Mabillon:  ' langobardisch'  bedeutete  nur 'merkwürdig', 
'auffällig',  'nicht  in  gewöhnlicher  Minuskel  geschrieben'.  Trotz- 
dem aber  brachte  man  fertig,  womit  Mabillon  schon  begonnen 
hatte,    dem  Namen  'langobardisch'  eine  historische  Auslegung 


474  L.  Traube 

zu  entnehmen.  Man  fabelte  von  den  Langobarden  unter  Alboin, 
die  ihre  eigne  Schrift  mitgebracht  und  den  Italienern  aufzu- 
drängen gesucht  hätten:  aus  Mischung  dieser  nationalen  mit 
der  römischen  Schrift  wäre  die  scriptum  Langobardica  hervor- 
gegangen. Vergebens  richtete  Scipione  Maffei  (1732)  seinen 
beissenden  Spott  gegen  diese  Theorie.  Wohl  fand  man  schliess- 
lich seine  Einwände  gerechtfertigt,  aber  es  blieb  der  Name 
und  damit  die  Versuchung,  ihn  immer  wieder  aus  der  Geschichte 
Italiens  abzuleiten.  Als  man  erkannte,  dass  den  Grundstock 
der  langobardischen  Handschriften  Mabillons  und  der  Mauriner 
die  Handschriften  aus  Montecassino  und  Corbie  bildeten,  forschte 
man  nach  Beziehungen  dieser  Klöster  zu  einander  und  liess 
das  französische  Langobardisch  durch  direkten  Einfluss  cassi- 
nesischer  Schreiber  entstehen.  Als  man  gewahr  wurde,  dass 
unter  den  italienischen  Codices  in  Sonderschrift  hauptsächlich 
die  süditalienischen  hervorragten,  so  erklärte  man  langobar- 
disch' nicht  mehr  mit  Alboin  und  seinen  Mannen ,  sondern 
brachte  es  mit  den  unteritalienischen  langobardischen  Herzog- 
thümern  in  Verbindung.  Man  hatte  also  erst  zwei  ganz  ver- 
schiedenen Dingen  einen  Namen  von  sehr  abgeschliffener  und 
allgemeiner  Bedeutung  gegeben;  dann  hatte  man  wieder  die 
Geschichte  des  neuen  Begriffes  aus  der  ursprünglichen  Bedeu- 
tung des  Namens  herausentwickelt.  Wie  viel  besser  wäre  es 
gewesen,  wenn  Mabillon  den  Muth  gefunden  hätte,  sich  von 
der  Ueb  erlief  er  ung  frei  zu  machen. 

Bei  seiner  Behandlung  der  scriptum  Saxonica,  zu  der  wir 
uns  zurückwenden,  wünschten  wir  freilich  eher,  er  hätte,  wenn 
er  einmal  an  Vorhandenes  anknüpfen  wollte,  auch  die  ältere 
Tradition  herangezogen,  statt  nur  die  Zeitgenossen  und  die 
unmittelbaren  Vorgänger  zu  befragen.  Auf  diese,  auf  die  oben 
erwähnten  Werke  der  Engländer  stützt  er  sich;  der  scriptum 
Scottica  hat  er  sich  im  rechten  Augenblicke  nicht  erinnert. 
Seit  Mabillon  ist  daher  Alles,  was  insularen  Typus  zeigt,  immer 
nur  Scriptum  Saxonica,  Jßcriture  Saxonne.  Mögen  noch  so  fremd 
klingende  Schreibernamen  in  den  Subscriptionen  stehen,  mag 
der  Inhalt    und    die  Herkunft   der  Handschriften  noch  so  aus- 


Perrona  Scottorum.  475 

drücklich  von  England  nach  Irland  hinüberführen,  —  die 
Schreiber  bleiben  Angelsachsen  und  ihre  Schrift  ist  ein  für 
alle  Mal  die  e Sächsische'.  Die  frühere  Einseitigkeit  hatte  sich 
also  wiederholt.  Wie  im  Mittelalter,  als  man  von  der  schotti- 
schen (d.  h.  irischen)  Schrift  redete,  so  hatte  man  seit  Mabillon, 
als  man  von  der  sächsischen  (d.  h.  angelsächsischen)  Schrift 
redete,  von  den  beiden  Haupt-Elementen  der  insularen  Schrift 
jedesmal  nur  das  eine  betont.  Erst  hatte  man  über  die  Iren 
die  Angelsachsen  vergessen,  jetzt  vergass  man  über  die  Angel- 
sachsen die  Iren. 

So  erst  wird  man  die  Aufgabe  begreifen,  die  Richard 
Grenville,  der  nachmalige  erste  Herzog  von  Buckingham,  der 
Sammler  jener  glänzenden  Reihe  irischer  Handschriften,  angel- 
sächsischer Urkunden  und  politischer  Papiere,  die  seitdem  von 
Schloss  Stowe  nach  Ashburnham-Place  und  von  dort  nach 
Dublin  in  die  Royal  Irish  Academy  und  nach  London  ins  Bri- 
tish Museum  gewandert  ist  —  man  wird  die  Aufgabe  begreifen, 
mit  welcher  der  Begründer  der  Stowe-Sammlung  seinen  Biblio- 
thekar, den  Rev.  Charles  O'Conor,  etwa  am  Anfang  des  neun- 
zehnten Jahrhunderts  betraute.  O'Conor  sagt  darüber:  der 
Herzog  gab  mir  den  Befehl,  ut  historiae  Hibemicae  fontes  et 
Codices,  si  qui  invenirentur,  saeculo  XII.  anäquiores  Uteris  Hi- 
bernicis  exaratos  indicarem  et  a  Saxonicis  secernerem.  In  diesen 
Worten  liegt  wahrscheinlich  weniger  das  wissenschaftliche  Be- 
kenntniss  des  reichen  Sammlers  als  seines  feingebildeten  Biblio- 
thekars. Sie  enthalten  den  Beginn  einer  Reaktion  gegen  die 
verhängnissvollen  Folgen  der  Mabillonschen  Nomenklatur,  und 
es  lag  ebenso  nahe,  als  es  charakteristisch  ist,  dass  sie  von 
national  irischer  Seite  ausging.  Man  schrieb  ja  in  Irland,  wie 
in  Schottland,  noch  eine  eigne,  von  der  neuen  englischen  (d.  h. 
der  gewöhnlichen  lateinischen)  verschiedene  Hand.  Man  konnte 
sie  in  langer  Tradition  zurückführen  auf  mittelalterliche  Zeiten. 
Man  sprach  in  diesen  Kreisen  von  scriptum  Hibernica.  Aber 
die  Autorität  Mabillons  und  der  englischen  Sprachforscher,  die 
von  ihnen  vertretene  und  immer  weiter  eingebürgerte  einseitige 
Nomenklatur  hatte  die  Geschichte  der  ältesten  heimischen  Pa- 


476  L.  Traube 

laeographie  wie  weggelöscht.  Man  muss  lesen,  wie  Astle  in 
seiner  Schriftgeschichte  (1803)  in  dem  Capitel  of  writing  m  the 
northern  parte  of  Scott  and  and  Ireland  durch  die  so  geschaffenen 
Thatsachen  sich  hindurch  windet.  Man  muss  bedenken,  dass 
noch  fast  fünfzig  Jahre  uns  trennen  von  der  Zeit,  da  ein  armer 
Schulmeister  von  Speier  sich  aufmachen  wird,  die  irischen  Glossen 
in  den  lateinischen  Handschriften  des  Continents  aufzuspüren  und 
auf  diesen  Trümmern  den  königlichen  Palast  der  Grammatica 
celüca  zu  errichten.  Da  wusste  man  denn  freilich  mit  einem 
Schlage,  welchem  Volke  diese  kostbaren  Manuskripte  verdankt 
würden  und  welches  Alter  ihnen  zukäme.  Vorher  aber  waren 
die  Fragen  Grenvilles  so  unberechtigt  nicht:  ob  es  schon  vor 
dem  zwölften  Jahrhundert  irische  Handschriften  gegeben  habe? 
ob  sie  vielleicht  nur  unter  denen  gesucht  werden  müssten,  die 
man  angelsächsische  nenne?  Und  O'Conors  Antwort  ist  eine  für 
damalige  Zeit  durchaus  selbständige  und  noch  heute,  im  Gegen- 
satz zu  seinen  Ausgaben  irischer  Geschichtsquellen,  werth volle 
Untersuchung:  die  Epistola  nuncupatoria  vor  dem  ersten  Band 
der  Herum  Hibernicarum  scriptores  veteres  (Buckingham  1814). 
Er  betont  die  Schwierigkeiten  der  Unterscheidung;  er  er- 
klärt sie  mit  den  geschichtlichen  Verhältnissen,  besonders  mit 
dem  gelehrten  Verkehr  unter  beiden  Völkern.  Hier  also 
beginnt  die  Klarheit  in  unser  Problem  zu  kommen,  die  ich  vor- 
her angekündigt  habe.  Und  nunmehr  darf  ich  auch  das  Bei- 
spiel vorführen,  mit  dem  ich  glaube,  diesen  Verkehr  in  be- 
sonders treffender  Weise  erläutern  zu  können.  Man  wird  jetzt 
ausser  der  allgemeinen  Bedeutung  der  geschichtlichen  und  litte- 
rarischen Dinge,  die  dabei  zu  berühren  sind,  auch  immer 
ihre  besondere  palaeographische  Beziehung  heraushören,  und 
man  wird  es  billigen,  dass  ich  am  Schluss  noch  einmal  den 
Anlass  ergreife,  eine  einzelne  palaeographische  Betrachtung 
weiter  zu  verfolgen,  als  der  vorliegende  Zusammenhang  dazu 
nöthigen  würde. 


Perrona  Scottorum.  477 

II.    Aldhelmus  und  Cellanus. 

Der  Angelsachse  Aldhelmus,  Abt  von  Malmesbury  (675 
bis  709)  und  Bischof  von  Sherborne  (705  bis  709),  der  den  Ruhm 
hat,  in  seiner  Zeit  die  gewandtesten,  aber  auch  die  gewunden- 
sten Gedichte  gemacht  zu  haben,  war  zwar  selbst  der  Schüler 
eines  Iren,  wurde  aber  von  einer  jüngeren  Generation  irischer 
Gelehrter  auch  als  ihr  Lehrer  gefeiert.  Von  weither  suchten 
sie  ihn  auf  oder  wollten  Briefe  mit  ihm  wechseln.  Dass  eine 
derartige  Umkehrung  der  litterarischen  Verhältnisse  zwischen 
Iren  und  Angelsachsen  nicht  alltäglich  war,  könnte  man  schon 
daraus  schliessen,  dass  die  Zeugnisse  dafür,  erst  von  Aldhelm 
selbst,  dann  von  seinen  Nachfolgern  im  Kloster,  mit  besonderer 
Sorgfalt  verwahrt  wurden. 

In  der  wichtigsten  Handschrift  der  Briefe  des  Bonifatius 
und  Lul  (Wien  751)  ist  der  Brief  erhalten,  den  ein  Scottus 
ignoü  nominis  an  Aldhelm  gerichtet  hat.1)  Wilhelm  von  Mal- 
mesbury las  den  Brief  eines  irischen  Prinzen  Artuil  (Arkvilus 
heisst  er  in  den  Handschriften),  der  den  Aldhelm  bat,  seine 
litter  arischen  Versuche  zu  feilen,  ut  perfecti  ingenii  lima  erade- 
retur  scabredo  Scotüca.  Aus  dem  Brief  eines  andern  Iren  und 
aus  Aldhelms  Antwort  macht  derselbe  Wilhelm  wörtliche  Mit- 
theilungen.2) 

Dieser  Ire  ist  Cellanus.  Mit  ihm  und  seinem  Kloster  haben 
wir  es  hier  zu  thun;  denn  ohne  ihre  genauere  Kenntniss  kann 
mein  Fund  nicht  verständlich  werden,  und  umgekehrt  ist  es 
dieser  Fund,  der  dem  Cellanus  und  seinem  Kloster  grössere 
Bedeutung  verleiht. 

Zunächst  müssen  die  erhaltenen  Stücke  der  Correspondenz 
des  Cellanus  und  Aldhelmus  wiederholt  werden.  In  der  ge- 
wöhnlich gebrauchten  Ausgabe  des  Aldhelmus,  die  Giles  ge- 
liefert hat    (Oxford  1844),    stehen  sie    noch  in  einem  Zustand, 


x)  Monumenta  Germaniae,  Epp.  III  237. 
2)  Gesta  pontificum  Anglorum  5,  191. 


478  L.  Traube 

der  ihr  Verständniss  aufhebt.  Seitdem  beschenkte  uns  Hamilton 
mit  der  kritischen  Ausgabe  der  Gesta  pontifieum  Anglorum  des 
Willelmus  Malmesbiriensis  (London  1870)  und  gab  damit  zum 
ersten  Male  die  originale  Fassung  zahlreicher  Schriftstücke, 
die  theils  von  Aldhelm  ausgegangen  sind,  theils  sein  Leben 
und  seine  Werke  beleuchten,  und  darunter  auch  die  der  fol- 
genden drei  Fragmente. 

Cellanus   an   Aldhelmus.1) 
(Willelm.  Malmesb.  5,  191  ed.  Hamilton  pag.  337.) 

1.  Domino  lectricibus  ditato  studiis  mellifluisque  ornato  ln- 
cubraüunculis ,  Aldhelmo  archimandritae ,  Saxonum  mirifice  re- 
perienti  in  oris,  quod  nonnulli  cum  laboribus  et  sudoribus  m 
alieno  aere  vix  lucrantur,'1)  Cellanus  in  Hibernensi  insulaymtus, 
in  extremo  Francorum  limitis  latens  angulo  exul,  famose  co- 
loniae  Christi*)  extremum  et  vile  mancipium,  in  tota  et  tuta  tri- 
nitate  salutem.*) 

2.  Quasi  pennigero  volatu  ad  nostrae  paupertatis  accessit 
aures  vestrae  Latinitatis  panagericusb)  rumor,  quem  agilium  lec- 
torum*)   non  horrescunt  auditus,   sine  sanna1)  aut  amurcali  in- 


x)  Voraus  gehen  diesem  ersten  Fragment  folgende  Worte  Wilhelms : 
Ex  ipso  Francorum  sinn  ad  eum  (sc.  Aldhelmum)  causa  doctrinae  venie- 
batur,  ut  haec  epistola  palam  fatiet. 

2)  Aldhelm,  sagt  Cellanus,  finde  wie  spielend  einen  Schatz  von 
Kenntnissen  bei  sich  daheim  in  England,  den  andere  mit  Mühe  und  Noth 
erst  dadurch  erwürben,  dass  sie  ins  Ausland  zögen. 

3)  Colonia  Christi  wie  sonst  familia  Christi. 

4)  Et  post  yauca,  fährt  Wilhelm  fort  und  gibt  dann  gleich  unser 
zweites  Fragment. 

5)  Panagericus,  die  insulare  Form  für  panegyricus ,  steht  hier  im 
Wortspiel  mit  pennigero. 

G)  Lector  steht  in  dieser  Sprechweise  häufig  für  den  'Gelehrten'; 
vgl.  vorher  studia  lectricia. 

7)  Sanna  (Spott),  amurcalis  (schmutzig,  schlecht),  alburnus  (glänzend), 
fasti  (Schriften)  sind  Wörter  hauptsächlich  der  Glossarien,  wie  die  Iren 
sie  liebten;  vgl.  Poetae  Carolini  III  408.  Aldhelm  ahmt  sie  öfters  nach, 
vgl.  Hermes  XXIV  649. 


Perrona  Scottorum.  479 

postum  notus  propter  alburnum  dictricis  Romaniae  decorem.  Etsi 
te  praesentem  non  meruimus  audire,  tuos  tarnen  bona  lance  con- 
structos  legimus  fastos,  diversorum  delictis  florum  depictos.  Sed 
si  peregrini  triste  refwis1)  coradum,  paucos  transmitte  scrmun- 
culos  illius  pidcherrimae  labiae  tuae,  de  cuius  fönte  purissimo 
dulces  derivati  rivi  multorum  possint  reficere  mentes,  ad  locum, 
ubi  domnus  Furseus  in  sancto  et  integro  pausat  corpore.2) 

Antwort   des   Aldhelmus. 3) 
(Willelm.  Malmesb.  5,  188  ed.  Hamilton  pag.  333.) 

3.  Miror,  quod  me  tantillum  homunculum  de  famoso  et 
florigero  Francorum  rure  vestrae  frunitae*)  fraternitatis  industria 
ir^rpellat  Saxonicae  prolis  prosapia  genitum  et  sub  arctoo  axe 
te   ■  '.9  infantiae  confotum  cunabulis. 


III.    Geschichte  des  Klosters  Perrona. 

Aus  den  eben  mitgetheilten  Bruchstücken  geht  Folgendes 
hervor.  Sie  sind  zwischen  den  Jahren  675  und  709  geschrieben; 
denn  Aldhelm  ist  als  archimandrites,  d.  h.  Abt,5)  bezeichnet. 
Cellanus  war  Ire,  weilte  aber  in  Frankreich:  in  extremo  Fran- 
corum limitis  angido.  Er  gibt  den  Ort  noch  genauer  an:  ubi 
domnus  Furseus  in  sancto  et  integro  corpore  pausat.  Dieser 
Ausdruck    ist    hinreichend ,    um    mit    voller   Bestimmtheit    als 


x)  Zu  lesen  ist  wohl  reficere  vis. 

2)  Vgl.  unten  S.  480. 

3)  Aldhelms  Worte  werden  von  Wilhelm  so  eingeleitet:  Quod  autem 
Saxonici  generis  fuerit,  ipse  in  epistola,  quam  Gellano  cuidam  misit,  his 
edocet  verbis;  und  mit  Beziehung  auf  die  beiden  bei  mir  vorausgehenden 
Fragmente  sagt  er  5,  192  unmittelbar  nach  dem  Schluss  des  zweiten: 
Huic  epistolae  quam  liberaliter  responderit,  attestatur  illa,  cuius  particida 
hie  nuper  apposita  (gemeint  ist  5,  188)  dedit  documentum,  Aldelmum  ex 
Saxonico  genere  ortum. 

4)  Frunitus  ist  aus  der  Glosse  infrunitus  zurückgebildet  und  soll 
c  weise'  bedeuten. 

5)  Vgl.  Philologus  LIV  (1895)  133. 


480  L.  Traube 

Beinen   Wohnsitz   angeben    zu   können   das   irische    Kloster 
auf  dem   Berge  bei  Peronne  in  der  Picardie. 

Die  älteste  Geschichte  dieser  irischen  Gründung  beginnt 
mit  dem  Tode  des  Iren  Furseus.  Er  war  der  Stifter  des 
Klosters  Latiniacum  (Lagny)  bei  Paris,  wurde  aber  bei  Peronne 
bestattet  in  einer  ihm  zu  Ehren  erbauten  Kirche.  An  diese 
Kirche  bei  Peronne  schlössen  sich  die  Anfänge  des  zweiten 
mit  seinem  Andenken  verbundenen  Klosters;  desjenigen,  von 
dem  wir  hier  zu  sprechen  haben. 

Krusch,  der  durch  eine  treffliche  Ausgabe  der  beiden 
ältesten  Biographien  des  merkwürdigen  Visionars,  die  dem- 
nächst im  vierten  Bande  der  Scriptores  rerum  Merovingicarum 
erscheinen  wird,  jeder  zukünftigen  Forschung  erst  den  richtigen 
Ausgangspunkt  gegeben,  aber  durch  die  in  der  Einleitung 
niedergelegte  Kritik  auch  weit  darüber  hinaus  die  Wege  ge- 
wiesen hat,  setzt  den  Tod  des  Furseus  zwischen  die  Jahre  641 
und  652.  Das  stimmt  mit  der  von  ihm  nicht  berücksichtigten 
späteren  irischen  Ueberlieferung:  nach  den  Annalen  des  Tigher- 
nach1)  stirbt  er  649  oder  654,    nach  denen  von  Ulster2)  647. 

Die  älteste  Lebensbeschreibung  berichtet  von  Dingen, 
die  uns  hier  angehen,  nur  kurz  den  Tod,  die  Beisetzung  und 
die  Uebertragung  des  Leibes,  der  vier  Jahre  nach  dem  Tode  un- 
verwest  gefunden  wird.  Auf  die  letzte  Thatsache  spielt  auch 
Cellanus  in  seinem  Briefe  an  Aldhelm  an.  Vita  Fursei  cap.  10 
(bei  Krusch  pag.  439)  berichtet:  corpus  vero  illius  ab  inlustri 
vero  Erchynoaldo  patricio  (er  ist  Maior  domus  seit  641)  reten- 
tum  causa  eclesiae,  quam  sibi  magnopere  construxerat,  in  villa, 
cui  Perrona  vocabulum  est,  ponitur.  et,  quia  ipsius  eclesiae  de- 
dicatio  inter  triginta  parabatur  dies,  in  quodam  loco  in  porticu 
Interim  corpus  sanetum  .  .  custoditur  ac  post  tantos  dies  ita  in- 
laesus  invenitur,  aesi  eadem  hora  de  hac  luce  fuisset  egressus. 
reverenter  ergo  iuxta  morem  prope  altare  reconditur  ibique  fere 
annis  quatuor  demoratur.    constructus(I)  vero  ad  orientalem  al- 


1)  Rerum  Hibernicar.  scriptores  ed.  0'  Conor  II  197  und  200. 

2)  Ebenda  IV  49. 


Perrona  Scottoruw.  481 

taris  partem  domuncolam  (!),  ibi  post  tot  annos  inmaculatum  cor- 
pus reverentissimis  subvectus  episcopis  Eligio  (Bischof  von  Noyon 
ca.  640 — 659)  et  Audopertho  (Bischof  von  Cambrai  ca.  633  —  668) 
transfertur  sine  ulla  putridine.  Krusch  denkt,  dass  bei  Ge- 
legenheit der  hier  berichteten  Uebertragung  die  Vita  von  einem 
Iren  in  Peronne  verfasst  wurde.  Damit  ist  die  Zeit  und  auch 
der  Ort  wohl  richtig  bestimmt,  aber  da  jedes  Zeichen  insularer 
Sprache  und  Ueberlieferung  fehlt,  möchte  ich  an  einen  Iren 
doch  nicht  als  Verfasser  denken. 

Es  schliesst  sich,  nach  der  Zeit  der  Abfassung  und  der 
des  Inhaltes,  hier  als  nächstes  Zeugniss  das  sog.  Additamentum 
Nivialense  de  Fuilano  an.  Die  Bollandisten  haben  es  erst 
jüngst  entdeckt ;  den  Werth  hat  wieder  Krusch  bestimmt.  Post  dis- 
cessu  (!)  vero  beati  viri  Fursei  heisst  es  dort  (bei  Krusch  pag.  449) 

ipse   abbas  Foilnanus,   uterinus  supra  dicü  viri  / rater, 

.  .  .  monachis  .  .  .  de  captivitate  redemptis,  sanctis  quoque  in- 
veutis  reliquiis,  sacro  altaris  ministerio  et  libris  in  navi  oneratis 
ipse  postremum  Francorum  petivit  terras  atque  in  eodem  loco, 
quo  beatus  Furseus  sepidtus  est,  a  supra  dicto  Erchinoaldo  pa- 
tricio  suscepti  sunt,  quo  non  midto  post  a  patricio  viros  peregrinos 
despiciente  expulsi  sunt.  Also,  nach  dem  Tode  des  Furseus, 
aber  auch  noch  vor  652,  kam  Foilanus,  der  Bruder  des  Fur- 
seus (von  dem  auch  die  erste  Vita  weiss),  mit  irischen  Mönchen 
und  allerhand  Schätzen,  darunter  auch  Handschriften,  nach 
Peronne,  wurde  aber  bald  mit  seinen  Genossen  ausgewiesen 
und  begründete,  wie  im  Additamentum  dann  weiter  berichtet 
wird,  das  Kloster  Fosses-la-Ville  (bei  Lüttich).  So  alt  und  gut 
der  Bericht  ist,  die  Ausweisung,  von  der  er  spricht,  kann  nach 
den  Zeugnissen,  die  ich  weiter  bringen  werde,  nicht  historisch  sein. 

Abt  von  Fosses  war  um  659  nach  einer  glaubwürdigen 
Nachricht1)  Ultanus,  das  ist  der  jüngere,  gleichfalls  aus  der 
ersten  Vita  schon  bekannte  Bruder  des  Furseus.  Er  ist  mit 
oder  nach  Foilanus  herübergekommen.  Darnach  scheint  die 
Nachricht    der    freilich    wohl   erst   karolingischen  Vita   Amati 


l)  Siehe  Krusch  pag.  428. 

1900.  Sitzungsb.  d.  phil.  u.  bist.  Cl.  32 


t82  L    Traube 

episcopi  Senonensis  beachtenswert] i '):  A malus  pontifex  .  .  iussu 
tyranni  (gemeint  ist  Theuderich  III.  675 — 691)  honore privatus 
.  .  Peronam,  quae  est  regiumVermandorum  castrum,  usque  per- 
ductus  sah  honorifico  dbbate   Lf/tano  custodiae  mancipatur.     \]< 

könnte  immerhin  sein,  dass  dem  Foilanus  wie  in  Fosses,  so  in 
IVronne  der  Bruder  als  Abt  gefolgt  wäre.  Ja,  diese  eigui- 
thümliche  Verknüpfung  des  monasterium  Scottorum  Verona 
(ich  spreche  gleich  über  diesen  Namen)  mit  dem  monasterium 
Scottorum  Fossae  (wie  Fosses  bei  Einhard  heisst,  SS.  XV  262) 
und  der  Umstand,  dass  die  Vita  Amati  den  Ultanus  erwähnt,  ohne 
des  Furseus  zu  gedenken,  macht  die  Annahme  wahrscheinlich, 
dass  es  sich  hier  nicht  um  eine  spätere  Zurechtmachung  handelt. 

Es  ist  aber  überhaupt  ganz  sicher,  dass  die  irische  Nieder- 
lassung in  Perrona  Fortbestand  hatte  und  keineswegs  sobald 
sich  auflöste,  wie  das  Additamentum  glauben  machen  will. 
Ohne  die  geschichtlichen  Nachrichten  der  betreffenden  Quellen 
im  Einzelnen  weiter  zu  erörtern,  gebe  ich  die  folgenden  Be- 
nennungen des  Klosters  aus  den  nachbezeichneten  Schriften:  ad 
Perronam  Scotorum  monasterium  in  quo  beatus  Furseus  corpore 
requiescit  (so  hat  die  jetzt  wiedergefundene  Handschrift  Berlin 
Phill.  1853  fol.  89v,  Frehers  Handschrift  Hess  Scotorum  weg) 
Annales  Mettenses  SS.  1319;  Peronam  Scotorum  Sermo  in  tu- 
mulatione  SS.  Quintini  Victorici  Cassiani  SS.  XV  272 ;  castrum 
quod  dicitur  Parona  Scotorum  Folcwini  gesta  abbat.  S.  Bertini 
SS.  XIII  626.  Daneben  soll  die  Angabe  der  IV  Magistri  zum 
Jahre  774  vom  Tode  des  Moenan,  abb.  cat(h)rach  Fursa  isin 
Frainc  (d.  h.  abbas  civitatis  Fursei  in  Francia),  wegen  der  nicht 
einwandfreien  Ueberlieferung2)  ausser  Acht  bleiben.  Klar  bleibt, 
dass  das  Kloster  und  schliesslich  der  Ort  Peronne  selbst  nach 
den  Iren  benannt  wurde,  und  dies  setzt  eine  längere  Dauer  der 
irischen  Ansiedelung  voraus,  als  bloss  die  unter  Furseus  und 
seinem  ersten  Nachfolger.  Im  Jahre  880  wurde  das  Kloster 
durch  die  Normannen  zerstört;  vgl.  Sermo  in  tumulat.  S.  Quin- 


1)  AA.  SS.  Sept.  IV  129. 

2)  Rerum  Hibernicar.  Scriptores  ed.  0'  Conor  III  290. 


Perron  a  Scottorum.  483 

tini  1.  c.     Später  erscheint  es  als  von  Kanonikern  bewohnt;  die 
Wandlung  mag  mit  der  Zerstörung  zusammenhängen. 

Nicht  herangezogen  haben  wir  bisher  die  zweite  Vita  des 
Furseus,  die  sog.  Vir  tut  es.  Sehr  richtig  setzt  Krusch  ihre 
Niederschrift  in  den  Anfang  des  neunten  Jahrhunderts.  Und 
gewiss  ist  auch  mit  ihm  der  Verfasser  in  Peronne  zu  suchen. 
Dafür,  dass  er  Ire  war,  würde  die  Beobachtung  Dom  Michel 
Germains  sprechen, l)  dass  statt  montem  Cygnopum  —  ich  werde 
die  Stelle  unten  genauer  anführen  —  Cygnorum  zu"  lesen  sei; 
die  Vertauschung  der  Buchstaben  beruhe  auf  der  Aehnlichkeit 
von  r  und  p  in  der  scriptum  Saxonica.  Diese  Vermuthung  ist 
freilich  sehr  ungewiss;  Mabillon  sagt,  als  Anmerkung  zu  Cy- 
gnopus:  nunc  obsolevit  nomen  illius  monticuli,  und  wenn  denn- 
noch  jetzt  in  Peronne  vom  Moni  des  Cygnes  gesprochen  wird, 
wie  ich  einem  liebenswürdigen  Buch  von  Margaret  Stokes 
glaube  entnehmen  zu  können,2)  so  beruht  das  ganz  gewiss 
nicht  auf  einer  ununterbrochenen  Ueberlieferung. 

Die  Stellen  der  zweiten  Lebensbeschreibung,  die  für  uns 
von  Werth  sind  oder  bald  als  werthvoll  sich  herausstellen 
werden,  mögen  hier  im  kurzen  Auszug  ihren  Platz  finden. 
Cap.  12  (bei  Krusch  pag.  444)  sagt  der  Maior  domus  Erche- 
naldus  zu  Furseus:  ego  autem  Interim  praeparabo  montem  Cyg- 
nopiim, qui  Perrona  noncupatur,  ut  .  .  .  ihi  requiesccnt  (!)  corpus- 
cula  nostra.  Cap.  19  (pag.  447):  deduxerunt  sanctum  corpus 
ad  montem  Cygnophum  .  .  .  ibique  .  .  .  condunt,  tibi  ipse  sanctus 
prius  multorum  sanctorum  condidit  pignora,  id  est  Patricii,  JBe- 
oani,  Meldani  et  ceterorum,  quos  secum  detulit.  sed  interim,  hoc 
est  inter  triginta  dies,  paratur  ecclesia  et  edificatur  in  honore 
duodecim  apostolorum.  Cap.  24  (pag.  449):  crebrescentibus  de- 
inceps  miraculis  .  .  .  Erclienaldus  et  .  .  .  Leutsinda  aedificave- 
runt  ei  ecclesiam;  sanctus  dei  vero  Elegius  diligenter  fabricavit 
manibus  venerabilis  sancti  Fursci  sepidchrum. 

1)  Bei  Mabillon,  De  re  diplomatica,  pag.  312.  Vgl.  A.  Janvier, 
Petite  Histoire  de  Picardie,  Amiens  1884,  S.  301. 

2)  Three  Months  in  the  Forests  of  France,  London   1895,  S.  182. 

32* 


484  L.  Traube 

IV.    Die  Verse  des  Cellanus. 

In  diesem  irischen  Kloster  des  Festlandes,  um  es  kurz  zu 
wiederholen,  das  von  ca.  650 — 880  bestand,  lebte  am  Ausgang 
des  siebenten  Jahrhunderts  der  Ire  Cellanus,  beschäftigt  mit 
litterarischen  Dingen,  ein  Bewunderer  des  Angelsachsen  Ald- 
helm.  So  viel  war  bekannt;  schon  Mabillon  hatte  als  Sitz  des 
Cellanus  richtig  Perrona  angenommen. l) 

Aber  es  liegt  hier  einer  jener  Fälle  vor,  die  dem  Sammler 
der  schriftlichen  Ueberreste  nicht  seltener  begegnen,  als  dem 
Sammler  der  Denkmäler.  Vom  Grossen  und  Vollen  erfahren 
wir  nichts  oder  weniges:  die  gewaltigsten  Trümmer  hat  die 
Erde  verschlungen.  Aber  erhalten  hat  sich  oft  das  Kleine  und 
Geringe,  wenn  auch  vielleicht  in  einzelne  Bestandtheile  zer- 
sprengt und  mühsam  erst  aus  ihnen  zusammenzusetzen.  Denn 
ebenso  häufig,  wie  der  Verlust  der  Kolosse,  ist  der  freundliche 
Zufall,  der  die  kleinen  Scherben  erst  bewahrt  und  dann  die 
einzelnen  Stücke,  eines  nach  dem  andern,  uns  so  in  die  Hände 
spielt,  dass  die  neuen  Funde  in  die  Bruchstellen  der  alten  fast 
ohne  Lücken  sich  einfügen. 

So  etwa  passen  auch  aneinander  die  oben  abgedruckten 
Briefe  mit  Gedichten,  die  ich  in  einer  Florentiner  Hand- 
schrift gefunden  habe. 

Der  Codex  lat.  plut.  LXVI  40  der  Biblioteca  Laurenziana 
hat  folgenden  mannigfachen  Inhalt,  den  bisher  am  ausführ- 
lichsten Bandini  beschrieben  hatte  (Catalogus  codd.  latinorum 
Bibliothecae  Mediceae  II  812). 

1)  fol.  1 — 6  akrostichisches  Epitaph  von  acht  Hexametern 
auf  Gauspert  misellus  (abgedruckt  von  Bandini);  die  ersten  sechs 
Verse  der  Ars  amatoria  des  Ovid;  zwei  Distichen  (sie  stehen 
bei  Bandini,  incip.  Agmina  qiä  superum  laudes  sine  fine  fre- 
quentat);  die  Exordia  Scythica  ed.  Mommsen,  Chronica  minora 
II  311 — 322  (incip.  In  nomine  domini  incipit  exordium  regis 
Assyriorum  qui  primi  regnaverunt  in  terram  incip  exordia  Nini). 


Annales  Benedictini  16,  49. 


Perrona  Scottorum.  485 

2)  fol.  6V — 20  Dares  Phrygius  de  excidio  Troiae  (von 
Meister  benutzt,  expl.  hucusque  historia  Daretis  perscripta  fuit. 
explicit.    Icohannes  subdiac.  scripsit). 

3)  fol.  20Y — 42v  eine  Erzählung  vom  Falle  Troias  (vgl. 
Mommsen  1.  c.  pag.  308  adn.  1  et  2,  ine.  Tetis  dieta  est  mater 
Achillis,  expl.  sicut  Virgilius  descripsit.  finit). 

4)  fol.  42v — 61  ein  Kommentar  zum  zweiten  Buch  der 
Aeneis  (vgl.  Mommsen,  1.  c.  adn.  3,  expl.  et  coepit  Älbano  ci- 
vitas  Romae  subieeta  esse,  finit  expo  (d.  h.  expositio)  deo  gratias. 

amen). 

5)  fol.  61 — 62  folgen  die  Verse,  über  die  ich  handeln 
werde;  dann  Iuvenal  13,  167 — 172;  dann  die  beiden  Sätze: 
Nemo  invito  auditori  liventer  alterius  iniuriae  refert.  Nam  sa- 
gitta  in  lapidem  numquam  figitur,  sed  sepe  percutit  dirigentem. 
explicit. 

6)  fol.  62 — 70  Incipit  historia  Apollonii  regis  Tyrie  (von 
Riese  benutzt;  fol.  62  abgebildet  in  der  Collezione  Fiorentina 
di  Facsimili  Paleografici,  I  lat.  3).  Die  Hs.  bricht  unvollständig 
mit  den  Worten  der  Historia  Apollonii  ab:  leno  igni  est  tra- 
ditus  (ed.  Riese  pag.  102,  12). 

Alles  dies  ist  von  ein  und  derselben  beneventanischen 
Hand  im  neunten  Jahrhundert  niedergeschrieben  worden,  und 
zwar  so  fortlaufend,  dass  wir  denken  können,  es  habe  dem 
Schreiber  schon  ein  Sammelband  sehr  gemischten  Inhalts  als 
Vorlage  gedient.  Es  bleibt  auch  deswegen  ungewiss,  ob  der 
Subdiakon  Iohannes,  der  auf  fol.  20  als  Schreiber  genannt 
wird,  der  Schreiber  unseres  Bandes  oder  eines  Bestandtheiles 
der  eben  vorausgesetzten  Vorlage  war.  Ueber  die  starken  Ver- 
luste, die  die  Handschrift  erlitten  hat,  über  ihre  Grössen- 
verhältnisse  und  Anderes,  was  hier  weniger  in  Betracht  kommt, 
spricht  Paoli  im  Text  der  Collezione  Fiorentina. 

Ich  lasse  den  ganzen  Brass  der  Verse  folgen,  die  auf  fol.  61 
nach  dem  Explicit  und  auf  fol.  61 Y  vor  den  Excerpten  aus 
Iuvenal  stehen.  Ich  zähle  sie  durch  und  trenne  das  Unzu- 
sammengehörige.   In  der  Handschrift  (L  in  meinen  Anmerkungen) 


/     Traube 

stellt  Vers  unter  Vers;  nirgends  bleibt  eine  Zeile  frei.  Eine 
sehr  grosse  Initiale  hat  Vers  1,  eine  ziemlich  grosse  haben  10 
und  1-5;  durchschnittsgrosse  haben  die  übrigen  Verse.  Vers  11, 
15, 16,  19,  27  beginnen  mit  kleinen  Anfangsbuchstaben.  Vers  1  1 . 
13,  15,  16,  19,  27,  32,  33  sind  um  einen  Buchstaben  ein- 
gerückt; davon  11  und  13  wegen  der  Ausdehnung  der  Initialen 
der  vorhergehenden  Verse. 

Den  Beginn  machen  zwei  Distichen: 

Disparibus  par  fervor  inest,  lumine  pressi 
2        Subiciunt  celso  langiäda  colla  deo. 

Hie  fuerit  quoquis  ille  serpens  in  gutture  virus, 
4        S(ed)  crux  et  Christus  numina  saeva  domat. 

1  nach  inest    fehlt   vielleicht  sed  3  vielleicht:    hie  fercit  (d.  h. 

fervet),   quoquit  (d.  h.  coquü)  ille  furens  in  gutture  cirus  4  Scrux  L 

nomina  L      vielleicht  domant 

Es  schliessen  sich  einige  unerhebliche  Verse  über  Syno- 
nyma und  Homonyma  an,  die  wohl  nicht  hierher  gehören  und 
die  ich  weiter  nicht  beachte. 

Hie  sedeo  incanto  matutinos. 
q    Hic  luee  decanto  inquietaris. 

Habe  ut  et  saluteris  ave. 
8    Hoc  faciunt  vites,  ut  tanta  pericula  vites. 

Summere  vis  mala,  saxa  caveto  mala. 
io     Uxorem  pellis,  miser,  qui  fiducia  peius. 
Cum  sine  me  soleas  vendere  ne  soleas. 

10  Uxorem  verbessert  aus  Oxorem  L  auf  Zeile  10  stehen  noch  die 
drei  ersten  Worte  des  nächsten  Verses 

Es  folgen  als  die  beiden  letzten  Zeilen  von  fol.  61  zwei 
Verse,  die  ich  als  die  eigentlich  ersten  meiner  Reihe  betrachte. 
Ein  kleines  Kreuz  vor  ihnen  am  Rand  ist  wohl  alt  und  hängt 
irgendwie  mit  dem  Wechsel  des  Inhaltes  zusammen. 

12    Quisquis  amaro(rem)  fletus  (de)  pectore  fundis, 
Iunge  fidem  lacrimis:  et  quidquid  poscis  habebis. 

12  rem  und  de  lässt  L  ohne  Lücke  weg 


Perrona  Scottorum.  487 

Fol.  61v  beginnt  mit  zwei  zusammengehörenden  Hexa- 
metern : 

14    Iushts  apostolicos  aequat  salvator  amicos: 

Clavibus  hinc  Petrum,  hinc  Paulum  legibus  ornat. 

14  Iustus  Vollmer]  Iusta  L  15  beide  Mal  vielleicht  besser  hie; 
vgl.  unten  S.  488  und  S.  496 

Dann  kommt  ein  Distichon: 

16    Nobile  praeceptum,  rectores,  discite  post  me: 
Sit  bonus  in  vita,  qui  cupit  esse  divus. 

16    Nobilem  L  17    statt  divus   könnte  man  mit  Bezug  auf  ev. 

Luc.  10,  25  dei  vermuthen 

Dann  wieder  ein  Distichon: 

18    Hinc  auctor  vitae  mortem  moriendo  peremit, 
Vulneribus  sanans  vulnera  nostra  suis. 

18  auch  hier  ist  besser  hie,  vgl.  S.  488  und  S.  496  moriendum 
premit  L  19  nostra]  nam  L  (d.  h.  na  mit  einem  Strich  über  dem  a, 
der  in  dieser  Schrift  nur  silbenschliessendes  in ,  nicht  die  Contraction 
bedeutet;  siehe  darüber  unten  S.  497  ffg.) 

Es  folgen  acht  Hexameter: 

20    Istam  Patricias  sanetus  sibi  vindicat  aulam, 

Quem  merito  nostri  summo  venerantur  honore. 
22    Iste  medelUferi  monstravit  dona  lavacri. 

Hie  etiam  nobis  dominumque  deumque  colendum 
24    Iussit,  et  ignaram  doeuit  bene  credere  gentem. 

Carpurnus  genuit  istum,  alma  Prittania  misit; 
26    G-allia  nutrivit,  tenet  ossa  Scottia  felix, 

Ambo  stelligeri  capientes  praemia  caeli. 
20  Istam]  Istamen  L      aida  L        25  hier  ist  istum  vielleicht  falsch 

Den  Schluss  machen  zehn  Hexameter,  die  von  den  voraus- 
gehenden wohl  zu  trennen  sind: 

28    Quid  Vermendensis  memorem  tot  milia  plebis 

Francigenas  inter  popidos  felicia  facta, 
30    Gestaque  nobilium  totum  vulgata  per  orbem? 

Haec  loca  non  flavae  Cereris,  non  indiga  mellis; 


188  /.    Traube 

32    Fr rfilis  est  Bachi  campus  fecund« <\u<'  rura; 

Midtü  per  herbosos  errant  animalia  campos. 
34    Semper  ab  antiquis  tellus  erat  inclita  regnis. 

lsf<<  pio  gaudit  Transmaro  praesule  terra. 
36    (Haec)  modo  Cellamis,  venerandi  nominis  abbas, 

Iussit  dactilico  discrivi  carmina  versu. 

30  Gestatque,  das  zweite  t  getilgt,  L  urbem  L  31  indica  L 
32  Fertiles  L  feeundatque  L  33  prae  L  35  gaudit  so  L  36  Haec 
lässt  L  aus       albas  L         37  discrivi  L :  statt  discribi  (d.  h.  describi) 

V.    Cellanus,  Abt  von  Perrona. 

Die  eben  mitgetheilten  Yerse,  von  denen  man  20 — 37 
schon  bei  Bandini  finden  konnte,  enthalten  als  wichtigsten 
Bestandtheil  fünf  Tituli,  d.  h.  Aufschriften  von  den  Wänden 
einer  Kirche,  durch  die  die  Bilder  auf  diesen  Wänden  oder  die 
Bestimmung  der  Räume  erklärt  wurden  (12  fg.,  14  fg.,  16  fg., 
18  fg.,  20  —  27);  dann  ein  zusammenhängendes  Gedicht 
mit  einigen  historischen  Anspielungen.  Ein  Abt  Cellanus  hat 
es  verfasst  oder  verfassen  lassen  (36)  für  seinen  Bischof  Trans- 
marus;  er  schmeichelt  darin  der  plebs  Vermendensis  inter  po- 
pulos  Francigenas,  d.  h.  den  Bewohnern  des  Vermandois,  der 
Picardie.  Auch  die  Tituli  geben  Einiges  her.  Ihre  Eigenschaft 
als  solche  erhellt  vor  allem  aus  dem  deiktischen  istam  (20); 
wahrscheinlich  ist  auch  in  V.  15  und  18  hie  statt  hinc  zu  lesen. 
Sie  sind  angebracht  in  einer  Kirche  oder  Kapelle,  die  den 
Aposteln  Petrus  und  Paulus  geweiht  ist  (14  fg.);  andere  stam- 
men aus  einer  Kapelle  (aula  20)  des  Patricius  (20  ffg.).  Ihr 
Anfang  erinnert  an  ähnliche  Tituli  des  Aldhelm;  man  vergleiche: 

istam  Patricius  sanetus  sibi  vindicat  aulam 
mit  folgendem  Vers  des  Aldhelm: 

hanc  aulam  domini  servat  tutela  Mariae 
oder  mit: 

hanc  Petrus  absidam  sanetorum  sorte  coronat. l) 


1)  Vgl.JV.  Rose,  Die  lat.  Meerman-Handschriften,  S.  375. 


Perrona  Scottorum. 


489 


Was  der  Name  des  Patricius  ohne  weiteres  verräth,  be- 
stätigt die  Verwendung  von  nostri  in  Vers  2 1 :  wir  befinden 
uns  unter  Iren.  Und  nun  ist  es  nur  nötbig,  die  Titiäi  mit 
dem  Gedichtclien  zusammen  zu  betrachten,  was  die  Nachbar- 
schaft empfiehlt,  der  irische  Name  des  Dichters  erheischt.  Ein 
Ire  Cellanus  also  in  einem  Kloster,  in  dem  die  Apostel  und 
Patricius1)  verehrt  wurden,  in  einem  Kloster  aber,  das  nicht  in 
Irland,  sondern  in  Frankreich,  in  der  Picardie  gelegen  war, 
ist  dieser  Dichter.  Kann  es  auch  nur  einen  Augenblick  be- 
zweifelt werden,  dass  das  irische  Kloster  in  der  Picardie  — 
Perrona,  dass  sein  Abt  Cellanus  —  der  Bewunderer  des  Ald- 
helm  ist? 

Für  die  Zeit  des  Cellanus  hatten  wir  als  Anhalt  bisher 
nur  den  Synchronismus  mit  Aldhelm  gehabt,  genauer  die  Jahre, 
in  denen  Aldhelm  Abt  war:  675  bis  709.  Dies  ist  zunächst 
der  einzige  chronologische  Anhalt  auch  für  die  Gedichte.  Es 
ist  aber  vielleicht  ausserdem  das  Todesjahr  des  Cellanus  über- 
liefert. In  den  Lorscher  Annalen2)  wird  bei  einer  Reihe  von 
Jahren  des  achten  Jahrhunderts  der  Tod  irischer  Aebte  und 
Bischöfe  gemeldet,  darunter  bei  706  mors  Cellani  abbatis.  Da 
es  sich  bei  diesen  Einträgen,  wie  Zimmer3)  gesehen  hat,  offen- 
bar um  die  Insassen  verschiedener  Klöster  handelt,  da  die 
Zeiten  vortrefflich  stimmen ,  da  wir  jetzt  ferner  wissen ,  dass 
Cellanus  wirklich  Abt  und  ein  Mann  war,  dessen  Streben  und 
Beziehungen  über  sein  Kloster  hinausreichten,  so  ist  die  An- 
nahme Hahns4)  wahrscheinlich,  dass  der  Cellanus  der  Lorscher 
Annalen  und  der  Cellanus  der  Aldhelmischen  Briefe  eine  und 
dieselbe  Person  ist. 


J)  Vgl.  oben  S.  483. 

2)  SS.  I  22. 

3)  Preussische  Jahrbücher  LIX  33. 

4)  Bonifaz  und  Lul,  Leipzig  1883,  S.  20. 


1-90  L.    Traube 

VI.    Folgerungen  für  Perrona,  Cellanus  und  die 
Palaeographie. 

Wir  stehen  am  Ziel.  Doch  sind  noch  einige  der  Folge- 
rungen zu  ziehen,  die  sich  von  selbst  darbieten,  wenn  man  die 
Briefe  und  Verse  jetzt  als  ein  zusammengehöriges  historisches 
Denkmal  betrachtet. 

Für  die  älteste  Geschichte  Peronnes  lässt  sich  folgende 
kleine  Tafel  entwerfen: 

zwischen  641  und  652:    der  Ire  Furseus    wird   beigesetzt 
vor  652:    der  Ire  Foilanus,  der  ältere  Bruder  des  Furseus, 

Abt 
um    die    Jahre    675/691:    der    Ire    Ultanus,    der   jüngere 

Bruder  des  Furseus,  Abt 
von  675(?)  bis  706:  der  Ire  Cellanus,  Abt. 

Peronne  liegt  im  Sprengel  von  Noyon.  Zu  der  Bischofs- 
liste dieses  Sprengeis  erhalten  wir  eine  sehr  erwünschte  Er- 
gänzung. Wenn  in  dem  Gedichtchen  gesagt  wird  (V.  34): 
semper  ab  antiquis  tellus  erat  inclita  regnis,  so  mag  das  an- 
spielen auf  Perrona  als  königliche  Pfalz  (und  vielleicht  ist 
regnis  nicht  ganz  richtig  überliefert).  In  dem  folgenden  Vers 
aber:  ista  pio  gaudit  Transmaro  praesule  terra,  kann  nur  ein 
Bischof  von  Noyon  gemeint  sein,  und  Transmarus;  der  damit 
den  Fasten  dieser  Kirche  eingezeichnet  wird,  muss  zu  Cellanus, 
dem  Abt  von  Peronne,  in  einem  Verhältniss  gestanden  haben 
wie  vordem  Elegius,  Bischof  von  Noyon,  zu  den  Nachfolgern 
des  Furseus.  Transmarus,  den  die  Gebrüder  Sainte-Marthe  in 
der  Gallia  Christiana  nicht  kennen,  wird  kein  anderer  sein,  als 
Chrasmarus,  den  sie  kurz  erwähnen.  Ein  Transmarus  (also 
jetzt  Transmarus  der  Zweite)  war  Bischof  von  Noyon  von  937 
bis  950. 

Hieraus  folgt  etwas  Weiteres.  Die  Mönche  von  Peronne 
standen  zu  ihren  Diözesan-Bischöfen  offenbar  in  einem  Ver- 
hältniss, das  ähnlich  war  demjenigen,  das  die  Benediktiner- 
Regel  anordnet.  Die  Annahme  liegt  sogar  nahe,  dass  die 
Mönche  diese  Regel,  vielleicht  mit  der  Regel  des  Columba  zu- 


Perrona  Scottorum.  491 

sammen,  als  Gesetzbuch  anerkannten.  Denn  in  der  ersten  und 
ältesten  Vita  Fursei,  die  man  mit  Recht  einem  Insassen  von 
Peronne  zugeschrieben  hat, l)  steckt  eine  unzweideutige  Anspie- 
lung auf  die  Regula  S.  Benedicti.     Man  vergleiche: 

Vita  Fursei  cap.  9  (pag.  4383)  Regula  S.  Benedicti  cap.  1 

Ültanum  diuturna  monasteril  heremitarum  .  .  qiä  .  .  mona- 

probatione  ad   heremitalem   vi-  steril  probatione    diuturna   .   . 

tarn  miütis  iam   annis  ab   eo-  didicerunt. 
dem  electum. 

Wir  dürfen  uns  also  wohl  die  inneren  Einrichtungen  Per- 
ronas  und  die  Art  seiner  Bewohner,  die  gewiss  nicht  aus- 
schliesslich Iren  waren,  gewiss  auch  nicht  anders  vorstellen 
als  die  in  den  meisten  gleichzeitigen  französischen  Klöstern. 

Aber  durch  Etwas  unterschieden  sie  sich,  was  für  uns  von 
höchster  Wichtigkeit  ist.  Diese  Mönche  von  Peronne  verehrten 
im  Ausgang  des  siebenten  Jahrhunderts  als  ihren  besonderen 
Heiligen  den  Patricius.  Die  dem  Epitaph  des  Virgil  oder  einer 
seiner  zahlreichen  Imitationen  nachgeahmten  Verse: 

Carpurnus'1)  genuit  istum,  alma  Britannia  misit, 
GaUia  nutrivit,  tenet  ossa  Scottia  felix, 

werden  von  jetzt  an  unter  die  ältesten  gut  überlieferten  Zeug- 
nisse für  die  Ausbildung  der  Legende  des  Patricius  und  seines 
Kultus  zu  rechnen  sein.  Wir  würden  das  neue  Zeugniss  sogar 
noch  mehr  nach  der  Mitte  des  siebenten  Jahrhunderts  zurück 
verlegen  können,  wenn  durch  die  Verse  die  oben  mitgetheilte 
Nachricht  der  zweiten  Vita  Fursei  (der  sog.  Virtutes),  Furseus 
selbst  habe  die  Reliquien  heiliger  Landsleute  mitgebracht,  da- 
runter die  des  Patricius,  irgendwie  an  Glauben  gewonnen  hätte. 
Allein  es  ist  sehr  viel  wahrscheinlicher,  dass  erst  die  spätere, 
durch  die  Verse  bezeugte,  Verehrung  des  Patricius  die  Nach- 
richt veranlasst  habe. 


!)  Vgl.  oben  S.  481. 

2)  Calpumus  heisst  er  in  der  sonstigen  Ueberlieferung. 


492  /..   Traube 

Die  Bedeutung  Perronas  im  litterarischen  Getriebe  da- 
maliger Zeit  hat  sich  uns  bisher  aus  dem  Inhalt  der  Schriften 
des  Aldhelm  und  Cellanus  ergeben.  Es  erhebt  sich  die  Frage, 
ob  ergiebiger  Stoff  sonst  nicht  vorhanden  sei. 

Handschriften,  die  in  Perrona  geschrieben  wurden, 
scheinen  sich  nicht  erhalten  zu  haben.  Wenigstens  weist  nirgends 
ein  ausdrücklicher  Vermerk  auf  diesen  Ursprung  hin.  Doch 
ich  wage  eine  Vermuthung.  Unmittelbar  bei  Peronne  liegt 
das  Kloster  Corbie.  Es  fehlte  ihm,  der  Stiftung  von  Luxeuil, 
nicht  an  irischen  Beziehungen;  aber  eine  Handschrift,  die  hier 
ehemals  lag  und  jetzt  in  Petersburg  verwahrt  wird  (Q.  I  15), 
möchte  ich  zugleich  wegen  ihrer  Schrift  und  ihres  Inhaltes  am 
liebsten  mit  Peronne  verbinden. 

Die  Schrift  ist  insular  und,  wie  ich  glaube,  irisch.  Corbie 
hatte  in  seiner  reichen  Bibliothek  verhältnissmässig  sehr  wenig 
insulare  Handschriften  aufgehoben.  Fünf,  sechs  Codices,  jetzt 
in  Paris  und  St.  Petersburg  —  das  wird  alles  sein,  was  uns 
davon  geblieben  ist,  und  schwerlich  hat  es  einst  viel  mehr  ge- 
geben. Unter  diesen  nun  macht  sich  die  erwähnte  Peters- 
burger durch  ganz  eigenartige  Züge  bemerklich:  hauptsächlich 
in  der  Bildung  des  t  und  in  der  Bildung  und  den  Ligaturen 
des  e.  Man  kann  dies  gut  auf  den  zugänglichen  Bildern  der 
Werke  De  Re  Diplomatica  und  Nouveau  Traite  de  Diplomatique 
erkennen.1)  Da  einzelne  Hände  im  Book  of  Durrow  und  im 
Book  of  Dimma  dieselben  Besonderheiten  zeigen ,  so  sind  sie 
als  früh-irisch  anzusehen.  Dafür  spricht  auch  die  Orthographie 
des  Petersburger  Manuskriptes.  Die  Randschrift  des  Bonifa  - 
tianus  1  in  Fulda  gehört  gleichfalls  hierher  und  bezeugt  we- 
nigstens das  Alter  dieser  von  mir  als  e-Typus  bezeichneten 
Schrift.     Fr.  Jenkinson    fand  sie  auch  in  Oxford  Douce  140. 2) 

In   der  Petersburger  Handschrift   stehen    nun   von  fol.  72 


2)  Vgl.  über  die  Handschrift,  ihre  Litteratur  und  Abbildungen: 
Gillert,  Neues  Archiv  der  Gesellschaft  für  ältere  deutsche  Geschichts- 
kunde V  (1880)  250. 

'2)  Vgl.  Madan,  Summary  Catalogue  of  "Western  Mss.  in  the  Bod- 
leian  Library  IV  535. 


Perrona  Scottorum.  493 

bis  79  Äldhelmi  enigmata  ex  diver sis  rerum  creaturis  composita 
in  eigenthümlicher  Reihenfolge,  aber,  wie  ein  unbefangener 
Beurtheiler  hervorhob,  cin  fast  fehlerlosem  Texte5.  Man  er- 
innere sich,  dass  Cellanus  die  Werke  des  Aldhelmus  las  und 
liebte  und  um  ihre  Uebersendung  bat.  Vielleicht  darf  man 
folgern,  dass  die  Petersburger  Handschrift  von  einem  Iren  in 
Peronne  geschrieben  sei,  der  nun  seinerseits  die  im  Kloster 
mit  Beifall  begrüssten  Schriften  des  angelsächsischen  Dichters 
seinen  Nachbarn  in  Corbie  habe  zugänglich  machen  wollen. 
Ich  will  dieser  Vermuthung  kein  zu  grosses  Gewicht  beilegen, 
doch  aber  noch  auf  die  Beziehungen  dieser  Handschrift  zu 
einer  andern  in  St.  Petersburg  (F.  XIV  1)  hinweisen.  Auch  sie  lag 
einst  in  Corbie,  gehörte  aber  vielleicht  dem  Kloster  St.  Riquier, 
das,  an  der  Mündung  der  Somme  nahe  bei  Corbie  und  Peronne 
gelegen,  soweit  wir  wissen,  im  festen  Verkehr  wenigstens  zu 
Corbie  stand.  Die  Handschrift  umfasst  ausser  dem  Fortunat 
noch  Aldhelms  grosses  Werk  de  virginitate  laudanda  und  wieder 
die  Räthsel,  die  offenbar  aus  der  in  dem  andern  Petersburger 
Codex  benützten  Vorlage  stammen.  Diese  zweite  Petersburger 
Handschrift  ist  viel  jünger  als  die  erste,  auch  nicht  in  insularer 
Schrift,  sondern  in  der  älteren  von  Corbie,  die  in  dieser  ganzen 
Gegend  geherrscht  haben  muss.  Sie  hat  mit  der  ersten  ausser 
den  Räthseln  des  Aldhelm  noch  ein  seltsames  akrostichisches 
Gedicht1)  gemein  (ine.  Iohannis  celsi  rimans  mysteria  caeli). 
Sie  hatte  eben  einen  Theil  ihres  Inhalts  wohl  aus  Peronne  be- 
zogen. Peronne,  St.  Riquier  und  Corbie,  die  drei  Klöster 
an  der  Somme,  gehören  litterarisch  zusammen,  so  wie  sie  ört- 
lich bei  einander  liegen.  Durch  sie  sind  wahrscheinlich  nicht 
nur  Aldhelms  Werke  dem  Festland  zuerst  ausgeliefert  worden, 
sondern  sie  bildeten  überhaupt  das  festländische  Emporium  für 
die  insulare  Litteratur. 

Wie  weit  die  Beziehungen  Peronnes  auf  dem  Continent 
reichten,  das  können  wir  schliesslich  noch  aus  der  Ueberliefe- 
rung    der    Verse    des    Cellanus    entnehmen.      Sie    wurden    im 


l)  Herausgegeben  von  E.  Miller,   Journal  des  Savants  1876    S.  117. 


iHl  /.    Traube 

neunten  Jahrhundert  im  Beneventanischen  gelesen    und    ab 
schrieben.   Wie  waren  sie  dorthin  gekommen?    Sehr  wahrschein- 
lich:   unmittelbar   aus  einer   in  Peronne   gefertigten    Abschrift. 

VII.    Palaeographie  und  Ueberlieferungsgeschichte. 

Ich  möchte  dem  Beweise,    den  ich  auf  palaeographischem 
Wege  antrete,  einige  allgemeinere  Bemerkungen  vorausschicken. 

Die  Zeiten  sind  noch  nicht  lange  vorüber  und  die  letzte 
Generation  der  Philologen  ist  noch  nicht  ausgestorben,  welche 
die  Palaeographie  in  die  willkürlichste  Beziehung  zu  ihren 
conjekturalen  Hariolationen  setzte.  Theils  baute  man  kühne 
Textverbesserungen  auf  palaeographische  Thatsachen,  theils 
erfand  man  nachträglich  zu  kritischen  Versuchen  die  palaeogra- 
phische Rechtfertigung.  Natürlich,  dass  die  Palaeographie, 
von  der  man  dabei  ausging,  oder  zu  der  man  strebte,  nichts 
weniger  war  als  eine  historische.  In  jedem  Kopfe  sah  sie 
anders  aus.  In  jeder  Ueberlieferung  setzte  sie  neben  einander 
Thatsachen  voraus,  die,  sei  es  zeitlich,  sei  es  örtlich,  nie  neben 
einander  bestanden  haben  können.  Die  gefährlichsten  Ver- 
treter dieser  Wissenschaft  waren  womöglich  die,  denen  am 
meisten  verschiedenartige  Manuskripte  durch  die  Hände  ge- 
gangen waren.  Ihr  Arzneikasten  wurde  der  grösste  und  damit 
der  schädlichste.  Man  stelle  sich  nur  vor,  wie  viel  Möglich- 
keiten des  Verlesens  es  gibt,  wenn  die  Buchstaben  aller  Zeiten 
der  lateinischen  Schrift  mit  einander  verglichen  werden,  wie 
viel  Möglichkeiten  falscher  Auflösung,  wenn  alle  Abkürzungen, 
die  jemals  ausgebildet  wurden,  gleichzeitig  dem  Abschreiber 
können  vorgelegen  haben. 

Nun,  aus  dieser  missbräuchlichen  Verwendung  der  Palaeo- 
graphie sind  wir  allmählich  herausgekommen;  und  die  Wunder, 
die  auf  dem  Gebiete  der  Buchstabenverwandlung  früher  alltäg- 
lich waren,  sind  jetzt  fast  vergessen.  Die  Palaeographie  ist 
ja  auch  für  die  Heilung  eines  einzelnen  Fehlers  etwas  sehr 
entbehrliches.  Eine  Conjektur  wird  dadurch  doch  nicht  besser, 
dass    man    sie    palaeographisch    begründen    kann;    und    gewiss 


Perrona  Scottormn.  495 

wird  sie  dadurch  noch  nicht  richtig,  dass  sie  palaeographisch 
im  besten  Falle  möglich  ist.  Innerhalb  der  Philologie,  d.  h.  in 
dem  Bereiche  der  Herausgeberkunst,  fällt  der  Palaeographie 
eine  andere  Rolle  zu,  als  für  Pflästerchen  zu  sorgen;  und,  ich 
glaube,   eine  bessere. 

Ihre  Bedeutung  liegt  da  in  der  geschickten  und  ergiebigen 
Herrichtung  des  Stoffes  für  dieUeberlieferungsgeschichte. 
Das  unmittelbare  Aussehen  einer  Handschrift,  die  verlesenen 
Buchstaben,  die  vertauschten  Abkürzungen,  die  darnach  voraus- 
zusetzende Schrift  ihrer  Vorlage,  —  diese  Anzeichen  und  Schlüsse 
werden  dem  sorgfältigen  Herausgeber  eben  so  viele  deutliche 
Signale  für  die  Zeit  und  das  Land,  die  sein  Text  durchlaufen 
haben  muss.  Und  damit  erhalten  wir  Thatsachen  geliefert, 
die  freilich  von  ganz  anderer  geschichtlicher  und  philologischer 
Tragweite  sind  als  die  Verbesserung  eines  einzelnen  Fehlers, 
die  ja  meist  doch  nur  eine  Beschönigung  ist. 

Ich  habe  hier  gar  nichts  besonders  Hochfliegendes  im  Sinne, 
wie  es  etwa  die  Geschichte  des  Catull- Textes  wäre.  Trotzdem 
man  von  einem  geschulten  Palaeographen  in  der  That  ver- 
langen kann,  dass  er  über  das  Nächstliegende  bei  dieser  Frage, 
d.  h.  über  die  Schrift  des  Veronensis  und  über  die  Vorlagen 
des  Thuaneus,  uns  Genaueres  sage,  als  man  in  den  gewöhn- 
lichen kritischen  Verhandlungen  darüber  zu  hören  bekommt. 
Man  kann  bei  der  einfachsten  karolingischen  Umschrift  stehen 
bleiben,  und  findet  sich  vor  viel  mehr  Möglichkeiten  und  feineren 
Mannigfaltigkeiten,  als  der  Philologe  voraussetzt  und  der 
Palaeograph  ihm  für  gewöhnlich  bescheinigt. 

Der  Diomedes,  den  Adam,  Haynhards  Sohn,  im  Jahre  780 
in  Worms  abschrieb  und  dadurch  den  fränkischen  Gelehrten 
und  schliesslich  uns  vermittelte,  war  in  der  irisch-italienischen 
Cursive  der  ältesten  Handschriften  aus  Bobbio. 

Ein  Theil  der  zahlreichen  Fehler  in  dem  Epitaphium 
Arsenii  des  Radbertus  Paschasius  hat  darin  seinen  Ursprung, 
dass  die  ältere  Schrift  von  Corbie,  in  der  des  Radbert  Original 
war,  von  dem  jüngeren  Corbier  Mönche,  von  dem  die  einzige 
erhaltene  Abschrift  herrührt,  nicht  mehr  recht  verstanden  wurde. 


49fi  /,.   Traube 

Im  Briefwechsel  Alexanders  des  Grossen,  der  aus 
England  nach  Frankreich  kam,  sind  die  Spuren  des  Ursprungs 

nicht  nur  in  den  Widmungsversen  des  Alcvin,  sondern  auch 
in  einzelnen  verlesenen  englischen  Buchstaben  und  Zeichen 
aufzufinden. 

Wenn  der  traurige  Zustand  der  Ueberlieferung  des  Ara- 
mianus  Marcellinus  jeder  Beschreibung  spottet,  so  ist  jener 
Mönch  daran  schuld,  der  zwar  in  Fulda  schrieb,  aber  die  ältere, 
dort  heimische  insulare  Schrift  nicht  mehr  verstand.  Denn  auf 
ihn  gehen  alle  Handschriften  des  Ammian  zurück,  die  es  seit- 
dem gibt  oder  gab. 

Wenn  man  in  diesem  Sinne  die  Verse  des  Cellanus  prüft, 
so  findet  man  sofort,  dass  dem  beneventanischen  Schreiber 
eine  Vorlage  Schwierigkeiten  bereitete,  die  in  irischen  Zügen  war. 

/'.  oder  f  (==  sed)  gibt  die  Erklärung  für  Scrux  (statt  Sed 
crux)  in  V.  4;  vielleicht  auch  für  die  Unterdrückung  von  sed 
in  V.  1. 

hie,  nach  irischer  Art,  wurde,  da  den  Continentalen 
der  Accent  nicht  geläufig  war,  in  V.  14  (zweimal)  und  in 
V.  183^- 

pi  (=  per)  ist  die  Veranlassung  von  prae  (statt  per)  her- 
bosos  in  V.  33;  dagegen  würde  premit  statt  peremit  in  V.  18, 
falls  es  ein  graphischer  Fehler  ist,  noch  besser  aus  einer  Schrift 
im  e-Typus  sich  rechtfertigen,1)  denn  in  ihr  kann  per  dem 
ungeübten  Auge  leicht  wie  pr,  mit  einem  bedeutungslosen  Strich 
über  dem  p,  erscheinen. 

h  (=  haec)  vor  modo  in  V.  36  erschien  dem  Italiener  als 
eine  überflüssige  Aspiration,  die  er  einfach  wegliess. 

Noch  bleibt  ein  merkwürdiger  Fehler:  der  Ire  hatte  nostra 
geschrieben,  der  Beneventaner  gab  dafür  nam  weiter  (V.  19). 
Es  gibt  mir  das  die  gewünschte  Gelegenheit,  hier  einen  vor- 
läufigen Versuch  über  die  Geschichte  der  Abkürzung  von  noster 
als  Corollarium  anzuhängen. 


l)  Vgl.  oben  S.  492. 


Perrona  Scottorum.  497 

VIII.    Geschichte  der  Kürzung  von  noster. 

1.  Vorbemerkungen. 

Zu  noster  gehört  uester;  aber  noster  zieht  die  Abkürzung 
von  uester  erst  nach  sich.  Deshalb  fehlen  in  der  Entwicklung 
der  Kürzungen  von  uester  einige  der  ersten  Stufen.  So  habe 
ich  ü  us  usz  nirgends  gefunden.  Eben  so  ausdrücklich  will 
ich  aber  erklären,  dass  ul  uri  ui  urx  ues  neben  den  ent- 
sprechenden Bildungen  nt  nri  u.  s.  w.  manchmal  auch  da  vor- 
kommen, wo  ich  sie  nicht  besonders  anführen  werde.  Der 
Kürze  halber  sage  ich  oft  lnr  nri  u.  s.  w/  oder  cni  u.  s.  w.'  oder 
ähnliches;  zu  ergänzen  ist  dann  jedesmal  die  Fortführung  der 
Deklination  durch  den  Singularis,  also  W  nri  nrö  nrm  und 
cni  nö  nm\  Im  selben  Sinne  spreche  ich  vom  c  Typus  n~i 
und  meine  zunächst  die  Formen  rix  nö  nm,  und  vom  c  Typus 
nrV  und  meine  dann  nri  nrö  nrm.  Ueber  den  Nominativ  soll 
in  diesen  Fällen  nichts  ausgesagt  werden. 

Aus  typographischen  Gründen  gebe  ich  die  Kürzungen 
allermeist  in  unserer  gewöhnlichen  Kursiv- Schrift  wieder;  nur 
setze  ich,  wo  es  des  Abkürzungsstriches  wegen  nöthig  wird, 
^  für  i  und  r  für  t.  Diesen  Abkürzungsstrich  habe  ich  gewöhn- 
lich normalisirt  und  über  den  letzten  Buchstaben  gezogen;  ich 
spreche  darüber  am  Schluss  meiner  Arbeit. 

Ich  setze  voraus  die  Kenntniss  meiner  früheren  Unter- 
suchungen: Das  Alter  des  Codex  Romanus  des  Virgil  (Strena 
Helbigiana,  Leipzig  1900,  S.  307)  und  Palaeographische  An- 
zeigen (Neues  Archiv  d.  Gesellschaft  f.  ältere  deutsche  Ge- 
schichtskunde XXVI  229).  Aber  ich  betrachte  sie  und  ebenso 
die  vorliegende  Untersuchung  nur  als  Vorläufer  des  zweiten 
Theiles  meiner  Palaeographischen  Forschungen.  Ich  gebe  die 
unfertigen  Versuche  bekannt,  gerade  um  zu  ihrer  Verbesserung 
und  Vervollständigung  einzuladen.  Das  Gebiet,  auf  dem  das 
Material  zu  sammeln  war,  ist  unübersehbar  gross  und  uner- 
schöpflich reich.  Oft  musste  ich  meine  Aussage  über  den 
Gebrauch  irgend  einer  Handschrift  auf  Grund  einer  nur  ober- 
flächlichen Kenntniss  von    ihr   abgeben;    aber    hätte    ich  mich 

1900.  Sitzungsb.  d.  pbil.  u.  hist.  Cl.  33 


498  L.  Traube 

vor  zu  frühzeitiger  Verallgemeinerung,  vor  zu  weiter  Ausdeh- 
nung eines  nur  auf  Stückwerk  aufgebauten  Urtheils  ganz  be- 
wahren wollen,  so  hätte  ich  niemals  aufhören  dürfen  zu  Bammeln 
und  niemals  beginnen  dürfen,  das  Gesammelte  zu  ordnen  und 
auszulegen  und  dadurch  Thatsachen  aufzudecken,  die  ebensowohl 
an  sich  bedeutungsvoll  sind  als  in  ihrer  palaeographischen 
Nutzanwendung,  d.  h.  für  das  Bestimmen  von  Zeit  und  Ort 
der  Handschriften. 

2.  Grund  der  Kürzung.    Theoretische  Möglichkeiten. 

Die  Entwickelung  der  Kürzungen  von  noster  ist  ungemein 
reich.  Das  kommt  daher,  weil  auch  in  den  Zeiten,  die  sich 
gegen  die  Abkürzungen  im  Allgemeinen  ablehnend  verhielten, 
bei  noster  doch  immer  ein  Grund  zur  Kürzung  vorhanden  blieb. 
Und  das  war  die  Stellung  von  noster  sowohl  in  der  staatlichen 
als  in  der  gottesdienstlichen  Anrede:  dominus  noster  Imperator 
Caesar  steht  auf  der  einen  Seite,  dominus  noster  Iesus  Christus 
auf  der  anderen.  Die  althergebrachte  Abkürzung  der  römischen 
Formel  veranlasste  und  beeinflusste  die  der  christlichen. 

Da  von  den  beiden  Arten  der  Kürzung  die  Suspension  die 
früher  ausgebildete  und  eigentlich  antike  ist,  die  Contraction 
dagegen  die  spätere  und  eigentlich  christliche,  so  wird  man 
es  verstehen,  dass  die .  Suspension  von  vornherein  das  Gebiet 
der  staatlichen  Anrede  beherrscht  und  auch  auf  das  der  gottes- 
dienstlichen übergreift,  dass  andererseits  die  Contraction  das 
der  gottesdienstlichen  sich  zuerst  erobern  muss,  mit  der  Zeit 
aber  sich  überall  durchsetzt  und  die  Suspension  aus  noster 
überhaupt  verdrängt. 

Die  theoretisch  vorhandenen  Möglichkeiten  der  Ab- 
kürzung waren  folgende,  auf  Grund 

der  Suspension:  der  Contraction: 
n.  nr 

ns.  nt.  nst.  nsr  ntr  nstr 

nos.  nost.  nosr  nostr 

no.  nor 


Perrona  Scottorum.  499 

Es  wäre  nicht  räthlich,  diese  Fälle  alle  einzeln  und  der 
Reihe  nach  durchzusprechen.  Etwas  anderes  ist  die  syste- 
matische Zusammenordnung  der  möglich  gewesenen  Bildungen, 
etwas  anderes  der  hier  unternommene  Versuch,  die  thatsächlich 
benutzten  in  der  Verkettung  ihres  historischen  Zusammenhanges 
vorzuführen.  Ich  stelle  mich  dabei  auf  den  Standpunkt,  dass  vor 
allem  erkannt  werden  muss,  wie  die  für  uns  wichtigste  Stufe  (das 
ist  die  in  der  karolingischen  Zeit  endgültig  angenommene,  sehr 
unregelmässig  gebildete  Abkürzung  nr  nri  u.  s.  w.)  .allmählich 
erreicht  worden  ist.  Wir  stossen  dabei,  wie  von  selbst,  auf  alle 
die  Formen,  die  in  der  Ueberlieferungsgeschichte  der  Schrift- 
steller durch  ihre  Mehrdeutigkeit  Verwirrung  gestiftet  haben 
und  daher  eine  besondere  Aufmerksamkeit  beanspruchen. 


3.    Die  Kürzung1 


w. 


An  der  Spitze  der  Entwicklung  steht  n.  =  noster.  Es 
ist  überflüssig,  dies  in  der  römischen  Titulatur  d.  n.  (dominus 
noster),  dd.  nn.  (domini  nostri),  ddd.  nnn.  (domini  nostri,  wo 
es  sich  um  drei  handelt)  u.  s.  w.  eigens  zu  belegen.  Der  Ge- 
brauch von  n.,  in  dieser  und  allen  möglichen  andern  officiellen 
Anreden  und  Benennungen  (auch  der  Päpste),  erhält  sich  lange, 
besonders  in  Urkunden  und  auf  Inschriften. 

Von  hier  lag  die  Uebertragung  auf  das  gottesdienstliche 
Gebiet  nahe,  und  in  der  Verbindung  dominus  noster  Iesus  Christus 
wurde  zunächst  die  Suspension  n.  eingeführt,  obgleich  dominus 
(in  diesem  christlichen  Sinne)  und  Iesus  und  Christus  bereits 
durch  Contraction  gekürzt  wurden,  so  dass  also  zuerst  die 
unorganischen  Gebilde  entstanden :  dns  n  (oder  n  .  oder  .  n  . , 
denn  so  wurden  die  Suspensionen  damals  schon  geschrieben) 
ihs  xps,  drii  n  ihu  xpl  u.  s.  w.  Sehr  bald  aber  wirkte  die 
Umgebung  und  das  Bedürfniss  nach  Klarheit.  Die  Suspension  ü 
wurde  aufgegeben,  und  an  ihre  Stelle  trat  in  den  Casus  Obliqui 
die  Contraction  ni  nö  nm.  Seit  diesem  Ausgleich  bildete  man 
also  dni  ni  ihu  xpi  u.  s.  w.  Länger  erhielt  sich  n  als  Be- 
zeichnung des  Nominativs.  Die  so  entstandene  metaplastische 
Deklination  n  ni  nö  nm   hat   nichts  auffälliges;    auch   in    der 

33* 


500  /..    Traube 

Abwandlung  von  dominus  mischen  sich  in  gleicher  Zeit  öfters 
Contraction  und  Suspension,  z.  B.  zu  dms  dm\  dmö  tritt  in 
denselben  Bandschriffcen  als  Accusativ  dorn  oder  dmn.  Ein  Grund 
liegi  wohl  immer  vor:  bei  dominus  wollte  man  dmm  meiden; 
bei  noster  genügt  der  Hinweis  darauf,  dass  man  vor  nr  (dies 
wäre  doch  für  den  Nominativ  die  natürliche  Folge  der  Genetiv- 
Bildung  rix  gewesen)  einstweilen  noch  zurückschreckte,  da  man 
nur  erst  ds,  dns  (oder  dms\  ihs~,  xps,  sps,  also  lauter  Bildungen 
auf  s  anerkannte.  Man  kann  m  kurz  als  Analogiebildung  zu 
dni  bezeichnen. 

Der  Typus  rii  ist  in  den  Uncialen  und  Halb-Uncialen  des 
sechsten  Jahrhunderts  schon  so  häufig,  dass  bei  Handschriften, 
die  in  der  Verbindung  mit  den  Nomina  Sacra  nur  die  Suspen- 
sion n  zulassen,  ohne  weiteres  auf  hohes  Alter  geschlossen 
werden  könnte,  wenn  nicht  die  feste  Datirung  der  einen  von 
ihnen,  des  Cod.  Bonifatianus  1,  der  nur  dni  .  n .  iliu  xpi  kennt, 
zeigte,  dass  auch  diese  Form  bis  in  die  Mitte  des  sechsten  Jahr- 
hunderts sich  erhielt.  Aber  sicher  sind  die  folgenden  Uncialen 
und  Halb-Uncialen,  die  im  Nominativ  und  den  Casus  Obliqui 
.  n .  (Priscillian,  Evangelienharmonie,  Orosius)  oder  n  .  (Hep- 
tateuch,  Hilarius  Veron.,  Hilarius  Lugd.,  Epistulae  Pauli)  oder 
n  (die  übrigen)  haben,  alle  noch  aus  dieser  Zeit  und  einzelne 
von  ihnen  noch  etwas  älter:  Hilarius  in  Ps.  Verona  XIII  (11), 
Heptateuch  aus  Lyon  (dort  329),  Paris  8907  in  der  berühmten 
Randschrift,  Priscillian  Würzburg  Mp.  th.  q.  3,  Evangelien- 
harmonie in  Fulda  Bonifatianus  1  (c.  a.  540),  Claromontanus 
bilinguis  der  Epistulae  Pauli  (Paris  gr.  107),  Augustinus  in  Ps. 
Lyon  352,  Hilarius  in  Ps.  aus  Lyon  (dort  381  und  Paris  n. 
a.  1593),   Hilarius   in  Ps.  St.  Gallen  722,   Orosius  Laur.  65,  1. 

Es  gibt  aber  auch  etwas  jüngere  Handschriften,  die  den 
Gebrauch  fortsetzen:  Lactantius  Bologna  704,  Hieronymus 
Regin.  2077  (beide  s.  VI — VII),  Cassianus  Autun  24  (es  ist 
wohl  eine  französische  Halb-Unciale  s.  VII),  Gennadius  Am- 
bros.  O.  212  sup.  (eine  irische  s.  VII  oder  VIII).  Ueber  andere 
werde  ich  sprechen,  wenn  ich  die  Bildung  des  Genetivs  ni 
und  ihren  Kampf  mit  der  Bildung  nri  näher  betrachte. 


Perrona  Scottorum.  501 

4.    Missverständnisse  im  Gefolge  von  n. 

Etwas  anderes  als  dieser  bewusste  Gebrauch  ist  es,  wenn 
längst  veraltetes  n  aus  älteren  Handschriften  in  jüngere  durch 
zu  genaues  oder  gedankenloses  Abschreiben  eindringt.  So  steht 
in  München  (Regensburg)  14540  s.  VIII/1X  dno  n  unigenito, 
wo  eine  spätere  Hand  ro  hinter  n  einfügt,  und  ähnliches.  Jm 
Vatic.  5007  (aus  Neapel)  wird  nachträglich  zwischen  domino 
und  ihesu  christo  ein  n  eingefügt.  Jüngere  Handschriften  des 
Augustin  setzen  öfters  n  für  noster  und  die  Casus:  z.  B. 
Metz  139  s.  XI  und  wahrscheinlich  Salzburg  A.  VII  31  s.  XII 
de  fide  et  symbolo  c.  8  (vol.  XLI  pag.  17,  16  im  Wiener  Cor- 
pus scriptor.  eccles.),  Laon  135  s.  IX  de  opere  monachorum 
c.  4  (XLI  538,  16).  Man  kann  in  allen  diesen  Fällen  als  sicher 
hinstellen,  dass  n  dem  Archetypon  angehört,  dass  der  Schreiber 
des  betreffenden  Apographon  sich  über  seine  Bedeutung  keine 
Rechenschaft  ablegte  und  einfach  schrieb,   was  er  fand. 

Dachte  er  aber  nach,  ohne  vom  Latein  mehr  zu  kennen 
als  das,  was  sein  Beruf  verlangte,  nämlich  die  Form  der  Buch- 
staben und  die  Bedeutung  der  Abkürzungen,  so  lag  eine  Ge- 
fahr nahe,  die  man  früher  offenbar  gering  geschätzt  hatte. 
Seit  der  ältesten  Zeit  wurde  nämlich  auch  non  durch  n  aus- 
gedrückt. Nun  war  wohl  anfänglich  n  (noster  nostri  u.  s.  w.) 
durch  seine  Beschränkung  auf  die  Nähe  von  dominus,  deus  u.  s.  w. 
zur  Genüge  geschützt;  aber  es  kam  die  Zeit,  wo  n  für  das 
Auge  eines  Schreibers  nur  noch  non  bedeutete.  Und  da  brachte 
denn  die  Vorlage,  in  der  n  noch  für  noster  nostri  u.  s.  w.  stand, 
arge  Verwirrung  in  die  Abschrift  und  oft  in  die  gesammte 
Ueberlieferung  des  betreffenden  Schriftstückes. 

Ich  belege  das  mit  einigen  Beispielen  aus  der  Ueberliefe- 
rung des  Ambrosius,  Cassianus  und  Ennodius. 

Ambros.  de  Noe  27  (ed.  Schenkl  I  483,  21): 

dominus  deus  noster 
dominus  deus  N  Paris  12137  s.  IX 
dominus  deus  non  Troyes  284  s.  XII  etc. 
dominus  deus  (ohne  non)  die  jüngeren. 


502  L.   Traube 

Ami. ms.  de  Noe  29  (488,  4): 
dommi  dei  nostri 

domini  dei  non  Paris  L2137  s.  IX 
domini  dei  nostri  non  Paris  1723  s.  XIV. 

Ambros.  de  Abraham  II  7   (594,  5): 
a  domino  deo  nostro 
a  domino  deo  non  Paris  12137  s.  IX. 

Cassian.  collat.  XXI  22  (ed.  Petschenig  II  595,  2:»): 
dominus  noster 

dominus  non1)  München  4549  s.  IX  (Benediktbenern) 
und  6343  s.  IX  (Freising). 

Cassian.  collat.  XXII1I  19  (695,  10): 
domini  nostri  dilectione 
domini  n  dilectione  München  4549  s.  IX 
domini  non  dilectione  München  6343  s.  IX. 

Ennod.  LXI  (ed.  Vogel2)  74,  14): 

Christo  deo  nostro  (so  vermuthet  Hartel) 

christo   deo  non  Brüssel  9845   s.  IX.  Vatican.  3803 

s.  IX/X  etc. 
christo  deo  nunc  Regin.  129  s.  XIV  etc. 

Ennod.  LXXX  (101,  8): 

apud  deum  nostrum  agere 

apud  deum  non  agere  Brüssel  9845  s.  IX. 

Ennod.  LXXX  (106,  16): 

cum  laude  dei  nostri 

cum  laude  dei  n.  Brüssel  9845  s.  IX  etc. 

Ennod.  LXXX  (106,  33): 
deus  noster 

deus  n.  Brüssel  9845  s.  IX  etc. 
deus  non  Regin.  129  s.  XIV. 


1)  Ortam   ex   antiquissimo  conpendio   N  pro  c noster'    bemerkt   der 
treffliche  Herausgeber. 

2)  Auch  dieser  Herausgeber  hat  p.  XL VII  den  Grund  der  Verderb- 
nisse erkannt. 


Perrona  Scottorum.  503 

Ennod.  LXXX  (109,  16): 

apud  redemptorem  nostrum 

apud  redemptorem  h.  Brüssel  9845  s.  IX  etc. 

Ennod.  LXXX  (101,  19): 

in  regni  nostri  circulo 

in  regni  non  circulo  Brüssel  9845  s.  IX. 

Das  letzte  Beispiel  zeigt  den  ursprünglichen  Gebrauch 
schon  etwas  verschoben;  es  geht  aber  trotzdem  sicher  auf  das 
Archetypon  zurück.  Dasselbe  gilt  von  folgender  Stelle  aus 
den  Beschlüssen  des 

Concil.  Epaonense  a.  517  cap.  XY  (ed.  Maassen  22,  14): 

cum  ullo  clerico  nostro 
cum  lülo  clerico  n  Vatic.  3827  s.  X 
cum  ullo  clerico  non  Berlin  (Harn.)  435    s.  VIII/IX 
und  Paris  3846  s.  IX. 

Ebenso  gehört  hierher  eine  merkwürdige  Stelle  aus 

Cassiodor.  orthogr.  II  (ed.  Keil  VII  154,  11): 

nobis  satius  est  alieno  bene  uü  quam  nostro  eleganter l) 
nobis   satius   est  alieno   bene   uü   quam  N  eligantur 

Köln  83  s.  X 
nobis  satius  est  alieno  bene  uü  quam  nrö  ineliganter 

Brüssel  9581  s.  XI 
nobis  satius   alieno  bene   uü  quam    non    ineliganter 

Bern  330  s.  X. 

Ferner  kann  hierher  gerechnet  werden: 
Seneca  dialog.  IX  3: 

in  opere  esse  nostro  longe  pulcherrimum  est  (so  schreibt 
richtig  Gertz) 

in  opere  esse  non  longe  pulcherrimum  est  Ambros.  C.  90 
inf.  s.  XI 

in  opere  esse  longe  pulcherrimum  est  jüngere  Hand- 
schriften. 

*)  So  ist  zu  lesen  trotz  p.  157,  20,  nicht  ineleganter,  wie  Keil  gibt. 


504  L.  Traube 

Damit  sind  wir  ganz  zurückgekehrt  in  die  Sphäre  des 
noch  echt  römischen  Gebrauches.  Die  Ueberlieferung  des  Sym- 
machus  gibt  Gelegenheit,  zu  zeigen,  dass  die  richtige  Wieder- 
gabe der  staatlichen  Titulirung  noch  grösseren  Gefahren  aus- 
gesetzt war,  als  die  der  rein  christlichen,  da  die  Tradition  hierin 
viel  spärlicher,  die  Kenntniss  daher  viel  geringer  war. 

Symmach.  ep.  IV  9  (ed.  Seeck  101,  11): 
domini  et  prineipis  nostri  Honorii 
domini  et  prineipis  n  honorii  Paris  8623  s.  IX. 

Symmach.  ep.  IV  67  (121,  28): 

prineipem  nostrum 

prineipem  non  Paris  8623  s.  IX. 

Symmach.  ep.  V  34  (132,  26): 

ad  d.  n.  elementissimum  prineipem 

ad  du  elementissimum  prineipem  Paris  8623  s.  IX 

ad  eam  elementissimum  prineipem  Rom  Palat.  1576 

s.  XI 
ad  elementissimum  prineipem  das  Florilegium. 

5.    Die  Kürzung  nun. 

Es  ist  gesagt  worden,  dass  n  (noster)  wegen  der  Gefahr 
einer  Verwechselung  mit  n  (non)  eine  beschränkte  und  bedrohte 
Stellung  hatte;  hiezu  kam,  dass,  wenn  man  das  erste  n  ausser- 
halb des  festen  Gefüges  gebrauchte,  leicht  Unklarheit  über 
den  gemeinten  Casus  entstehen  konnte.  Das  hatte  in  der 
juristischen  Litteratur  dazu  geführt,  die  Casus-Endungen  da- 
durch zu  bezeichnen,  dass  man  den  Endbuchstaben  des  be- 
treffenden Casus  in  kleinerer  Schrift  über  das  n  setzte.  Damit 
war  ein  neuer  Weg  beschritten  worden,  der  ebensowohl  zu 
grösserer  Deutlichkeit  als  zu  sehr  gesteigerter  Gebrauchsfähig- 
keit führte.  So  geschrieben  finden  wir  n  (nostra)  im  Veronensis 
des  Gaius,  und  die  Handschriften  der  Notae  Iuris  belegen  diesen 
Gebrauch  noch  mit  anderen  Casus,  wenn  sie  sich  dabei  auch 
zahlreicher  Schreibfehler  schuldig  machen. 


Perron a  Scottorum.  505 

Die  Abkürzung  eines  Wortes  durch  den  Anfangsbuchstaben 
und  den  über  den  Anfangsbuchstaben  geschriebenen  Endbuch- 
staben ist  im  juristischen  Gebrauch  nicht  selten.  Kurzschrei- 
bungen wie  u  (uero),  q  (qua),  m  (modo),  n  (nunc),  die  dorther 
ihren  Ausgang  genommen  haben  (womit  ich  nicht  sagen  will, 
dass  sie  auf  geradem  Wege  aus  dem  juristischen  Gebrauch  in 
die  karolingischen  Handschriften  kamen),  sind  dem  Palaeographen 
recht  geläufig.  Weniger  bekannt  dürfte  es  ihm  sein,  dass  man 
zu  einer  Zeit,  als  die  regelmässige  Contraction  noch  nicht  be- 
gonnen hatte  oder  noch  nicht  durchgedrungen  war,  in  viel 
allgemeinerer  Weise  diese  Art  der  Abkürzung  einzuführen, 
wenigstens  den  Versuch  gemacht  hat.  Ich  denke  an  Turin 
G.  VII  15,  in  welcher  Handschrift  die  Nomina  Sacra  der  Itala- 
Fragmente  durch  eine  ähnliche  Notation  die  Unterscheidung 
ihrer  Casus  erhalten. 

Doch  ich  muss  mich  hier  auf  noster  beschränken.  Ein 
Beispiel  des  soeben  berührten  Gebrauches  findet  sich  in  Lyon  413, 
einer  Halb-Unciale  des  sechsten  Jahrhunderts.  Sie  schreibt 
für  dominum  nostrum:  f.  212  und  213  dorn  n,  aber  fol.  207  und 

m 

208v  dorn  (oder  dmn.)  N. 

An  dieser  Stelle  kommt  mir  ein  freundlicher  Hinweis  von 
Alfred  Holder  zu  statten.  Die  Ueberlieferung  von  Caesars 
Bellum  Gallicum  ruht  bekanntlich  auf  zwei  ziemlich  weit  aus- 
einandergehenden Handschriften-Klassen,  a  und  ß.  Aber  auch 
die  Klasse  a  selbst  hat  wieder  eine  doppelte  Ueberlieferung; 
d.  h.  die  vier  Handschriften,  aus  denen  sie  besteht,  haben  zwei 
getrennte  Archetypa,  B'  und  A'.  Nun  kürzte  das  Archetypon  B', 
auf  das  zwei  von  den  vier  Handschriften  zurückgehen,  nämlich 
Paris  (Fleuri)  5763  s.  IX  und  Vatic.  (Corbie)  3684  s.  X,  noster 
in  der  eben  besprochenen  Art.     Denn  statt  nostri  hatte  B'  fast 

regelmässig    entweder  n   oder  nisi  oder  nihil  oder  nim,    statt 
nostro  aber  non.     Man  könnte  non  ja  auch  mit  blossem  n  oder 

nö  erklären,  nim  eben  so  leicht  mit  ni.    Aber  für  n  (und  daher 
entstandenes  nisi)   und  für  nihil  reicht   diese  Erklärung  ~  nicht, 


506  7,.   Traube 

und  ebensowenig  für  die  Corruptel  von  nostnim  in  bell.  Gall.  III  20 
und  folgende  Stelle  in 

Caesar,  bell.  Gall.  VII  73: 

opera  nostra  Galli  temptare  A'  ß 
opera  .  II .  Galli  temptare  B'. 

Es  ist  dann  freilich  nicht  nur  a,  sondern  auch  noch  B' 
als  eine  alte  vorkarolingische  Handschrift  und  zwar  etwa  des 
sechsten  Jahrhunderts  aufzufassen. 

Möglich,  dass  eben  hierher  gehört  eine  seltsame  Ueber- 
lieferung  in 

Cassian.  collat.  XIIII  19  (ed.  Petschenig  II  423,  25): 

dispensatoris  nostri  dei 

dispensatoris  nisi  dei,  so  hat  Petersburg  (Corbie)  0. 1  4 
s.  VII  von  zweiter  Hand.1) 

Die  gallische  Inschrift  C  .  I .  L  .  XII  5343,  wo  domni  nostri 
Athanagildi  so  geschrieben  ist,  dass  statt  des  ersten  Wortes 
ein  d,  statt  des  zweiten  ein  n,  beidemal  mit  einem  i  in  diesen 
ersten  Buchstaben,  steht,  darf  dagegen  nicht  einbezogen  werden, 
da  diese  Stellung  des  i  auf  epigraphischer  Gewöhnung  beruht; 
sie  kann  eher  als  ein  Beispiel  des  Gebrauches  von  nl  für  nostri 
gelten,  zu  dessen  Feststellung  wir  jetzt  übergehen. 

6.    Die  Kürzung  nl  nö  nm. 

Es  kamen  nämlich,  wie  bereits  vorher  erwähnt  wurde, 
zur  Bezeichnung  der  Casus  von  noster  schon  im  sechsten  Jahr- 
hundert die  Formen:  nl  nö  nm  auf  (wohl  zunächst  diese  allein, 
die  Pluralbildungen  sind  vielleicht  etwas  späteren  Ursprungs). 
Sie  begegnen  von  nun  an  zusammen  mit  «,  wobei  entweder 
das  Princip  festgehalten  wird,  dass  n  für  noster  steht,  die 
andern  Formen  für  die  Casus,  die  sie  unmittelbar  veranschau- 
lichen, oder  es  tritt  n  noch  hie  und  da  auch  für  die  Casus 
Obliqui  ein.     Bisweilen   scheidet   n    ganz    aus;    der  Nominativ 


l)  Sed  rursum   äeletum;   uid.  fuisse  Nis  =  nostris  sagt  Petschenig. 


Perrona  Scottorum.  507 

wird  dann  ausgeschrieben  oder  durch  eine  andere  Bildung  er- 
setzt, wie  wir  später  zu  erörtern  haben  werden. 

Der  Zeitansatz  müsste  anders  lauten,  wenn  E.  Hübner 
Recht  hätte.  Er  liest  (Inscriptionum  Hispaniae  Christian ar um 
supplementum  n.  312)  auf  einem  Stein  von  Mertola  in  Portugal 
a.  489:  in  pace  domini  n(ostr)i  ies(u)  chr(is)ti.  Aber  auf 
seiner  Abbildung  steht  v,  nicht  n~i;  und  das  stimmt  sehr  gut 
zu  dem  folgenden  ihs,  einer  Suspension,  während  die  Contrac- 
tion  ihü  lauten  müsste;  wie  Christi  geschrieben  ist,-  kann  ich 
genau  nicht  erkennen,  ich  denke:  xp  und  nicht  xp~%. l)  Mein 
frühestes  Beispiel  ist  der  Hilarius  Basilicanus  vom  Jahre  509/10. 
Dieser  nicht  italienischen  Handschrift,  die  also  sogar  noch  für 
ein  etwas  höheres  Alter  der  Einführung  des  neuen  Gebrauches 
sprechen  könnte,  lasse  ich  die  italienischen  folgen,  und  zwar 
von  Halb-Uncialen  s.  VI:  Verona  XXII  (20),  LIX  (57),  LIII  (51), 
Turin  G.  V  26,  Vatic.  5750,  Turin  F.  IV  1,  4  (diese  letzten  drei 
früher  in  Bobbio),  Rom  Sessor.  55,  Paris  13367;  von  Uncialen 
s.  VI:  Wolfenbüttel  Weiss.  64,  Vatic.  5757  (früher  in  Bobbio). 

7.    Aufkommen  der  Kürzung  nrl  nrö  nrm. 

Also  im  sechsten  Jahrhundert  kamen  die  Formen  ni  nö 
um  in  Italien  auf  und  wurden  neben  dem  absterbenden  n  die 
gebräuchlichen  Kürzungen  von  noster.  Diese  Thatsache  wird 
bestätigt  durch  den  Befund  der  nicht  italienischen  Handschriften : 
die  insularen  und  die  französischen,  mithin  diejenigen,  die  von 
der  italienischen  Gepflogenheit  dieser  Epoche  abhängen  (wenn 
auch  beide  in  verschiedener  Weise),  haben  am  Beginn  ihrer 
eigenen  Entwickelung,  ebenso  wie  die  italienischen,  n  und  ni 
nö  nm;  die  spanischen  Handschriften,  also  diejenigen,  deren 
Eigentümlichkeit  bedingt  ist  durch  eine  etwas  frühere  Los- 
trennung von  Italien,  kennen  diese  Formen  nicht,  sondern 
andere,    die    auf  die  syllabarische  Suspension  ns   zurückgehen. 

2)  Domini  n  ihs  xp  las  auch  der  Herausgeber  im  Bulletin  de  la 
Societe  des  Antiquaires  de  France  1881  p.  105,  wie  ich  nachträglich 
Le  Blant,  Nouveau  Recueil  des  Inscriptions  p.  258,  entnehme. 


508  /     Traube 

Sind  diese  Verhältnisse  einfach  und  in  ihrem  Zusammen- 
hang mit  einander  leicht  zu  verstehen,  so  bietet  die  weitere 
Entwickelung  dem  Ortheil  eine  gewisse  Schwierigkeit.  Im 
achten  Jahrhundert  nämlich  tritt  sowohl  in  Italien  als  m 
Frankreich  (und  in  Deutschland)  und  in  der  insularen  Schreib- 
kunst nri  nrö  nrm  an  die  Stelle  von  ni  nö  nm.  Der  Typus 
n'i  wird  nicht  gleich  endgültig  beseitigt,  aber  man  kann  sagen, 
dass  die  Neubildung  nri  u.  s.  w.  im  neunten  Jahrhundert 
überall  durchgedrungen  ist  und  die  alte  Abkürzung  anfängt, 
zur  grössten  Seltenheit  zu  werden.  Der  Grund  der  Aenderung 
ist  klar:  wie  wir  später  sehen  werden,  boten  die  älteren  Formen 
mannigfache  Gelegenheiten  zum  Missverstehen,  denen  die 
Neuerung  aus  dem  Wege  geht.  Wer  aber  hatte  diese  Neuerung 
ausgedacht?  Wer  die  Losung  zu  ihrer  Einführung  gegeben? 
Wessen  Wort  war  damals  auf  diesem  Gebiete  so  stark,  dass  es 
in  nicht  zu  langer  Zeit  eine  förmliche  Umwälzung  herbeiführen 
konnte?  Hier  birgt  die  vorurtheilsfreie  Behandlung  des  kleinen 
Problems  in  sich  auch  die  Antwort  auf  palaeographische  Fragen 
von  viel  grösserer  und  allgemeinerer  Bedeutung.  Es  ist  daher 
jeder  Schritt  mit  der  grössten  Vorsicht  zu  setzen. 

Von  vornherein  scheinen  drei  Annahmen  möglich  zu  sein. 
Entweder:  die  Bildung  nri  war  eine  alte,  die  man  überall  ge- 
kannt, nur  hinter  der  kürzeren  ni  hatte  zurückstehen  lassen; 
sie  brach  gewissermassen  mit  elementarer  Kraft  wieder  hervor, 
als  ni  zu  weiterer  Verwendung  ungeeignet  geworden  war. 
Oder:  die  Neuerung  geht  von  Rom  aus.  Oder:  die  Neuerung 
kam  aus  dem  Kopfe  eines  findigen  Insularen.  Jede  dieser 
Erklärungen  hat  ihr  Bedenkliches.  Zunächst  gilt  es,  die  That- 
sachen  vorzuführen. 

8.    Kampf  zwischen  ni  und  nri  in  Italien. 

Mit  dem  italienischen  Gebrauch  steht  es  so.  Agimund, 
der  die  Vaticani  3835  und  3836  wohl  im  achten  Jahrhundert 
in  Rom  schrieb,  gebrauchte  neben  n  (noster  und  nostri)  und 
nm  und  nö  auch  nrö.  Die  wichtige  Handschrift  aus  Farfa, 
jetzt  in  Rom  Barb.  XIV  52,  hat  ni  nur  vereinzelt,  sonst  immer 


Perrona  Scottorum.  509 

nri  nrm  nrös  u.  s.  w. ;  im  Nominativ  hat  sie  nri  und  nsr; 
nr  steht  einmal  für  nostrum.  Sie  gehört  aber  wohl  schon  ins 
neunte  Jahrhundert. x)  In  den  beneventanischen  Handschriften, 
von  denen  z.  B.  Bamberg  HJ.  IY  15  in  etwas  frühere  Zeit 
zurückreicht,  habe  ich  immer  nur  die  Form  nri  u.  s.  w.  ge- 
funden. Vaticanus  4938,  wohl  s.  VIII  aus  Oberitalien  stammend, 
hat  neben  nm  schon  die  ganze  Fülle  von  nrae,  nre,  uro  (uestro), 
uräs;  daneben  stand  nö  für  alle  Casus,  wurde  aber,  wo  es  den 
Nominativ  ausdrücken  soll,  später  in  ntr,  nös  und  nör  verbessert. 
Der  Diakon  Theodosius,  der  Schreiber  von  Verona  LX  (58),  Hess 
neben  nosi,  nr,  riis  und  nös  auch  nri  zu;  vor  dem  achten  Jahr- 
hundert kann  er  nicht  gut  geschrieben  haben,  gewiss  aber 
auch  nicht  später.  Etwas  älter  ist  Verona  X  (8):  hier  ist  nri 
u.  s.  w.  durchgeführt;  Nominativ  dazu  ist  nr  und  nör.  Die 
Handschriften  des  ausgeprägten  Veroneser  Stiles  s.  IX  haben 
alle  nur  den  Typus  nri. 

9.    Kampf  zwischen  nl  und  nri  in  Irland  und  England. 

Die  insulare  Schreibweise  ist  zunächst  nl  u.  s.  w.,  daneben 
wohl  noch  hie  und  da  n.  Die  frühesten  irischen  Beispiele 
sind  Ambros.  C.  5  inf.  (das  Antiphonar  von  Bangor  a.  680 — 691), 
Wien  16  und  Neapel  IV.  A  8  (alle  aus  Bobbio):  sie  nektiren 
nr  (wie  noster  z.  B.  im  Antiphonar  gekürzt  wird)  nur  nach 
dem  Typus  nl.  Noch  Diarmait  schreibt  so  im  Ambros.  C.  301 
inf.;  aber  sonst  ist  bei  den  irischen  Schreibern  im  neunten 
Jahrhundert  der  Typus  nri  durchgedrungen.  Für  den  angel- 
sächsischen Brauch  haben  wir  das  Zeugniss  der  Urkunden. 
So  finden  wir  .  n  .  (nostri)  a.  692/93  in  einer  Urkunde  Oethil- 
reds  (Facsimiles  of  Ancient  Charters  in  the  British  Museum  I  2); 
zahlreiche  Beispiele  für  nl  und  nö  stehen  in  den  Urkunden 
aller  Reiche  aus  dem  achten  Jahrhundert;  sichere  Belege  für 
nri  scheinen  erst  in  der  zweiten  Hälfte  des  Jahrhunderts  vor- 
handen, denn  die  aus  früherer  Zeit  (a.  734  II  1,  a.  759  II  2) 
kann    ich    für    alt    (d.   h.    original)    nicht    halten.     Die   Hand- 


l)  Vgl.  unten  über  nrx  S.  524. 


510  L.   Traube 

schriften  schwanken  zunächst,  /.  I>.  das  Psalterium  der  Sala- 
berga  (Berlin,   Hamilton  553)   bat  rii  (auch  nam   für  nostram, 

nom  und  num  für  nostrum),  ausserdem  aber  auch  wr,  nrl, 
St.  Gallen  908  hat  in  der  schönen  wohl  irischen  Halb-Unciale, 
die  auf  S.  79  beginnt,  öfters  dniii  nrm.  Dies  dürfte  eines  der 
ältesten  insularen  Beispiele  sein.  Im  neunten  Jahrhundert  hat 
sich  die  Gesanimtheit  der  insularen  Schreiber  zum  Typus  nrl 
bekehrt  und   kennt  den  Typus  rii    nur   als  seltene  Ausnahme. 

10.  Kampf  zwischen  rii  und  nri  in  Frankreich. 

Frankreich  hat  in  der  ältesten  Zeit,  soweit  palaeographische 
Zeugnisse  für  sie  vorliegen,  d.  h.  seit  dem  sechsten  Jahrhundert, 
n  (daneben  auch  andere  Suspensionen)  und  rii  u.  s.  w.;  seit 
dem  Ausgang  des  siebenten  Jahrhunderts  wagt  sich  für  rii  die 
Neubildung  not  vor;  der  Typus  nrl  kommt  erst  unter  den 
ersten  Karolingern  auf.  Auch  hier  ermöglichen  die  Urkunden, 
mit  denen  durchaus  die  Handschriften  gehen  (aber  nöi  fand 
ich  bisher  nur  in  Urkunden),  eine  ziemlich  genaue  Zeit- 
bestimmung. Für  die  älteste  Zeit  stehen,  wie  bekannt  ist, 
nur  Handschriften  zur  Verfügung.  Diese  stelle  ich  daher  voran. 
Die  berühmte  Sammlung  der  Canones  aus  Corbie,  Paris  12097, 
zeigt  erst  in  ihrem  zweiten  etwas  jüngeren  Theil,  d.  h.  von 
fol.  139v  an,  mehr  Abkürzungen  als  die  üblichen  der  Nomina 
Sacra;  aber  auch  dieser  Theil  gehört  noch  ins  sechste  Jahr- 
hundert. Hier  steht  nosi  für  noster  und  nostram,  uesi  für 
uester,  nö  für  nostro,  näm  für  nostram.  Aus  Rom  Reg.  316, 
d.  h.  aus  dem  alten  Bestand  s.  VII,  kenne  ich  nö  und  rim. 
Aus  gleicher  Zeit  etwa  stammt  Paris  12205,  wo  ausser  nä,  nö, 
nni,  riis,  ne  (nostrae)  auch  ris  und  nosi,  beide  [für  nostris, 
begegnen.  Der  Augustin  aus  Luxeuil  a.  669  hat  rii.  In  der 
vorkarolingischen  Schrift  von  Paris  10756  und  Bern  611,  die 
zusammengehören  und  öfters  ein  schönes  Beispiel  von  Kreuzung 
einer  merowingischen  Schrift  und  des  insularen  Abkürzungs- 
systemes  abgeben,1)   steht  nm   und    rii;    desgl.  rii   und  riis   in 


l)  Vgl.  Neues  Archiv  XXVI  238  Anm.  2. 


Perrona  Scottorum.  511 

Berlin  (Reims)  Phiil.  1743;  nm  in  Paris  10910;  nae  in  Metz  134. 
Und  so  Hessen  sich  viele  Beispiele  aus  vorkarolingischen  Hand- 
schriften anführen.  Auch  in  frühen  karolingischen  ist  der 
Typus  rii  noch  sehr  gebräuchlich.  So  in  den  Handschriften, 
die  die  «ältere  Schrift  von  Corbie  zeigen,  z.  B.  Donau- 
eschingen 18  und  Paris  3836;  auch  in  andern  frühkarolingischen, 
wie  Chartres  41  (3),  Rom  Reg.  1040,  Berlin  Phill.  1667. 
Dagegen  nr  (und  daneben  andere  Abkürzungen,  über  die  ich 
später  zu  sprechen  haben  werde)  für  noster  mit  der  Deklination 
über  nrl  ist  die  angenommene  Abkürzungsbildung  erst  der 
karolingischen  Zeit,  neben  der  der  Typus  rii  zwar  noch  ziem- 
lich spät  vorkommt,  wie  z.  B.  vereinzelt  in  der  Bibel  des 
Vivian  (Paris  1)  und  im  karolingischen  Sakramentar  des  Domes 
von  Novara  (Monum.  Palaeogr.  Sacra  Tav.  XIV),  im  Allgemeinen 
aber  durchaus  verschwindet.  Da  es  nun  hauptsächlich  fran- 
zösische Handschriften  dieser  Stufe  sind,  die  uns  wieder  und 
wieder  beschäftigen,  und  die  deutschen,  die  ihnen  an  Werth 
nicht  nachstehen,  die  besprochene  Eigenart  mit  den  fran- 
zösischen theilen,  so  kann  an  dieser  Stelle  der  besonders  hohe 
diagnostische  Werth  des  Typus  rix  hervorgehoben  werden.  In 
spätkarolingischer  Zeit  begegnet  er  überaus  selten;  in  nach- 
karolingischer  fand  ich  ihn  nie.  Aus  den  Urkunden  führe  ich 
nur  an,  dass  rii,  welches  etwa  von  653  bis  695,  und  nol,  das 
von  692  bis  ins  achte  Jahrhundert  hinein  begegnet,  —  aber 
natürlich  könnten  diese  Zahlen  bei  einem  genaueren  Studium 
der  Originale  mit  sehr  viel  grösserer  Bestimmtheit  auftreten 
—  erst  unter  den  Karolingern  durch  nr,  nrl  abgelöst  werden. 
In  der  Urkunde  Pippins  vom  Jahre  760  (Mühlbacher  90)  fand 
ich  nr,  in  der  Karlmanns  von  769  (Mühlbacher  117)  nosz  für 
noster  und  nrä,  nri,  uri.  Pippins  Urkunde  von  768  für 
St.  Denis  (Mühlbacher  108)  soll  eine  Nachahmung  aus  dem 
Anfang  des  neunten  Jahrhunderts  sein:  in  der  That  steht  in 
ihr,  seltsam  genug,  nosz  und  uri  zusammen  mit  damals  wahr- 
scheinlich schon  gänzlich  abgeschafftem  not,  Karl  der  Grosse 
hat  wohl  nur  noch  nrl  u.  s.  w.,  aber  für  noster  noch  oft  nosz. 


512  /     Traube 

11.    Kampf  zwischen  n%  und  wrx  in  Deutschland. 

In  den  deutschen  Handschriften  der  karolingischen  Period( 
können  wir  den  Kampf  der  Bildung  nrl  gegen  die  Bildung  rii 
deutlich  verfolgen,  wenn  wir  die  Bestände  in  Köln,  Würzburg, 
München  (aus  Freising,  Regensburg,  Tegernsee,  Salzburg), 
Zürich  (aus  Rheinau  und  St.  Gallen)  mustern.  An  St.  Gallen  567 
ist  mir  überhaupt  die  Bedeutung  dieses  Widerstreites  erstmals 
zur  vollen  Klarheit  gekommen.  Die  frühkarolingische  Hand 
des  Codex  schreibt  nam,  nae  u.  a. ;  eine  spätkarolingische  setzt 
jedes  Mal  sorgfältig  die  neuere  Form,  also  nram,  nre  u.  s.  w., 
darüber.  Nachher  habe  ich  derartige  Correcturen  vielfach  ge- 
funden; auch  oft  bemerkt,  wie  wenigstens  ein  späterer  Schreiber, 
wenn  er  die  Bildungen  des  Vorgängers  selbst  nicht  verbessert, 
doch  da,  wo  er  Zusätze  macht,  ebenso  getreu  die  neue  Schrei- 
bung anwendet,  wie  sein  Vorgänger  die  alte.  Eine  Ausnahme, 
wie  Zürich  (Rheinau)  Cant.  XXXIV,  wo  auf  pag.  220  eine  spätere 
Hand  uicinis  nis  über  einer  Rasur  schreibt,  während  die  Hand 
des  Textes  ausschliesslich  nr,  nrl  u.  s.  w.  anerkennt,  ist  nur 
scheinbar:  in  solchen  Fällen  ist  der  Corrector  eben  der  ältere 
Schreiber,  der  noch  der  früheren  Richtung  anhängt.  Ich  führe 
ganz  wenige  Beispiele  an:  Gotha  m.  I  85  aus  Murbach  n%\  Rom 
Palat.  574  aus  Lorsch  ni,  nm;  Köln  83  II  nl  (a.  798)  und 
nrö  (a.  805);  St.  Gallen  193  nm,  nl,  urm,  uram  (die  kleinere 
Schrift  scheint  ausschliesslich  Formen  des  Typus  nl  zu  haben) ; 
München  (Freising)  6300  opus  nm,  nls  oculis,  nm  est  neben 
nrl,  nrä,  nrae;  München  (Regensburg)  14422  nm  neben  nr, 
nrl,  nrös,  urls  u.  s.  w. ;  München  (Regensburg)  14421  nls,  nm, 
um,  uös  neben  urm,  uräs;  München  (Tegernsee)  19408  nls  und 
nös  neben  den  Formen  des  Typus  nrl;  München  Univ.  3  nm, 
nl  neben  nrl  u.  s.  w.;  Würzburg  Mp.  th.  f.  78  nm;  Zürich 
(Rheinau)  Cant.  XCIXa  nm,  um,  uls,  nam,  nl  neben  nf\  in 
(noster),  ur,  urä,  uräs,  uräm,  nrä  u.  s.  w.  Auch  Bern  376 
mit  ebenso  mannigfaltigen  Mischformen  (z.  B.  in  der  Folge  der 
Seiten  nis,  näs,  näm,  urm,  nl,  nös,  uäm,  nä,  nis,  nre,  nö,  ui,  nl, 
uä,  uös,  ans  nr,  nrm)  gehört  eher  hierher  als  nach  Frankreich. 


Perrona  Scottorum.  513 

12.    Die  spanische  Kürzung  nsf  nsi  nsö  nsm  und  die 

Suspension  ns. 

Wer  von  der  Feststellung  des  Gebrauches  der  continen- 
talen  und  insularen  Schreiber,  der  im  Allgemeinen  nur  in  der 
Fortent wickelung  vom  Typus  ni  zum  Typus  nri  besteht,  zur 
Feststellung  des  spanischen  Brauches  übergeht,  wird  von  der 
gänzlichen  Abweichung,  die  er  hier  entdeckt,  betroffen  sein. 
Die  normale  spanische  Form  ist  nicht  ni  oder  nri,  sondern  nsi. 
Wir  finden  sie  schon  auf  den  Inschriften:  vom  Jahre  594  an 
liest  man  dort  dni  nsi  für  den  König  und  den  Bischof  ebenso 
wie  für  Christus;  vgl.  Hübners  erste  Sammlung  der  christ- 
lichen span.  Inschriften  n.  115,  116,  111,  401.  Die  Formen 
nsf  nsi  u.  s.  w.  sind  dann  geradezu  Erkennungszeichen  des 
spanischen  Ursprungs  geworden,  und  Handschriften  wie  Leiden 
Voss.  F.  111,  Verona  LXXXIX  (84),  Paris  2855  könnte  man 
schon  auf  Grund  dieses  Merkmals  für  die  spanische  Palaeographie 
in  Anspruch  nehmen.  Ich  begnüge  mich  also  hier,  statt  weitere 
Beispiele  anzuführen,  mit  einigen  Anmerkungen.  Die  Nomi- 
native nsr  und  usf  (uester)  sind  alt,  sie  begegnen  schon  im 
Legionensis  des  Breviars,  über  dessen  Eigenheiten  ich  gleich 
sprechen  werde ,  im  Vossianus  111,  in  Madrid  Acad.  de  la 
Hist.  65. 

Der  Typus  nsr  nsi  muss  von  der  syllabaren  Suspension  ns 
seinen  Ausgang  genommen  haben.  Diese  Form  braucht  nicht 
nur  vorausgesetzt  zu  werden,  sie  ist  erhalten  in  Verona  II  (2) 
in  der  Unciale  des  Vorsatzblattes:  dm  ns;  ferner  in  Rom 
lieg.  317,  dem  sog.  merowingischen  Sakramental'  von  Autun 
in  Unciale  mit  merkwürdigen  eingesprengten  Theilchen  einer 
älteren  Minuskel,  die  ich  den  1-Typus  nenne  und  in  Burgund 
zu  Hause  denke.  Hier  steht  n  (nostrum)  neben  ni  und  mw, 
noszr  kommt  für  nostro  vor,  nos  für  noster  und  nostro,  nö  für 
noster  und  desgleichen  öfters  eben  dieses  ns.  Auch,  wie  es  zu 
erwarten  ist,  in  einer  sicher  spanischen  Handschrift,  Escorial 
a.  II  3  s.  X,  begegnet  neben  nsf  nsi  ein  dns  ns  ilis  xps. 

1900.  Sitzungsb.  d.  phil.  u.  hist.  Cl.  34 


514  /..   Traube 

13.    Die  Kürzung  nsr  ausserhalb  Spaniens. 

Aus  ris  konnte  sich,  als  die  Suspension  in  die  Contraction 
überging,  nsr  leicht  an  verschiedenen  Stätten  zu  gleicher  Zeit 
entwickeln.  Thatsächlich  findet  es  sich  ausser  in  Spanien  und 
in  einigen  Handschriften,  die  aus  spanischen  abgeschrieben 
sind  und  spanische  Eigentümlichkeiten,  man  könnte  sagen, 
unabsichtlich  nachahmen  (ich  meine  Paris  11529,  Glossarium 
Ansileubi,  wo  nsi  begegnet,  und  den  Luxemburger  Isidor  aus 
St.  Hubert,  wo  nsis  steht),  nur  noch  in  einer  Gruppe  von  Hand- 
schriften, die  vielleicht  raetischen  Ursprungs  sind  und  ihr  r 
eigentümlich  mit  her  aufgeklapptem  Arm  bilden,  statt  es  am 
folgenden  Buchstaben  Anschluss  suchen  zu  lassen:  Einsiedeln  199 
(nsm),  St.  Gallen  108  (nsr),  Novara  LXXXIV  (nsr).  Vereinzelt 
steht  ds  nsr  in  der  Handschrift  aus  Farfa  Barb.  XIV  (52). 
Erwähnen  will  ich,  dass  Riese  im  Apparat  zur  Historia  Apol- 
lonii1)  aus  Laurent.  66,  40  usm  für  vestrum  anführt,  was  viel- 
leicht für  urm  nur  verlesen  ist.  In  dem  Uncial-Codex  des 
Iulianus  Pomerius  (Wolfenbüttel  Weiss.  76)  steht  nsr  (nostra); 
daneben  nstrm  (nostrum),  nostrs  (nostris);  ferner  nori,  norm 
(nostram),  not  (nostro),  norä;  aber  besonders  da,  wo,  wie 
F.  Köhler  erkannte,  ein  anderer  Schreiber  thätig  ist,  stossen 
wir  auf  die  Formen  des  Typus  nri,  nämlich  nräs,  nrä,  nräm, 
nrm,  nris,  nrae,  nri,  nrum.  Gewiss  stammt  dieser  merkwürdige 
Codex  aus  dem  südlichen  Frankreich  und  mag  an  der  spanischen 
Grenze  entstanden  sein.  Auch  Leiden  Voss.  111  kennt  neben 
nsr  nsi,  wenn  auch  seltener,  Formen  wie  nore  und  nsrö 
und  nsrm;  in  den  Theilen  aber,  die  neben  dem  ausgesucht 
spanischen  <p  (per)  auch  das  geläufige  p  zeigen,  bietet  er  ausser 
nsr  nsi  auch  nre,  urä. 

14.    Die  Kürzung  nri  nrö  nrm  in  Spanien. 

Diese  Formen  des  Typus  nri,  die,  wie  wir  gesehen  haben, 
ausserhalb  Spaniens  im  achten  Jahrhundert  auftreten  und  ni 
u.  s.  w.  verdrängen,    sind   nun  überhaupt  für  Spanien,    wie  es 

l)  Pag.  5  der  zweiten  Ausgabe. 


Perrona  Scottorum.  515 

scheint,  schon  aus  früherer  Zeit  belegt.  Im  achten  Jahr- 
hundert begegnet  z.  B.  nrm  im  Escorial  R.  II  18,  nrt  in  Madrid 
(Tolet.)  2,  1,  nrö  in  Madrid  (Tolet.)  15,  8.  Hier  stehen  wohl 
überall  auch  Formen  von  nsr.  Aber  in  höhere  Zeiten  hinauf 
kommen  wir  durch  die  Feststellung  des  Gebrauches  im  Breviarium 
Alarici  von  Leon,  das  nach  Zeumer  zwischen  546  und  660  ge- 
schrieben ist.  Dieser  Palimpsest  hat  in  buntem  Gewirr  oft 
auf  derselben  Seite  Formen  wie  nri,  nris,  nre,  nrös  neben  nsr 
nsi  u.  s.  w. ;  einmal  fand  ich  hier  auch  nströ  (S.  339  der  Ausgabe). 
Der  Salmasianus  der  Anthologia  latina  (Paris  10318),  den  ich 
schon  früher  als  ältere  spanische  Handschrift  angesprochen 
habe,1)  hat wrä,  nrt, nräs, nre;  daneben,  wie  es  scheint,  kein  nsr  nsi. 
Eine  spanische  Inschrift  aus  dem  siebenten  Jahrhundert  bei 
Hübner  Inscr.  Hisp.  christ.  175  (vgl.  Supplem.  pag.  74)  hat  nrör 
(die  beiden  letzten  Buchstaben  sind  in  der  bekannten  Weise 
verbunden).  Also  in  Spanien  herrscht,  und  zwar  bis  ins  elfte 
und  zwölfte  Jahrhundert,  nsr  nsr,  daneben  begegnet,  verglichen 
mit  den  andern  Ländern,  sehr  früh  der  Typus  nrl. 

15.    Die  spanischen  Nebenformen  nstrl  und  nsri. 

Ehe  wir  weiter  gehen,  ergänzen  wir  noch  hier  die  Be- 
obachtungen über  den  spanischen  Gebrauch.  Nächst  nsi  und 
nrt  fanden  wir  bereits:  nstrm  in  der  Handschrift  des  Pomerius 
zu  Wolfenbüttel  und  nströ  im  Legionensis,  dazu  kommt  nstri  in 
einer  alten  spanischen  Handschrift  s.  VII/VIII  ehemals  des  Lord 
Ashburnham,  über  deren  Verbleib  ich  nichts  weiss.2)  Gebildet 
ist  nstri  u.  s.  w.  so,  wie  andere  speciell  spanische  Abkürzungen. 
z.  B.  cpscps  apsds  epsxla,  wo  die  sämmtlichen  Consonanten 
und  die  anlautenden  Vokale  Träger  der  Kürzung  sind.  Dies 
ist  aber  wohl  nur  scheinbar  der  Fall,  und  es  liegen  syllabare 
Suspensionen  zu  Grunde,  in  denen  die  Doppelconsonanten  aus- 
geschrieben   waren,    also:    a-p(o)-st(o)-l(us).      Vergleichbar    ist 


!)  Philologus  LIV  (1895)  124. 

2)  Vgl.  Zangemeister  in  den  Sitzungsberichten  der  phil.-hist.  Classe 
der  Wiener  Akademie  LXXXIV  (1876)  573. 

34* 


516  L    Traube 

(lami  die  afrikanische  [nschrift  dmn  nst  (dominis  nostris)  vom 
Jahre  578/82,  C.  I.  L.  8,  4354.  Aus  der  Suspension  apsil  wurde 
die  Contraction  äpsils,   aus  nsi  wurde  nsrr'l  u.  s.   w. 

Im  Wolfen bütteler  lulianus  Pomerius  und  im  Ausonius  X 
sianus  landen   wir  non:  diese   Bildung  setzt  die  Suspension  nö 
voraus;  vgl.   darüber  unten  S.  525. 

nsri  im  Vossianus  kann  ebensowohl  eine  spanische  nicht 
ganz  rein  entwickelte  Schreibung  statt  nstri  sein,  als  eine 
Mischung  von  nsi  und  nrt;  dies  letztere  ist  nicht  unwahr- 
scheinlich: die  Handschrift  kennt  ja  beide  Bildungen. 

16.    Erklärung  des  Typus  nrt. 

Wir  können  jetzt  das  Aufkommen  des  Typus  nri  besser 
begreifen.  Wir  hatten  ihn,  wie  man  sich  erinnern  wird,  in 
der  italienischen,  insularen  und  französischen  Palaeographie  im 
Wechsel  mit  dem  früher  verbreiteten  Typus  ni  seit  dem  achten 
Jahrhundert  getroffen.  Diesen  Befund  konnte  man  dahin  deuten, 
dass  etwa  ein  römischer  oder  irischer  Schreiber  damals  sich 
genöthigt  gesehen  habe,  die  alte  Form  durch  eine  bessere  Er- 
findung zu  ersetzen:  in  Folge  entweder  des  allgemeinen  Ein- 
flusses, den  Rom  übte,  oder  der  bereitwilligen  Anerkennung 
der  insularen  Kunst  sei  die  Verbesserung  bald  überall  ange- 
nommen worden.  Aber  eine  derartige  Annahme  kann  vor  den 
Ermittelungen  nicht  bestehen,  die  wir  soeben  an  den  spanischen 
Handschriften  gemacht  haben.  Darnach  muss  der  Typus  nri 
nothwendig  ein  bereits  vor  der  spanischen  Sonderentwickelung 
vorhandener,  d.  h.  allgemein  römischer,  gewesen  sein;  während 
die  verhältnissmässige  Neuheit  und  örtliche  Begrenztheit  des 
Typus  ni,  da  ihn  Spanien  nicht  kennt,  noch  einmal  nachdrücklich 
sich  erweist,  nrt  kann  durch  die  Bildung  ni  nicht  veranlasst, 
sondern  muss  im  Gregentheil  von  ihr  beschränkt  worden  sein. 
Es  muss  wieder  hervorgezogen  worden  sein,  als  ni  aus  irgend 
einem  Grunde  die  Gunst  verloren  hatte. 

Wenn  für  diese  drei  Behauptungen  die  Beschaffenheit  der 
spanischen  Handschriften   eine  Art    negativen  Beweises    ergab, 


Perrona  Scottorum.  517 

so  kann  ein  positiver  geführt  werden  durch  die  Ergänzung 
des  italienischen  Materials  für  den  Typus  nri,  durch  eine  ge- 
nauere Charakteristik  der  Fundschichten  des  Typus  ni,  durch 
eine  genauere  analytische  und  historische  Betrachtung  der  ein- 
zelnen Formen  desselben  Typus. 

17.  Der  Typus  nri  in  Italien.    Die  Kürzung  ntri  mrö  nzrm. 

Ich  habe  bisher  eine  Inschrift  aus  Ostia  vom  Jahre  425/450 
zurückgehalten  (C.  I.  L.  14,  31).  Sie  hat:  salvis  d.d.n.  nris 
(n  und  r  sind  ligirt)  Theodosio  et  Placido.  Hier  ist  also  die 
gewöhnliche  Suspension  d.  d.  n.  n.  durch  Anhängung  der  End- 
buchstaben r'is  zur  Contraction  erhoben.  Wir  haben  damit  ein 
vollgültiges  Zeugniss  für  das  Alter  des  Typus  nri  und  können 
auf  die  spätere  und  verdächtige  Inschrift  C.  I.  L.  9,  2826  ver- 
zichten. Auch  theoretisch  lässt  sich  gegen  die  Annahme  nichts 
einwenden,  dass  nri  alte  und  römische  Bildung  ist.  Erwarten 
würde  man  zwar  eher  nstri,  d.  h.  die  Suspension  n  durch  An- 
hängung der  Flexionssilbe  stri  oder  tri  erweitert.  Und  so  findet 
sich  in  einer  gallischen  Inschrift  vom  Jahre  405  p.  c.  dorn  ntri 
Honorh  (Jullian,  Inscriptions  Rom.  de  Bordeaux  n.  946)  und  dann 
viel  später  wieder  ganz  vereinzelt  neben  urä,  nrm,  nre  auch 
nrri,  mrm,  nträm  in  der  Handschrift  München  (Regensburg)  13038 
s.  IX,  wo  ntri  ganz  gebildet  ist  wie  in  einigen  alten  juristischen 
Handschriften  hde  hdem  hdibus  für  herede  u.  s.  w.  Aber  die 
Reducirung  der  Silbe  (s)tri  auf  die  Endbuchstaben  ri  lag  doch 
nahe,  und  die  gewöhnlichen  Contractionen,  in  denen  vor  der 
Endung  nur  ein  Consonant  stand,  mussten  dazu  einladen. 

Dass  ni  vor  nri  bevorzugt  und  bald  übermächtig  wurde, 
beruht  darauf,  dass  seine  Entstehung  und  Verbreitung  ganz 
in  den  kirchlichen  Handschriften  beschlossen  war.  Auch  Bil- 
dungen wie  nri  gehen  wohl  auf  die  Anregung  zurück,  die 
durch  die  Abkürzung  der  Nomina  Sacra  gekommen  war.  Aber 
ni,  eine  Analogiebildung,  wie  ich  oben  sagte,  zu  dem  christ- 
lichen dni,  war  von  christlichen  Kalligraphen  geradezu  für  die 
Schrift    der    biblischen    Bücher    erfunden    worden.     Man    kann 


•MS  L.    Tronin 

sicli  ;ilso  sehr  wohl  vorstellen,  dass,  von  der  ursprünglichen 
Suspension  ii  fortgebildet,  eine  Zeit  lang  die   Formen  nr\  und 

ni,  zu  denen  noch  n  kommt,1)  bei  getrenntem  Gebrauch  und 
Bedürfniss  neben  einander  bestanden.  So  versteht  man.  dass 
einerseits  ni  überwiegen  musste  —  denn  an  die  Kalligraphie 
der  biblischen  Bücher  lehnte  sich  die  der  übrigen  christlichen 
Schriften,  und  bald  gab  es  wenig  andere  Litter atur  mehr  als 
die  christliche  — ,  dass  andererseits  nrl  doch  nicht  ganz  in 
Vergessenheit  gerathen  konnte.  Nun  aber  stellte  sich  später 
die  vollständige  Unbrauchbarkeit  der  Bildung  ni  u.  s.  w.  heraus, 
und  da  griff  man  dann  auf  das  vernachlässigte  nri  zurück. 

18.    Missverständnisse  im  Gefolge  des  Typus  ni. 

Die  Unbrauchbarkeit  des  Typus  ni  wurde  hervorgerufen 
durch  das  allmähliche  Anwachsen  der  Abkürzungen  überhaupt 
und  die  weite  Ausdehnung  und  Anerkennung,  die  der  Strich 
über  dem  Vokal  in  der  Bedeutung  eines  m  und  n  erhalten 
hatte.  Ursprünglich  Hessen  die  kirchlichen  Handschriften  nur 
die  Abkürzung  der  Nomina  Sacra  zu,  und  der  Gebrauch  des 
Striches  war  allgemein  nur  am  Zeilenschluss  erlaubt  gewesen. 
Mit  dem  allmählichen  Aufhören  beider  Beschränkungen  ent- 
stand die  Gelegenheit  zu  einer  Fülle  von  Missverständnissen. 
Folgende  Formen  wurden  zweideutig  und  gefährlich: 

nö  stand  für  nostro  und  konnte  gefasst  werden  als  non 

»    nos'1) 
„    nam 

„    uero 

n  »  »  n       UlS    ) 

.,  „  „  „       UOS.    ) 

!)  Vgl.  oben  S.  504. 

2)  In  der  insularen  Schrift,  wo  einsilbige  Worte  Accent  erhalten; 
in  derselben  Schrift  konnte  auch  die  Interjektion  uä  (Matth.  27,  40),  wie 
sie  z.  B.  in  St.  Gallen  48  aussieht,  missdeutet  werden. 


nös 

» 

n 

nostros 

n 

nä 

V 

7) 

nostra 

» 

ui 

» 

n 

uestri 

» 

aö 

n 

n 

uestro 

V 

uts 

» 

71 

uestris 

» 

uös 

» 

n 

uestros 

» 

Perrona  Scottorum.  519 

Dass  das  keine  Ausklügelungen  sind,  sondern  thatsächlich 
höchst  lebendige  Fehlerquellen,  mag  eine  kurze  Zusammen- 
stellung zeigen. 

Augustin.  ep.  LXXV  (ed.  Goldbacher  II  287,  6): 

in  explanatione  nostra 

in  explanatione  nam  Köln  35  s.  IX. 

Eugipp.  exe.  CLXXXIIII  (ed.  Knöll  623,  15): 
inimica  nostra 
inimica  nam  Vercelli  XXX  (94)  s.  X.1) 

Cassiodor.  orth.  praef.  (ed.  Keil  VII  143,  5) : 

in  voce  nostra  possumus  reddere 

in  voce  nam  possumus  reddere  Brüssel  9581  s.  XI. 

Cellanus  v.  19  (s.  oben  S.  487  und  496): 

vulneribus  sanans  uulnera  nostra  suis 
vulneribus  sanans  uulnera  nam  suis  Florenz   Laur. 
LXVI  40  s.  IX. 

Bonifat.  ep.  73  (ed.  Dümmler,  Mon.  Gferm.  Epp.  III343,  18): 

mater  nostra  aecclesia 

mater  nam  aecclesia  München  (Mainz)  8112    s.  IX 
und  Wien  751  s.  IX  ex. 

Dies  waren  Beispiele  für  die  Gefahren,  die  nä  (nostra) 
brachte;  es  folgen  die  Missverständnisse  von  uö.  Bekannt  ist 
ja,  dass  für  uero  neben  der  gebräuchlichen  Abkürzung  w,  be- 
sonders in  einzelnen  Schreibprovinzen,  lange  uö  bestand. 

Lactant.  inst.  Y  17  (ed.  Brandt  I  453,  8): 

exemplis  ex  uero  petitis 

exemplis  ex  uro  petitis  Paris  1664  s.  XII. 

Dosithei  ars  (ed.  Keil  VII  411,  26): 

ratio  exigit  certe,  uoealitas  uero  certo 

ratio  exigit  certe,  uoealitas  uro  certo  St.  Gallen  902  s.  X. 


])  Und  so   stand  wohl  auch   von  erster  Hand   in  Paris  11642  s.  IX. 


520  /..  Trauh 

Welche  Verwirrungen  im  allgemeinen  die  Compendien  der 
Titulaturen  und  Aemter  (z.  W.  ü.  c,  ü.  $.,  ppö)  in  den  mittel- 
alterlichen Bandschriften  geschaffen  haben,  ist  bekannt.  Hier 
zu  erwähnen  ist,  dass  u.  m.  oder  ü  m.  die  geläufige  Abkürzung 
von  vir  magnificus,   mit  um   (vcstrum)  zusammenfiel. 

Gregor.  I  ep.  III  1   (ed.  Ewald  158,  13): 

Scolasticus  vir  magnificus  Campaniae  index 
Scolasücus    arm    Campaniae   iudex  Montecassino  7 1 
s.  XL 

Ich  schliesse  mit  einem  Beispiel  für  die  Fehler,  die  ui  im 
Gefolge  hatte. 

Symmach.  relat.  XXXI  (ed.  Seeck  305,  1): 

uim  rescripti  .  .  .  elusit  München  (Teg.)  18787  s.  XI 

und  Gelenius 
uestri  rescripti  .  .  .  elusit  Metz  500  s.  XI. 

Also,  um  Zweideutigkeiten  und  Unzuträglichkeiten,  wie 
die  eben  besprochenen,  zu  vermeiden,  griff  man  auf  den  Typus 
nri  zurück.  Man  schuf  ihn  nicht,  sondern  fand  ihn  vor.  Wir 
müssen,  glaube  ich,  diese  Lehre  beherzigen:  eine  Reihe  von 
palaeographischen  Eigentümlichkeiten,  deren  unmittelbare  Fort- 
pflanzung aus  der  römischen  Schrift  wir  nicht  genau  gewahren 
können,  behält  doch  unter  der  gleichsam  winterlichen  Hülle 
der  ersten  mittelalterlichen  Jahrhunderte  ihre  Triebkraft  bei 
und  wartet  nur  auf  den  Augenblick,  um  von  neuem  zu  sprossen. 

19.    Die  Bildung  des  Nominativs  nr  und  ner. 

Es  war  bisher  vermieden  worden,  von  dem  Nominativ  nr 
(und  ur)  zu  sprechen.  So  geläufig  er  uns  ist,  so  wenig  ein- 
fach ist  sein  Entstehen.  Uns,  die  wir  ihn  tausendfach  in  den 
Handschriften  des  Typus  nri  lesen,  scheint  er  zu-  dieser  Bildung 
zu  gehören.  Allein  dann  wäre  er  eine  vollständige  Unregel- 
mässigkeit; man  vergleiche  doch  dns  dni  und  scs  sei  mit  nr  nri. 
Zu  nr  würde  nt  gehören  müssen,  und  von  nri  käme  man  nur 


Perrona  Scottorum.  521 

zum  Nominativ  ner.  In  der  Tliat  hat  der  Corrector  des  Vati- 
canus  4938  diese  Form  in  seine  Handschrift  eingeführt:  für  nö, 
was  er  antraf,  hat  er  im  Nominativ  nör  und  ner  verbessert.  *) 
Von  erster  Hand  steht  im  Regin.  1997  s.  IX  aus  Chieti,  wo 
meist  nach  dem  Typus  nri,  selten  nach  dem  Typus  nt  deklinirt 
wird,  fol.  136  redemptor  ner.  nr  dagegen  ist  eine  Bildung,  zu 
der  man  auf  anderm,  doppeltem  Wege  kommen  konnte  und  in 
der  That  auch,  meine  ich,  gekommen  ist:  es  ist  die  Contrac- 
tion  zur  Suspension  n  und  zugleich  eine  Rückbildung  von  ni. 
Deswegen  kommt  nr  auch  viel  früher  vor  (d.  h.  in  dem  ge- 
wöhnlichen Gebrauch  der  Handschriften)  als  nri.  Veranlassung 
zur  Bildung  der  neuen  Nominativ-Form  war  die  fortschreitende 
Bewegung  der  Contraction  und  die  wachsende  Furcht  vor  der 
Verwechslung  mit  n  (non). 

Ich  fand  bisher  als  früheste  Beispiele  für  nr  (noster) 
folgende  des  siebenten  Jahrhunderts:  aus  Italien  Vaticanus 
(Bobbio)  5758,  Verona  X  (8),  aus  Frankreich  Berlin  Phill. 
(Lyon)  1745,  aus  Irland  Ambros.  C.  5  inf.  In  den  merowin- 
gischen  Urkunden  scheint  nr  zu  fehlen;  ich  traf  es  erst  a.  760 
unter  Pippin,2)  und  dann  ist  nosz  noch  lange  Zeit  viel  ge- 
bräuchlicher. 

20.   nr  indeclinabile. 

Eine  merkwürdige  Erscheinung  ist  das  starre,  indeclinable 
nr,  d.  h.  ein  nr,  das  nicht  nur  für  den  Nominativ,  sondern  auch 
für  die  Casus  Obliqui  gesetzt  wird.  Man  kann  es  nur  so  erklären, 
dass  der  Nominativ  nr  zu  gleicher  Zeit  als  eine  syllabarische 
Suspension  der  Casus  Obliqui  betrachtet  wurde,  als  könne  man 
trennen  nost-rum.  Wie  dem  sei,  meine  Beispiele  kommen  gewiss 
nicht  alle  auf  Rechnung  des  Zufalls:  dnm  nr  ihm  xpm  Bern  645 
(gallische  Halb-Unciale  s.  VII/VIII);  abicis  nr  (für  apices  nostros) 
vobis  direximus  in  den  Cartae  Senouicae  aus  der  zweiten  Hälfte 
des  achten  Jahrhunderts  Paris  4627  s.  IX;  dnm  nr  Rom  (Farfa) 


')  Vgl.  oben  S.  500. 
2)  Vgl.  oben  S.  511. 


522  L.   Traube 

Barb.  XIV  (52)  s.  IX;  sei  nr  eccl(esiae)  Luoca  490  c.  a.  800. 
Hierher  könnte  man  auch  eine  römische  Inschrift  ziehen,  die 
Duchesne  nach  Bianchini  mittheilt:  auxiliante  dno  dö  nr  (es 
stand  NP  da)  xpö  .  .  HUarus  archidiac  fecit.  Duchesne1)  nimmt 
freilich  an,  mit  Hilarus  sei  der  spätere  Papst  (a.  461 — 468) 
gemeint.  Vielleicht  handelt  es  sich  aber  um  eine  Restauration  der 
betreffenden  Kirche  unter  Hadrian  (a.  772 — 795),  was  Duchesne 
nicht  auszuschliessen  scheint. 

21.    Die  Nominative  nx  und  nrx. 

Die  Anerkennung  des  Nominativs  nr  vollzog  sich  keines- 
wegs ganz  glatt.  Er  hat  viele  Mitbewerber  besessen,  und 
allerhand  sonst  gar  nicht  allgemeiner  gewordene,  aber  der 
Bildung  nach  mögliche  Abkürzungen  wurden  vorgesucht  und 
machten  ihm  den  Rang  streitig. 

Ueber  ris  haben  wir  vorher  gesprochen.2)  Wird  aber  die 
Silbe  nicht  nach  nö  (also  no-ster),  sondern  nach  nos  (also  nos-ter) 
geschlossen,  so  kommt  nx  als  eine  zweite  syllabarische  Suspension 
zum  Vorschein.  Die  Form  nx  wurde  in  der  That  lange  Zeit 
als  Nominativ  gebraucht.  Wie  alt  sie  ist  und  dass  sie  ur- 
sprünglich als  echte  Suspension  für  alle  Casus  stand,  lehrt  eine 
gallische  Inschrift  aus  Saint-Pe  d'Ardet,3)  wo  Pauliniani  ni 
neben  Pauliniani  nt  begegnet,  beides  an  Stelle  des  in  diesem 
Gebrauch  inschriftlich  herkömmlichen  n.  Das  lehren  ferner 
die  contractiven  Weiterbildungen  von  nx.  In  München  (Frei- 
sing) 6224  s.  VII  steht  nt%  für  nostri  und  in  Trier  1245  s.  VIII/IX 
ntis  für  nostris.  In  den  Canones  des  Rachio,  Bischofs  von 
Strassburg,  a.  788,  war  dni  nix  ihü  xpi  vielleicht  ein  Versehen 
für  nxu 

Ehe  über  den  Nominativ  nx  weiter  geredet  wird,  ist  es 
gut,  den  Hinweis  auf  eine  nahe  stehende  Bildung,  den  Nomi- 
nativ nrx,  vorauszuschicken,  deren  Ursprung,  an  sich  ziemlich 


1)  Liber  Pontificalis  I  522. 

2)  Vgl.  oben  S.  513. 

3)  Cagnat,  L'Annee  %>igraphique  1888  S.  50. 


Perrona  Scottorum.  523 

dunkel,  doch  offenbar  mit  ni  zusammenhängen  muss.  Ein 
Vergleich  der  Beispiele  für  beide  Formen  lehrt  nun,  dass  nx 
viel  älter  ist  als  nrx.  Das  beweisen  die  Handschriften  durch 
ihr  verhältnissmässiges  Alter;  das  beweist  vor  allem  der  Um- 
stand, dass  nx  vielfach  noch  in  Gesellschaft  von  rix  auftritt, 
nrx  nur  neben  den  späteren  ?m-Formen.  Man  kann  darnach 
über  den  Ursprung  von  nrx  folgendes  vermuthen.  Als  der 
Typus  nrl  den  älteren  ni  verdrängte,  konnte  man  diesen  Vor- 
gang einfach  so  auffassen,  als  würde  nur  überall  der  Deut- 
lichkeit wegen  ein  r  vor  der  Endung  der  alten  Kürzung  ein- 
geschoben. Nun  fand  man  in  vielen  Handschriften  des  Typus 
ni  als  Nominativ  die  nicht  organisch,  aber  durch  den  Gebrauch 
mit  diesem  Typus  verbundenen  Form  nx.  Ganz  mechanisch 
schob  man  auch  in  diese  Bildungen  ein  r  ein.  Man  glaubte 
also  an  die  Richtigkeit  der  Gleichung  nrx  :  nx  =  nrl :  nu  Die 
Unform  nrx  für  noster  kann  nicht  besser  erklärt  werden.  Der 
Hinweis  auf  die  Ligatur  rt,  die  vielleicht  mit  der  Ligatur  st 
vertauscht  sei,1)  wird  angesichts  der  grossen  Zahl  der  vor- 
handenen Beispiele  hinfällig,  und  ebenso  dürfen  andere  Ab- 
kürzungen wie  prbsx  (presbyter)  und  dmn  (dominum)  mit  nrx 
nicht  etwa  auf  gleiche  Stufe  gestellt  und  alle  mit  dem  allge- 
meinen Satz  erklärt  werden,  es  läge  hier  eine  Umordnung  der 
Consonanten  nach  ihrer  Folge  im  Alphabet  vor. 

Zürich  (Rheinau)  Cant.  CXL  s.  VIII  ist  eine  Handschrift, 
in  der  neben  nx  sich  noch  keinerlei  Formen  des  Typus  nrl, 
sondern  nur  solche  des  Typus  ni  zeigen;  nx  steht  hier  im 
Wechsel  mit  nosx.  Sonst  kommt  nx  gewöhnlich  mit  Misch- 
formen vor,  unter  denen  der  Typus  ni  überwiegt,  selten  aus- 
schliesslich mit  Formen  des  Typus  nrx.  Beispiele  finden  sich 
in  folgenden  Hss.  des  achten  bis  neunten  Jahrhunderts:  Berlin 
(Reims)  Phill.  84,  Paris  (Rebais)  12048,  Lyon  526,  Bern  89, 
Bern  233,  Rom  Reg.  612,  Paris  2718,  Rom  Reg.  226,  Zürich 
(Rheinau)  Cant.  XCIXa,  München  23591,  München  (Salzburg) 
15813,  Kassel  philol.  fol.  2.    Aus  späterer  Zeit  stammen  Leiden 


l)  Traube,  Poetae  Carolini  III  754. 


52  I  /.    Traube 

Voss.  P.  86  und  ßeinsianus  118,  die  an  einer  von  ihnen  nicht 
mehr  verstandenen  Stelle  in  Cicero  de  legib.  I  1,  4  (ed.  Vahlen 

p.  6,  2)  m  aus  <Iit  Vorlage  wiedergeben.  Auf  die  Uelx-r- 
lieferung  mag  besonders  uz  (vester)  verhängnissvoll  eingewirkt 
haben,  weil  dafür  ut  gelesen  werden  konnte,  vgl.  Zeumer  zu 
den  Formulae  Merowingici  et  Karolini  aevi,  pag.  257,  2.  Auf 
unverstandenem  nx  beruht  vielleicht  das  folgende  Versehen. 

Victor  Vit.  I  38  (ed.  Petschenig  17,  9): 
Iesus  Christus  noster  dominus 
Iesus  Christus  inter  dominus  Bern  (Fleury)  48  s.  X. 

Wie  nx  in  Frankreich  und  Deutschland,  so  wurde  nrx  in 
Frankreich  und  Italien  sehr  gebräuchlich.  Eine  kurze  Ueber- 
legung  lehrt,  dass  desshalb  sein  Ursprung  in  Frankreich  zu 
suchen  ist.  Wir  finden  es  von  s.  IX — XI  in  St.  Bertin,  Reims, 
Troyes,  Langres,  Fleury  und  Tours,  und  zwar  kenne  ich  folgende 
Handschriften,  die  es  gelegentlich  gebrauchen:  Cambridge  C. C.C. 
223,  Brüssel  9845,  Utrecht  32,  Paris  12949,  Troyes  1165  und  550, 
Warschau  480  (Formulae  ed.  Zeumer  p.  131),  Rom  Reg.  140, 
Paris  n.  a.  454,  Bern  3,  Paris  12958,  Brüssel  10470.  Bemerkens- 
werth  ist,  dass  in  Chartres  noch  im  Jahre  1028  pdx  nrx  für 
pater  noster  geschrieben  wurde.1)  In  Italien  ist  das  älteste 
Beispiel  Rom  (Farfa)  Barb.  XIV  (52);  ich  habe  es  oben  S.  509 
bei  der  Altersbestimmung  dieser  wichtigen  und  schwierigen 
Handschrift  mitsprechen  lassen.  Dann  kenne  ich  Padua  1117, 
Novara  XXX  und  LXXXII.  Aus  Deutschland  kenne  ich  nur 
Florenz  Laur.  LXV  35. 

22.    Die  Kürzungen  nö,  noi,  nor,  nori,  noxru 

Wurde  als  Abkürzung  die  erste  Silbe  gesetzt,  so  ergab 
sich  no(ster)  oder  nos(ter);  wurde  der  erste  Buchstabe  der 
zweiten  Silbe  einbezogen,  so  erhielt  man  wieder  nos(tcr)  oder 
nost(er).     Wir    holen    hier    nach    und   wiederholen    dabei    zum 

l)  Vgl.  Merlet  et  Clerval,  Un  Manuscrit  Chartram  du  XIe  Siecle, 
Chartres  1893,  pl.  2. 


Perrona  Scottorum.  525 

Theil,  was  von  den  so  gebildeten  Formen  thatsächlich  vor- 
kommt. Denn  alle  haben  sie  gelegentlich  zur  deutlicheren 
Bezeichnung  des  Nominativs  herhalten  müssen;  wir  verbinden 
aber  damit  die  kurze  Darstellung  ihres  sonstigen  Gebrauches 
und  der  auf  sie  gebauten  Weiterbildungen.  Die  Kürzung  nö 
selbst  steht  für  alle  Casus  in  Vatic.  4938 l);  desgleichen  in 
Ottob.  319,  also  in  zwei  ziemlich  alten  italienischen  Hand- 
schriften; im  etwas  jüngeren  französischen  Reginensis  317,  dem 
Sakramental'  von  Autun,2)  für  noster.  Weitere  Ableitungen 
lassen  auf  eine  grössere  Verbreitung  schliessen,  als  die  Beispiele 
selbst  bezeugen.  Denn  zu  nö  gehören  die  beweglich  gemachten 
Casus  no  1,  nom;  ferner  der  Nominativ  nor  und  der  Typus  nori; 
aber  auch  notri  lehnt  sich  an:  es  ist  von  nö  so  gebildet,  wie 
iitrl  von  n.3) 

not  fand  sich  nur  in  merowingischen  Urkunden4);  nom 
steht  im  Psalterium  der  Salaberga5)  und  in  St.  Gallen  732  a.  811, 
wo  sonst  nri  herrscht. 

nor  begegnete  uns  im  Vatic.  4938  6)  als  Verbesserung  von  nö 
und  in  Verona  X  (8)7);  nachzutragen  ist  es  aus  München  (Regens- 
burg) 14540  s.  VIII. 

nori  hatten  wir  für  Spanien  in  Anspruch  genommen.8) 
Dazu  stimmt,  dass  in  Zürich  (Rheinau)  Cant.  CIV  s.  VIII/IX 
nora  gebraucht  wird,  denn  diese  Handschrift  bietet  auch  sonst 
spanische  Formen.9)  Vielleicht  war  Paris  13373  s.  IX,  wo 
norö  vorkommt,  ähnlichen  Einflüssen  ausgesetzt  gewesen. 

notri  steht  auf  einer  gallischen  Inschrift  vom  Jahre  608  10) 
in   der  Verbindung  domini  notri  Teodorici,   C.  I.  L.  12,  2654. 

!)  Vgl.  oben  S.  509. 

a)   Vgl.  oben  S.  513. 

3)  Vgl.  oben  S.  517. 

4)  Vgl.  oben  S.  511. 

5)  Vgl.  oben  S.  510. 

6)  Vgl.  oben  S.  509. 

7)  Vgl.  oben  S.  509. 

8)  Vgl.  oben  S.  514. 

9)  Vgl.  Neues  Archiv  XXVI  237. 

10)  Vgl.   Krusch  zum  Fredegar  p.  134  n.  7. 


526  L.   Traube 

23.    Die   Kürzungen   hos  und   nosi. 

Für  ;?05  gibt  es  ziemlich  alte  italienische  und  französische 
Belege:  Paris  13367  s.  VI  und  Vatic.  1:938,  liier  öfters  erst  von 
zweiter  Hand  aus  nö  verbessert1);  für  Frankreich  hat  man  die 
Inschrift  a.  541  aus  Narbonne  C.  I.  L.  12,  5341:  regn  dorn  nos 
Teuderici;  den  Papyrus  des  Augustin  Paris  11641  s.  VI  car(itas) 
ues(tra);  eine  Urkunde  von  680  (Tardif  pl.  XVIII)  nos  regni; 
im  Sakramental*  von  Autuna)   steht  nos  für  noster  und  nostro. 

Findet  ein  Leser,  der  an  spätere  Handschriften  gewöhnt 
ist,  irgendwo  die  Formen  nosi  oder  uesr  für  noster  und  ucsf<> 
gebraucht,  so  wird  er  gewiss  nicht  hängen  bleiben.  Er  wird 
sie  sich  mit  der  gewöhnlichen  Schreibung  t  für  ter  erklären. 
Und  so  mag  auch  mancher  spätere  Schreiber  gedacht  haben, 
wenn  er  sie  für  den  Nominativ  anwandte.  Aber  zweifelsohne 
waren  es  ursprünglich  Suspensionen,  wie  die  alten  Fälle  be- 
weisen, in  denen  durch  nosx  ein  Casus  Obliquus  bezeichnet  wird. 
In  der  wichtigen  Subscription  des  Würzburger  Priscillian  steht : 
lege  felix  (amantia)  cum  tuis  in  .  xpö  .  ihü  .  dnö  .  nosi.  In  den 
Unterschriften  der  Concilien-Beschlüsse  wird  die  Formel  con- 
stitutionem  nostram  subscripsi  seit  dem  sechsten  Jahrhundert 
in  Frankreich  häufig  mit  Kürzungen  wie  constitu  nosx  si  wieder- 
gegeben, z.  B.  in  Paris  (Corbie)  12097  s.  VI,  Berlin  (Lyon) 
Phill.  1745  s.  VII.  Dieselben  Handschriften  kennen  den  Ge- 
brauch auch  in  anderen  Fällen;  von  alten  französischen  ferner 
Paris  12205  (für  nostris  neben  nis),  Paris  10756  (für  nostro). 
Von  dieser  Seite  aus  wäre  also  gegen  die  Inschrift  vom 
Jahre  642  mit  der  Kürzung  domni  nosi  Chlodovei  (Jullian, 
Inscriptions  de  Bordeaux  n.  862)  nichts  einzuwenden.  Theodosius, 
der  Schreiber  von  Verona  LX  (58),  gebraucht  nosi,  ich  weiss 
nicht,  für  welchen  Casus.3)  Im  Allgemeinen  aber  darf  man 
es  wohl  als  französische  Bildung  ansehen.  Ueber  seine  Ver- 
wendung in   den  karolingischen  Urkunden,   wo  es  bereits   nur 


*)  Vgl.  oben  S.  509  und  S.  521. 

2)  Vgl.  oben  S.  513. 

3)  Vgl.  oben  S.  509. 


Perrona  Scottorum.  527 

den  Nominativ  darstellt,  habe  ich  oben  gesprochen.1)  Auch 
Handschriften  etwa  der  gleichen  Zeit  haben  es  in  diesem 
Sinne  nicht  ganz  selten,  z.  B.  Harley  (aus  Corbie?)  208, 
München  (Benediktbeuern)  4547 ;  Zürich  (Rheinau)  Cant.  CXL  hat 
nosr.  neben  wf.,  Zürich  (Rheinau)  Cant.  XCII  nosr  neben  nr.  Selbst 
der  Ire,  der  Basel  A  VII  3  im  neunten  Jahrhundert  schrieb, 
liess  nosi  zu. 

24.    Die  karolingische  Deklination  nr  nri. 

Die  Geschichte  von  noster  ist  abgeschlossen.  Nach  so  vielen 
hin  und  her  gehenden  Versuchen,  nach  so  vielem  Streit  und 
Ausgleich  ergab  sich  der  karolingischen  Zeit  folgendes  als  die 
endgültige  Deklination : 


nr 

nra 

nri 

nrorum 

nrae 

nrarum 

nro 

nris 

nrm 

mos 

nram 

nras 

Doch  blieben  immer  noch  einige  zweifelhafte  Fälle,  und 
sorgfältige  oder  archaisirende  Schreiber  waren  nicht  mit  allen 
Einzelheiten  zufrieden. 

Als  Nebenformen  von  nr  müssen  die  vorher  besprochenen 
Bildungen  ni,  nri,  nosr  gelten. 

Im  Accusativ  sing.  masc.  kommt  gelegentlich  nrum  vor, 
z.  B.  in  München  (Salzburg)  15818,  München  (Tegernsee)  27152, 
St.  Gallen  914. 

Für  den  Genetiv  plur.  steht  nrom  in  St.  Gallen  914. 

Der  Dativ  plur.  konnte,  ohne  unklar  zu  werden,  noch  ver- 
kürzt werden:  nrs  begegnet  in  Utrecht  32  (dem  Psalter  aus 
Reims). 

Die  klassische  Form  des  Genetiv  sing.  fem.  ist  nrae;  aber 
nre,  das  einem  gelegentlich  unterläuft,  zeigt  e,  nicht  weil  es 
im  Vulgären  häufig  für  ae  steht  (es  ist  also  auch  nicht  nostre 
aufzulösen),  sondern  weil  es,  rein  graphisch  betrachtet,  der 
letzte  Buchstabe  ist. 

')  S.  510  fg. 


L.  Traube 

Ich  habe,  der  typographischen  Bequemlichkeil  zu  liebe, 
den  Abkürzungsstrich  gewöhnlich  über  den  Schlussbuchstaben 
(»der  den  Letzten  Vokal  setzen  lassen.  Dies  entspricht  nicht 
der  älteren  Sitte,  die  ihn  mehr  nach  der  Seite  zieht,  wo  die 
Buchstaben  fehlen,  und  ihn  meist  über  dem  r  anbringt.  Aber 
auch  hier  schwankt  der  Gebrauch.  In  Paris  L2949,  einer  Hand- 
schrift aus  der  Schule  des  Heirich  von  Auxerre.  sieht  er  mehr 
nach  meiner  Art;  oft  störend,  wie  ich  zugeben  muss:  z.  B.  wenn 
aurä  reverentia  bedeuten  soll  a  vestra  reverenüa. 

Doch  die  Setzung  und  Formung  des  Striches  gehört  in 
ein  anderes  Kapitel  der  Lehre  von  den  Abkürzungen.  Hier  sollte 
nur  das  mannigfache  Spiel  der  Buchstaben  betrachtet  werden. 


Ich  kann  nicht  schliessen,  ohne  meinen  Gönnern  und 
Freunden  den  aufrichtigsten  Dank  zu  sagen;  besonders  das 
letzte  Kapitel  wäre  ohne  ihre  Hülfe  nicht  zu  schreiben  gewesen. 
Photographien  und  Collationen,  mannigfachen  Aufschluss  und 
Beistand    erhielt    ich    von    F.  Boll,    H.  Bresslau,    A.  E.  Burn, 

E.  Dümmler,  F.  Ehrle,  A.  Fäh,  C.  Fasola,  P.  Glogger,  A.  Gold- 
schmidt, H.  Graeven,  B.  Güterbock,  A.  Haseloff,  0.  von  Heine- 
mann, D.  Heibig,  A.  Holder,  F.  Jenkinson,  G.  Karo,  G.  D.  Kellogg, 
D.  Kerler,  G.  Keyssner,  F.  Köhler,  B.  Krusch,  G.  von  Laub- 
mann, W.  M.  Lindsay,  W.  Meyer  aus  Speyer,  J.  Pirson,  G.  Pfeil- 
schifter,  H.  Plenkers,  K.  Praechter,  E.  K.  Rand,  R.  Reitzenstein, 
A.  Schnütgen,  F.  Seelig,  A.  Spagnolo,  H.  Stadler,  G.  Swarzenski, 

F.  Vollmer,  S.  G.  de  Vries,  J.  Zellerer.  Vollends  unermüdliche 
Mitarbeiter  waren  mir  meine  Freunde  C.  U.  Clark  und  Paul 
von  Winter feld.  Im  Uebrigen  verweise  ich  auf  S.  233  Anm.  1 
der  oben  (S.  497)  angeführten  Palaeographischen  Anzeigen  und 
füge  nur  hinzu,  dass  ausser  den  Originalen,  mechanischen 
Reproduktionen,  buchstabentreuen  Facsimiles,  kritischen  Appa- 
raten und  Monographien  auch  genauere  Handschriftenverzeich- 
nisse, wie  Reifferscheids  und  Hartel-Loewes  Bibliotheca  Patrum, 
ausgebeutet  wurden. 


Perrona  Scottorum.  529 


Anmerkungen. 


1.  Scriptlira  Scottica. 

(Zu  S.  471.) 

Es  fehlt  schon  heute  nicht  ganz  an  Mitteln,  die  Schrift 
eines  Iren  von  der  eines  Angelsachsen  zu  unterscheiden;  nur 
sind  es  weniger  graphische  Merkmale,  die  dazu  verhelfen,  als 
historische,  kunsthistorische  und  orthographische.  Eine  Er- 
starkung des  rein  graphischen  Anschauens  und  Verstehens 
wird  nicht  ausbleiben,  und  dann  kann  die  sehr  umfangreiche 
und  bunte  Masse,  die  augenblicklich  am  vorteilhaftesten  unter 
dem  Namen  der  insularen  Schrift  zusammengeht  —  einem 
Namen,  der  durchaus  nichts  über  den  Ursprung  dieser  Schrift 
aussagen  soll,  sondern  hergenommen  ist  von  ihrer  hauptsäch- 
lichsten Verbreitung  — ,  sich  wieder  in  feinere  und  kleinere 
Gruppen  auflösen.  Aber  durch  solche  Ausblicke  sollte  der 
Gang  der  Auseinandersetzung  oben  nicht  unterbrochen  werden, 
die  sich  ganz  in  den  Grenzen  eines  kleinen  Kapitels  aus  der 
Geschichte  unserer  Disciplin  zu  halten  sucht.  Nur  diesem 
Zwecke  dienen  auch  die   beiden   hier  folgenden  Anmerkungen. 

Den  mittelalterlichen  Gebrauch  des  Kunstwortes 
scriptum  Scottica,  seine  Ausdehnung  und  Gleichmässigkeit, 
zeigen  die  folgenden  Stellen,  die  hauptsächlich  aus  den  alten 
Bibliothekskatalogen  (Catalogi  bibliothecarum  antiqui  collegit 
G.  Becker,  Bonn  1885)  gesammelt  sind. 

A.  831  der  Katalog  des  Klosters  Saint-Riquier  (Becker 
11,  175):  collectarmm  Scotaicum,  ubi  primus  est:  de  caritate; 
ultimus  ita  incipit:  curre  ne  parcas. 

Saec.  IX  der  Katalog  des  Klosters  Sankt  Gallen  (Becker 
22,  1 — 30;   vgl.   R.  Stettiner,   Die   illustrirten  Prudentiushand- 

1900.  Sitzungsb.  d.  phil.  u.  bist.  Cl.  35 


530  L.  Traube 

Bchriffcen  8.  116)  als  Ueberschrift  der  ersten  Abtheilung:  libri 
Scottice  soipti;  im  weiteren  Verlauf  innerhalb  einer  anderen 
Abtheilung  (Becker  22,  378):  sermones  in  vdlumim  Scotüco  veteri. 

Saec.  X/XI  der  Katalog  des  Klosters  Saint-Pierre  in 
Rebais  (Becker  132,  1;  vgl.  Th.  Gottlieb,  Ueber  mittelalter- 
liche Bibliotheken  S.  260  n.  719):  unus  textus  Scoticus.  In 
einem  etwas  späteren  Kataloge  desselben  Klosters  (Beck  er  133,  1  I 
duo  texta  Scotica. 

Saec.  XI  der  Katalog  des  Klosters  Saint-Pere  inOhartres 
(Becker  59,  55;  vgl.  Catalogue  general  des  Manuscrits,  Departe- 
ments, XI  pag.  XXIII  n.  56):  de  parübus  orationis  tractatus 
Scottisca  littera. 

Zwischen  1049  und  1083  der  Katalog  des  Klosters  Samt- 
ig vre  in  Toul  (Becker  68,  16  und  103):  Hieronymi  epistolae 
Scoticum  volumen  I;   über  JEffrem  Scotticum  volumen  I. 

A.  1105  der  Katalog  des  Klosters  Saint-Remacle  in 
Stavelot  (Th.  Gottlieb,  Ueber  mittelalterliche  Bibliotheken. 
S.  290  n.  280):  psalterium  Scottum(l). 

Saec.  XII  der  Katalog  des  Klosters  Sankt  Maxi  min  in 
Trier  (Becker  76,  41.  95.  151;  vgl.  Keuffer,  Jahresbericht 
der  Gesellschaft  für  nützliche  Forschungen  1899  S.  51  ffg.): 
Augustinus  de  Jcaritate  Scottice,  in  quo  Jtabetur  passio  VII 
dormientium ;  Isidorus  aethimologiarum  et  unus  Scottice  scriptus; 
expositio  psalterii  Scotice  conscripta. 

Saec.  XII  der  Katalog  des  Klosters  Saint-Vaast  d'Arras 
(Becker  125,  106):  sentencie  patrum  Scotice. 

A.  1152/1155  schreibt  Eberhard  über  ältere,  von  ihm 
benutzte  Fulder  Urkunden:  nee  poterat  quaeque  scedula  levttcr 
legi  prae  nimia  vetustate  et  inexperientia  Scoücae  scripturae  et 
apicum  vilitate  (Dronke,  Traditiones  Fuldenses  pag.  V,  vgl. 
Württembergische  Geschichtsquellen  II  229;  Heydenreich,  Das 
älteste  Fuldaer  Cartular  S.  10). 

An  der  zuletzt  angeführten  Stelle  ist  die  in  Fulda  heimische 
Art  der  insularen  Schrift  gemeint,  wie  W.  Giesebrecht  (All- 
gemeine Zeitschrift  f.  Geschichte,  her.  von  W.  A.  Schmidt  VII  565) 
erkannt  hat,  der  sich  aber  über  die  Dauer  ihrer  Verwendung, 


Perrona  Scottorum.  531 

über  den  Charakter  der  Schrift  von  Rom  Palat.  830  (Chronik 
des  Marianus  Scottus)  und  die  Herkunft  der  Mainzer  Hand- 
schriften, die  insularen  Typus  zeigen,  gleichzeitig  täuscht  und 
dadurch  Verbreiter  einiger  oft  wiederholter  Irrthümer  geworden 
ist.  Auch  einige  der  von  mir  vorher  angeführten  Stellen, 
z.  B.  die  aus  dem  Trierer  Kataloge,  bezeichnen  wahrscheinlich 
auf  dem  Festlande  gebrauchte  insulare  Typen  und  also  nicht 
wirklich  irische  Hände. 

Seit  dem  Mittelalter  bis  zum  Anfang  des  neunzehnten  Jahr- 
hunderts hat  man  dann,  so  viel  ich  sehe,  von  scriptum*  Scottica 
nicht  mehr  gesprochen.  In  St.  Gallen  kam  endlich  der  gute 
und  ursprüngliche  Name  von  neuem  auf;  er  nahm  seinen  Ausgang 
vom  dortigen  ältesten  Katalog  der  Manuskripte.  Durch  die 
folgenden  Anführungen  glaube  ich  das  allmähliche  Wieder- 
aufleben richtig  zu  umschreiben. 

Ildefons  von  Arx  1810  über  die  oben  angeführte  Ueber- 
schrift  des  Sankt  Galler  Verzeichnisses  libri  Scottice  scripti  (Ge- 
schichten des  Kantons  St.  Gallen,  I  190):  csechsundzwanzig  in 
angelsächsischer  oder  schottischer  Schrift  geschriebene  Bücher/ 

Derselbe  1830  (Berichtigungen  und  Zusätze  I  19):  cdie 
Irländer,  von  denen  oben  ist  gesagt  worden,  dass  sie  Bücher 
mit  sich  brachten,  schrieben  auch  solche  in  St.  Gallen,  wo 
noch  einige,  nebst  mehreren  schottisch  geschriebenen  Bruch- 
stücken gezeigt  werden.  Diese  auch  von  der  römischen  ab- 
stammende besondere  Schriftart  wird  sonst  die  angelsächsische 
genannt,  in  St.  Gallen  trug  sie  aber  seit  tausend  Jahren  den 
Namen  der  schottischen/ 

Dronke  1844  über  die  oben  angeführte  Stelle  Eberhards 
(Traditiones  Fuldenses  pag.  V):  'mit  dieser  Scotica  scriptum  ist 
eben  die  angelsächsisch-lateinische  Schrift  gemeint;  auch  in 
andern  Klöstern  bediente  man  sich  aus  demselben  natürlichen 
Grunde  dieser  Schrift,  z.  B.  in  St.  Gallen;  s.  Arx,  Geschichte 
von  St.  Gallen  I  190/ 

Weidmann  1846  über  das  älteste  Sankt  Galler  Verzeich- 
niss  (Geschichte  der  Bibliothek  von  St.  Gallen  S.  364):  cdie 
schottische,  von  der  römischen  abstammende  besondere  Schreib- 

35* 


582  /,.   Traube 

art  heisst  sonst  die  angelsächsische;  in  St.  Gallen  aber  nannte 
man  sie  seit  tausend  Jahren  die  schottische.  S.  I.  v.  Arx. 
Zusätze  I  19/ 

Giesebrecht  1847  über  Rom  Palat.  830  (in  dem  oben 
erwähnten  kleinen  Artikel,  den  er  Scriptlira  Scotica  überschrieb): 
c diese  eigentümliche  Schrift,  jetzt  gemeinhin  die  angelsächsische; 
im  Mittelalter  Scriptum  Scotica  genannt,  war  zwar  in  mehreren 
deutschen  Klöstern  in  Gebrauch,  besonders  aber  zu  Fulda 
gewöhnlich/ 

Das  Erscheinen  von  Zeuss  Grammatica  Celtica  (7.  August 
1853)  ist  oben  S.  476  als  Epoche  machend  auch  für  die  irische 
Palaeographie  bezeichnet  worden.  Zwischen  O'Conor  und  Zeuss 
liegen  noch  die  hauptsächlich  kunsthistorischen  Arbeiten  von 
Westwood  (Palaeographia  Sacra  Pictoria,  1843 — 45),  Waagen 
(Die  Miniaturmalerei  in  Irland,  im  Deutschen  Kunstblatt  1850), 
Keller  (Bilder  und  Schriftzüge  in  den  irischen  Manuskripten 
der  schweizerischen  Bibliotheken  gesammelt,  in  den  Mitthei- 
lungen der  Antiquarischen  Gesellschaft  in  Zürich  1851),  die 
aber  der  Palaeographie  nicht  weniger  zu  gute  kamen  als  der 
Miniaturenkunde. 

2.  Scriptlira  tunsa, 

(Zu  S.  471.) 

Ist  scriptura  Scottica  der  Name,  den  die  Continentalen  der 
insularen  Schrift  gaben,  so  ist  scriptura  tunsa  vielleicht  eine 
Bezeichnung,  die  die  Iren  selbst  verwandten.  Wir  wissen  von 
ihr  nur  aus  der  für  die  Geschichte  der  Palaeographie  sehr 
wichtigen  Stelle  eines  karolingischen  Kommentars  zur  Ars 
maior  Donati. 

Der  Kommentar  steht  anonym  in  der  Handschrift  Ein- 
siedeln 172  saec.  X  pag.  138—195  (=  E)  und  wurde  heraus- 
gegeben von  H.Hagen  (Anecdota Helvetica 21 9 — 266);  gleichfalls 
anonym  und  noch  weniger  vollständig  begegnet  er  in  der  von 
mir  benützten  Handschrift  München  lat.  17210  (Schäftlarn  210) 
saec.  XIII  in.  fol.  15— 20v  (=  S). 


Perrona  Scottorum.  533 

Die  betreffende  Stelle  lautet:  Graecorum  (ceterorum  S)  vero 
(om.  S)  litteras  Phoenices  reppererunt,  unde  in  (om.  S)  initiis 
librorum  Phoeniceo  colore,  id  est  minio,  scribuntur  litterae. 
Latinorum  quoque  litteras  Garmentis  nimpha  Nicostrata  mater 
Euandri  invenit.  Garmentis  autem  dicta,  eo  quod  futura  car- 
minibus  canebat;  nimpha  dicitar  quasi  limpha,  id  est  aqua,  quia 
sicut  aqua  sie  (om.  E)  sapientia  diffluebat;  Nicostrata  vero,  id 
est  victoriosa  —  nicke  enim  Graece  victoria  Laune  —  vel  gladiata, 
eo  quod  ingenii  acumine  vigebat.  Aliarum  quoque  litterae  gentium 
a  diversis  auetoribus  repertae  sunt,  sicut  Gothorum  litteras  Golfilus 
episcopus  repperit.  Genera  etiam  litterarum  diversa  sunt.  Quaedam 
enim  unciales  dieuntur,  quae  et  maximae  sunt  et  (quia  pro  et  S) 
in  initiis  librorum  scribuntur.  Dictae  autem  unciales,  eo  quod 
olim  uncia  auri  a  divitibus  appenderentur.  Sunt  et  aliae  longariae, 
quae  et  longae  manus  scriptum  dieuntur,  Graece  vero  sirmata. 
Sunt  et  tunsae,  quas  Scotti  in  usu  habent.  Sunt  etiam  virgiliae, 
a  virgis  dictae. 

Neben  dem  wunderlichen  Tand,  der  aus  Isidors  Origines 
herübergenommen  ist  (Garmentis- Nicostrata  I  4,  1 ;  Phoeniceo 
colore  I  3,  6),  überrascht  hier  zunächst  die  sachgemässe  Be- 
merkung über  Wulfila.  Allein,  die  Spanier  Eugenius  von  Toledo 
(carm.  121)  und  Isidor  von  Sevilla  (hist.  Gothor.  bei  Mommsen 
Chronica  minora  II  270,  20,  chron.  ebd.  469  a.  350)  hatten 
die  ihnen  werthvolle  Kunde  von  der  Erfindung  des  Gotischen 
Alphabets  in  der  Historia  tripertita  (8,  13)  gefunden  und 
durch  ihre  Schriften  weiterverbreitet;  vergl.  Steinmeyer,  Die 
althochdeutschen  Glossen  IV  555,  20.  Es  bleibt  der  nur 
zu  kurze  Abschnitt  über  litterarum  genera,  den  wir  analy- 
siren  wollen. 

Litterae  unciales.  Ich  halte  dieses  Kunstwort,  das  be- 
kanntlich zuerst  beim  heiligen  Hieronymus  vorkommt,  wo  man 
es  oft  fälschlich  als  Scherzwort  verstanden  hat,  für  eine  Prägung 
der  ältesten  christlichen  Kalligraphie.  Im  Mittelalter  war  es 
ganz  gebräuchlich.  Es  bedeutete  das,  was  wir  jetzt  nach 
einigen  Zufälligkeiten  und  Umwegen  wieder  richtig  cUncial- 
schrift'  nennen.     Der  Kommentator  umschreibt  es  mit  litterae 


584  /..  Traube 

maximae,  so  wie  es  sonst  mit  litterae  longae  erklärt  wird.  Auf- 
fällig ist  der  Zusatz  m  mitiis  lihrorum  scribuntur.  Eis  scheint, 
als  wolle  er  Uncialen  nur  als  Titelschrift  anerkennen.  Sehr 
passend,  wenn  er  ein  Ire  war.  Kin  Anhänger  und  Kenner  der 
römischen  Schrift  könnte  so  nicht  gesprochen  haben. 

Litten ic  longariae,  quae  et  longae  mann*  scriptwa 
dkuntur.  Die  Bedeutung  ist  sicher:  Kursive.  Litterae  longariae, 
wohl  zu  unterscheiden  von  litterae  longae  (Uncialschrift,  siehe 
oben),  werden  offenbar  die  langausfahrenden,  nicht  abgesetzten 
Buchstaben  der  Bedarfschrift  genannt.  Wenigstens  für  das 
Synonyraum  longae  manus  scriptum  habe  ich  noch  einen  Beleg. 
In  der  Handschrift  Laon  444  fol.  309 v  steht  mit  der  Beischrift 
alphabetum  ein  griechisches  Alphabet  in  'Unciale',  es  folgt  unter 
der  Ueberschrift  longa  manu  ein  griechisches  Alphabet  in 
c  Minuskel';  vgl.  Poetae  aevi  Carolini  III  822.  Es  ist  wichtig, 
dass  die  Handschrift,  vom  Iren  Martin us  geschrieben,  in  nächster 
Beziehung  zu  Iohannes  Scottus  steht. 

Sirmata.  Sind  litterae  longariae  so  richtig  erklärt,  dann 
muss  auch  ovQjuaia  in  der  Sprache  der  spätgriechischen  Schreiber 
die  Kursive  bedeutet  haben.  Ein  nicht  unebner  Tropus.  Roger 
Bacon  in  dem  palaeographischen  Abschnitt  des  Opus  maius 
erklärt:  sirma  est  tractus,  vgl.  Heiberg,  Byzantinische  Zeit- 
schrift IX  (1900)  480.  Man  würde  die  Kenntniss  griechischer 
Termini,  wie  sie  hier  bei  dem  Kommentator  der  karolingischen 
Zeit  hervortritt,  am  ehesten  begreifen,  wenn  als  Gewährsmann 
irgendwie  ein  Ire  angenommen  werden  kann. 

Virgiliae.  Das  Wort  wird  für  nichts  Anderes  zu  nehmen 
sein,  als  für  das,  was  es  sonst  in  der  lateinischen  Sprache 
bedeutet:  das  Siebengestirn.  Es  wäre  ein  Tropus  wie  ougjuara. 
Wenn  man  überlegt,  welche  Art  Schrift  wohl  darunter  zu 
verstehen  sei,  so  kommt  man  unwillkürlich  auf  die  umtupften 
Zierbuchstaben  der  Insularen,  die  einen  Vergleich  mit  der 
dichtesten  Sternengruppe  des  nördlichen  Himmels  gar  wohl 
zulassen. 

Litterae  tunsae.  Hier  wird  ausdrücklich  beigefügt,  dass 
es  sich  um  eine  bei  den  Iren  gebräuchliche  Schrift  handle:  quas 


Perrona  Scottorum.  535 

Scotti  in  usu  habent.  Es  ist  das  zugleich  eine  angenehme  Be- 
stätigung für  die  vorstehenden  aus  der  Sache  heraus  gegebenen 
Deutungsversuche.  Wir  sehen  jetzt,  dass  die  Schriftnamen  bei 
dem  Kommentator  in  fester  Verbindung  und  Beziehung  zu 
einander  stehen:  es  sind  nicht  willkürliche  Beispiele,  sondern 
die  bestimmten  Glieder  eines  einheitlichen  Systems  und  zwar 
des  irischen.  Darnach  können  unter  tunsae  eigentlich  nur  die 
Halbuncialen  verstanden  werden,  oder  vielmehr  diejenigen  Buch- 
staben, die  die  Iren  in  Anlehnung  an  die  römische  Halbuncial- 
schrift  hauptsächlich  in  ihren  Büchern  zur  Anwendung  brachten. 
Also,  wie  wir  voraussetzten,  sind  Scotticae  und  tunsae  litterae 
Synonyme. 

Als  wahrscheinlichen  Verfasser  des  Kommentars  bezeichnet 
Hagen  den  Remigius  von  Auxerre.  Er  geht  dabei  von  Er- 
wägungen aus,  die  in  der  Art  und  Ueberlieferung  der  ganzen 
Schrift  begründet  sind.  Die  eben  gegebene  Erklärung  der  ein- 
zelnen Stelle  bestätigt  Hagens  Annahme  vollauf.  Remigius  ist 
kein  origineller  Kopf.  In  seinem  Kommentar  zum  Martianus 
Capella  ist  er  abhängig  von  den  Kommentaren  zweier  Iren, 
des  Johannes  Scottus  und  des  Duncant,  vgl.  Neues  Archiv 
d.  Gesellschaft  f.  ältere  d.  Geschichtskunde  XVIII  103.  Von 
Johannes  nun  hängt  er  auch,  wie  ich  glaube,  bei  der  Auf- 
zählung der  gener a  litterarum  ab.  Im  Kommentar  zum  zweiten 
Buch  des  Martianus  hatte  der  Ire  Gelegenheit  sich  über  die 
Geschichte  der  Schrift  zu  verbreiten.  Aus  dem  gleichen  Zu- 
sammenhang stammt  die  eine  der  beiden  Anführungen  aus  dem 
Peplos  des  Theophrastos,  die  sich  in  die  mittelalterliche  Litteratur 
hinübergerettet  haben,  de  invenüone  litterarum;  vgl.  Poetae  aevi 
Carolini  III  522  adn.  3.  Auch  von  diesem  Werke  des  grossen 
Mannes  gibt  es  noch  keine  abschliessende,  ja  nicht  einmal  eine 
vollständige  Ausgabe.  Sonst  hätte  wahrscheinlich  die  vor- 
stehende Anmerkung  zugleich  kürzer  und  reicher  sein  können. 

Für  tunsae  in  der  Stelle  des  Remigius  schreibt  Hagen 
tonsae.  Wäre  diese  nahe  liegende  Vermuthung  auch  nicht 
ausgesprochen  worden,  so  könnten  wir  hier  an  dem  Terminus 
tonsae  litterae,  der  in  einigen  Papstbullen  des  dreizehnten  Jahr- 


536  L.  Traube 

hundert*  begegnet,  doch  nicht  vorübergehen.  Am  ausführlichsten 
sprach  Marini  über  ihn  (Papiri  Diplomatici,  pag.  217,  ich  ver- 
danke den  Nachweis  der  Güte  von  H.  Bresslau):  er  stellte  drei 
Hüllen  zusammen,  in  denen  er  begegnet.  Die  Mauriner  an 
einer  sehr  bekannten  Stelle  ihres  Werkes  (Nouveau  Traite  II  sc») 
hatten  nur  die  zweite  erwähnt.  Wahrscheinlich  gibt  es  viel  mehr. 

Die  von  Marini  erwähnten  sind  die  Bullen  (A)  Innocenz  III. 
vom  13.  Juni  1213  (Potthast  Reg.  4756),  (B)  Gregors  LX.  vom 
8.  November  1228  (Potthast  Reg.  8277),  (C)  Gregors  IX.  vom 
14.  April  1234  (Auvray,  Registres  de  Gregoire  IX  tom.  I 
pag.  1034  n.  1896).  Bei  ziemlich  gleichem  Formular  bezeichnen 
sie  mit  tonsae  litterae  die  in  der  päpstlichen  Kanzlei  bei  Be- 
stätigung und  Erneuerung  früherer  Bullen  an  denjenigen  Stellen 
der  Transsumpte  angewandte  Schrift,  an  denen  in  den  zur 
Bestätigung  vorgelegten,  noch  auf  Papyrus  geschriebenen  Bullen 
die  Schrift  durch  das  Alter  schadhaft  geworden  war;  wo  die 
Ergänzung  unmöglich  gewesen  sei,  habe  man  Lücken  gelassen, 
wo  sie  wahrscheinlich  oder  sicher  gewesen  sei,  habe  man  die 
ergänzten   Silben   oder  Worte    mit    tonsae  litterae    geschrieben. 

Wie  sahen  nun  die  so  bezeichneten  Buchstaben  aus?  Im 
Original  vorhanden  ist  B  (im  Kapitels- Archiv  zu  Naumburg, 
vgl.  Posse,  Codex  diplomaticus  Saxoniae  reg.  II  S.  63  und  291) 
und  C  (im  Archiv  von  Saint-Omer,  vgl.  Auvray  a.  a.  0.).  Ge- 
nauer untersucht  ist  nur  B.  In  ihr  finden  sich  einerseits  eine 
Reihe  von  Lücken,  andererseits  eine  Reihe  von  Buchstaben  und 
Worten  in  'Majuskelschrift'  (K.  P.  Lepsius,  Kleine  Schriften  I  25, 
H.  Bresslau,  Jahrbücher  d.  deutschen  Reiches  unter  Konrad  IL 
Bd.  II  S.  454;  Kapitale'  sagt  Posse  a.  a.  0.).  Ferner  zeigte 
in  der  Handschrift  des  Registers  Gregors  IX.  C  (und  wahr- 
scheinlich auch  B)  an  den  betreifenden  Stellen  der  Ergänzungen 
'caracteres  longs  et  etroits'  (Auvray).  Baluze  druckt  A  in  seiner 
Ausgabe  des  Registers  Innocenz  III.  (vol.  II  pag.  776)  so,  dass 
hie  und  da  Buchstaben  und  Wörter  durch  Versalien  hervor- 
gehoben werden.  Auf  Grund  dieses  Thatbestandes  muss  man 
tonsae  litterae  mit  'Majuskelschrift'  (wahrscheinlich  'Capitale') 
gleichsetzen,  wie  es  Bresslau  a.  a.  0.  gethan  hat. 


Perrona  Scottorum.  537 

Dass  nun  die  tonsae  litterae  der  Päpste  mit  den  tunsae 
litterae  der  Iren  zusammenhängen,  scheint  unzweifelhaft,  wenn 
auch  der  Weg,  den  die  Tradition  dazwischen  zurückgelegt  hat, 
lang  und  undeutlich  ist.  Das  Gemeinsame  der  Bedeutung 
treffen  wir  und  der  Wort-Ableitung  werden  wir  wahrschein- 
lich gerecht,  wenn  wir  tonsae  litterae  (wofür  tunsae  nur  ortho- 
graphische Variante  sein  kann)  wiedergeben  etwa  mit  cNicht- 
Schnörkel-Schrift/  Die  Mauritier  hatten  wohl  Recht,  wenn 
sie  als  nicht  ausgesprochenen  und  nicht  überlieferten  Gegensatz 
von  tonsae  litterae  heraushörten:  litterae  barbatae. 


Inhaltsverzeichniss. 


Seite 

Einleitung 469 

I.  Die  insulare  Schrift  in  der  Geschichte  der  Palaeographie     .  470 

II.  Aldhelmus  und  Cellanus 477 

III.  Geschichte  des  Klosters  Perrona      ......  479 

IV.  Die  Verse  des  Cellanus 484 

V.  Cellanus,  Abt  von  Perrona 488 

VI.  Folgerungen  für  Perrona,  Cellanus  und  die  Palaeographie   .  490 

VII.  Palaeographie  und  Ueberlieferungsgeschichte         .         .         .  494 

VIII.  Geschichte  der  Kürzung  von  noster         .....  497 
(vgl.  das  alphabetische  Verzeichniss  S.  538) 

Schlusswort 528 

Anmerkungen. 

1.  Scriptum  Scottica 529 

2.  Scriptura  tunsa 532 


538 


/,    Traube,  Perrona  Scottorum. 


Alphabetisches  Verzeichniss  der  Kttrzungeu  von  noster. 

(Von  den  Contractionen  sind  aufgenommen  die  Bildungen  des  Nominativs 
und  des  Genetivs,  nur  in  besonderen  Fällen  die  Bildungen  anderer  Casus.) 


n.    499—504.    507.    509.    513.    517. 
522.  525. 

n  504—506.  518. 

ner  520—521. 

m  499.  506.  508—512.  517-520. 

nix  522. 

nö  513.  524—526. 

nol  510—511.  524—525. 

nor 

=  noster  525. 

=  nostro  514. 
norl  514.  524—525. 
nos  513.  526. 

nosx  510—511.  523-524.  526-527. 
nosxr  513. 
nosxr s  514. 
noxrl  525. 
nr  511.  520—521.  527. 


nr  für  alle  Casus  521. 

nre  527. 

nrl  507.    508-512.   514- 

527. 
nröm  527. 
nrs  527. 

nrx  522-524.  527. 
nrüm  527. 
m  510.  513. 
nsi  vgl.  nsr. 
nsr  513—514. 
nsri  514.  516. 
nsx  516. 
nszrl  514 — 517. 
nz  522—524.  527. 
nxl  522. 
nxrl  517.  525. 
num  510. 


-517.    520. 


*Bauinann,  Fr.  Die  Eidgenossen  und  der  deutsche  Bauernkrieg  bis 
zum  März  1525.     Sitzb.  1896  Heft  I. 

*  —     Die  Eidgenossen  und  der  deutsche  Bauernkrieg  seit  dem  März  1529. 

Sitzb.  1899  Bd.  1  Heft  I. 
Christ    W.    Beiträge  zur  Geschichte  der  Antikensammlungen  Münchens. 
Abh.  I.  Kl.  X,2  1864  JL  1.80 

—  "Römisches  Militärdiplom  von  Weissenburg.    Sitzb.  1868    JL  —.80 

Cornelius,  Ad.  Verbannung  .  Calvins  aus  Genf  1538.  Abh.  III.  Kl. 
XVII.3  1886  JL  2.20 

—  Die  Rückkehr  Calvins  nach  Genf.    Abh.  III.  Kl.  XVIII,2  1888  JL  1.80 

Abh.  III.  Kl.  XIX,2  1889  JL  3.— 

—  Die  Gründung  der  Calvinischen  Kirchenverfassung.     Abh.  III.  Kl. 

XX,2  1892  JL  1.20 

—  Die    ersten    Jahre    der    Kirche    Calvins    1541 — 46.     Abh.    III.  Kl. 

XXI,2  1896  JL  2.60 

*Dove,  Alfr.    Das  älteste  Zeugnis  für  den  Namen  Deutsch.    Sitzb.  1895 

Heft  II. 
Druffel,  Aug.  v.    Kaiser  Karl  V.  und  die  römische  Curie.    Abh.  III.  Kl. 

XIX,2  1890  JL  3.30 

—  Die  Sendung  des  Cardinais  Sfondrato  an  den  Hof  Karls  V.    Abh. 

III.  Kl.  XX,2  1892  JL  2.20 

♦Friedrich,  J.     La  Vauderye  (Valdesia).     Sitzb.  1898  Bd.  I  Heft  I. 

*  —     Der  geschichtliche  Heilige  Georg.     Sitzb.  1899  Bd.  II  Heft  II. 

Führer,  Jos.  Forschungen  zur  Sicilia  sotteranea.  Abh.  I.  Kl.  XXI,1 
1897  JL  12.— 

Hei  gel,  K.  Tb.  Die  Uebergabe  der  pfalzbayerischen  Festung  Mannheim 
am  20.  September  1795.     Abh.  III.  Kl.  XX,3  1893  JL  3.20 

*  —     Das  Manifest  des  Herzogs   von  Braunschweig  vom   25.  Juli  1792. 

Sitzb.  1896  Heft  IV. 

*  —     Die  Wahl   des  Prinzen  Philipp   Moriz  von   Bayern   zum    Bischof 

von  Paderborn  und  Münster.     Sitzb.  1899  Bd.  II  Heft  III. 

Keinz,  Fr.  Die  Wasserzeichen  des  XIV.  Jahrh.  in  Handschriften  der 
k.  Hof-  und  Staatsbibliothek.     Abh.  I.  Kl.  XX,3  1896     JL  4.— 

Lossen,  Max.  Der  Magdeburger  Secessionsstreit.  Abh.  III.  Kl.  XX,3 
1893  JL  1.40 

Meyer,  Wilh.  Zwei  antike  Elfenbeintafeln  der  k.  Staatsbibliothek  in 
München.     Abh.  I.  Kl.  XV,1  1879  JL  4.— 

—  Nürnberger  Faustgeschichten.     Abh.  I.  Kl.  XX,2  1895         JL  2.50 

*Oberhummer,    E.     Bemerkungen    zu    Aventins    Karte    von   Bayern. 

Sitzb.  1899  Bd.  II  Heft  III. 
Ohlenschlager,  F.     Römische  Grenzlager  zu  Passau- Straubing.     Abh. 

I.  Kl.  XVII,1  1884  JL  1.80 

—  Die   Römische   Grenzmark   in  Bayern.     Abh.  I.  Kl.   XVIII, 1   1887 

JL  3  — 

*Oefele,  Edm.  Frhr.  v.  Unedierte  Karolinger -Diplome.  Sitzb.  1892 
Heft  I. 

*  —     Traditionsnotizen  des  Klosters  Biburg.     Sitzb.  1896  Heft  III. 

*  —     Briefe  von  und  an  Konrad  Peutinger.    Sitzb.  1898  Bd.  II  Heft  III. 

Preger,  W.  Beiträge  zur  Geschichte  der  religiösen  Bewegung  in  den 
Niederlanden.     Abh.  III.  Kl.  XXI,1  1894  JL  1.90 

—  Eine  noch   uubekannte   Schrift   Susos.     Abh.   III.  Kl.  XXI,2  1896 

JL  1.40 


lieber,                                                      bbau.  I.    Abh.  III.  Kl.  XIX, 3  1- 

U.    Abh.  III.  I  JL  2.80  u.  JL  S 

—  U(  n    zum    dorischen    I 

Abh.  III.  Kl.  XXI,2  16 

—  Die  phrygischen  !             snkmäler  III.  Kl.  XXI.2  1897  JL  8 

*  —     Die   liildnisae  der  herzoglich  n  Kun-<               r  nach  dem 

Ficker'schen  Inventar  von  1598.  Sitzb.  181)3  Heft  I. 

*  —     Hans  Multscher  von  Ulm.     Sitzb.  1898  Bd.  II   Heft  I. 

*Riehl,   ßerth.     Zur   Geschichte    der   frültmittelalterlictien'  Basilika   in 
Deutschland.     Sitzb.  1899  Bd.  I  Heft  III. 

Riezler,    Sigm.     Zur    Würdigung    Herzog    Albrechts    V.    von    Bayern. 
Abh.   III.  Kl.  XXI,1   1894  JL  2.— 

—  Die  bayerische  Politik  im  schmalkaldischen  Kriege.     Abh.  III.  Kl. 

XXI,1   1895  JL  3.30 

—  Aufstand    der    bayerischen    Bauern    im    Winter    1G33    auf    1634. 

Sitzb.  1900  Heft  1  JL  1.20 

*  —     Der   Karmeliter   P.  Dominikus    a   Jesu   Maria   und    der   K 

vor  der  Schlacht  am  Weissen  Berge.    Sitzb.  1897  Bd.  I  Heft  III. 

*  —     Bayern  und  Frankreich  während  des  Waffenstillstandes  von  1647. 

Sitzb.  1898  Bd.  II  Heft  III. 

*  —     Naimes  von  Bayern  und  Ogier  der  Däne.     Sitzb.  1892  Heft  IV. 

*  —     Die  treuen  bayerischen  Bauern  am  Peissenberg  (Mai  1525).    Sitzb. 

1891  HeftV. 

*  —     Agnes  Bernauerin  und  die  bairischen  Herzoge.   Sitzb.  1885  Heft  III. 

*Riggauer,   H.     Ein   unbekannter  Numismatiker   des  16.  Jahrhundert. 
Sitzb.  1897  Bd.  I  Heft  I. 

*  —     Die  Münzen  Friedrichs  mit  der  leeren  Tasche,   Grafen  von  Tirol. 

Sitzb.  1898  Bd.  II  Heft  III. 

Rockinger.  Ludw.     Bayerisches  Schriftwesen .  im  Mittelalter.     1.  u.  2. 
Abh.  III.  Kl.  XII,  1  u.  2  1872  u.  1873  JL  2.—  u.  JL  1.80 

—  Ueber  die  Abfassung   des  bayer.  Land-  und  Lehenrechtes.     Abh. 

III.  Kl.  XVIII.2  1888  u.  XVIII,3  1888  JL  6.— 

Simons feld,  H.     Analekten  zur  Papst-  und  Conciliengeschichte.    Abh. 

III.  Kl.  XX,1  1891  JL  1.70 

—  Neue   Beiträge   zum   päpstlichen   Urkunden wesen   im   Mittelalter. 

Abh.  III.  Kl.  XXI,2  1896  ,4L  3.— 

*  —     Historisch -diplomatische  Forschungen   zur  Geschichte  des  Mittel- 

alters.    Sitzb.  1897  Bd.  II  Heft  II. 

*  —     Historisch -diplomatische  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittel- 

alters.    Sitzb.  1898  Bd.  I  Heft  III. 

Streber,    Frz.     Sogenannte    Regenbogen -Schüsselchen.     1.    u.    2.  Abt. 
Abh.  I.  Kl.  IX,1  u.  3  1860  u.  61  ä  JL  4  — 

Traube,  Ludw.    0  Roma  nobilis.    Philologische  Untersuchungen  aus  dem 
Mittelalter.     Abh    I.  Kl.  XIX,2  1891  JL  4.— 

—  Textgeschichte  der  Regula  S.  Benedicti.    Abh.  III.  Kl.  XXI,3  1898 

JL  6  — 


Akademische  l'nclulrnckerei  von  b  in  Müni 


I 


FOR  REFERENCE 

NOT  TO  BE  TAKEN  FROM  THIS  ROOM 


Z 
11V 

.T7  5398 


THt  INSTITUTF.  CF  lKWKVM.  StUOiES 

10  ELMSLEY  PLACE 
TORONTO  6,  CANAD». 


.> 


'    T  i 


•-ir- 


■^K^'*^' 


tf' 


ms 


v-^^v 


t-flC 


w